21.3349 · Interpellation · 2021-03-18
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
1. In welchen Bereichen sieht der Bundesrat den grössten Handlungsbedarf in der europäischen Zusammenarbeit?
2. Wie schätzt der Bundesrat die Chance ein, dass die Schweiz in den für sie wichtigen Bereichen Weitere Abkommen mit der EU zeitnah positiv abschliessen kann, falls das Institutionelle Abkommen Schweiz - EU scheitern sollte?
3. Welche weiteren Abkommen mit der EU haben für den Bundesrat oberste Priorität?
4. Gibt es Bestrebungen zur Verhandlung eines "Cyber-Abkommens" mit der EU, welches die Zusammenarbeit in Cybersicherheits- und Digitalisierungsfragen regelt und stärkt?
5. Welche Strategie verfolgt der Bundesrat um die Beziehungen zur Europäischen Union zu stabilisieren und dadurch die Aussicht auf weitere für die Schweiz wichtige, einvernehmliche Abkommen zu verbessern?
Begründung
Die Europäische Union ist für die Schweiz der wichtigste wirtschaftliche und politische (Handels-) Partner. Kritiker behaupten, ein Scheitern der langjährigen Verhandlungen zum Institutionellen Rahmenabkommen, würde die Wahrscheinlichkeit auf weitere wichtige Abkommen verringern, mindestens jedoch verzögern. Durch die geographische Position der Schweiz sind viele politische Bereiche mit der Europäische Union eng verknüpft. Mit ablehnender Haltung zum InstA EU-CH würde sich zunehmend die Frage stellen, wie sich die Zusammenarbeit zwischen der EU und der Schweiz weiter gestaltet?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beabsichtigt, den bilateralen Weg mit der Europäischen Union (EU) zu konsolidieren und weiterzuentwickeln. Die EU verknüpft die Aktualisierung der bereits bestehenden Marktzugangsabkommen mit der Schweiz (ausser bei Vorliegen eigener überwiegender Interessen), den Abschluss neuer Abkommen sowie die Beteiligung der Schweiz an gewissen Leuchtturmprogrammen der EU mit Fortschritten beim institutionellen Abkommen. Ohne institutionelles Abkommen wird es das Ziel sein, die Zusammenarbeit mit der EU zu stabilisieren und die negativen Auswirkungen, die das Fehlen eines institutionellen Abkommens auf diese Zusammenarbeit haben könnten, möglichst gering zu halten. Zu der vorausschauenden Planung des Bundesrates gehört in dieser Hinsicht die Verabschiedung einseitiger Auffangmassnahmen, welche die möglichen Konsequenzen abfedern sollen. In Bezug auf bereits eingetretene negative Auswirkungen (z. B. bei der Börsenäquivalenz) hat der Bundesrat auf der Grundlage dieser Planung auch schon entsprechende Massnahmen ergriffen (z. B. die Massnahme zum Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur). Allerdings sind solche Auffangmassnahmen nicht immer möglich und/oder effizient und erlauben es nicht immer, das Fehlen allfälliger gemeinsamer Lösungen mit der EU vollständig zu kompensieren. So kann die Schweiz mit einseitigen Massnahmen namentlich keinen Zugang zum EU-Binnenmarkt gewährleisten.
Dringlicher Handlungsbedarf sieht der Bundesrat bei der Aktualisierung von Kapitel 4 (Medizinprodukte) des Abkommens über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA) vor dem 26. Mai 2021. Nachdem eine Aktualisierung nicht möglich war, erliess der Bundesrat Massnahmen, um die negativen Auswirkungen sowohl auf die Versorgung mit sicheren Medizinprodukten in der Schweiz als auch auf die Marktüberwachung abzumildern.
Was die Programme betrifft, erachtet der Bundesrat die Fortsetzung der Schweizer Assoziierung an den EU-Rahmenprogrammen im Bereich Forschung und Innovation (Horizon-Paket) als Priorität. Er beabsichtigt zudem, so bald als möglich Verhandlungen über eine Assoziierung an Erasmus+ aufzunehmen.
In Bezug auf neue Abkommen mit der EU sind für den Bundesrat die Bereiche Elektrizität, Gesundheitswesen, Lebensmittelsicherheit sowie der Holzhandel von vorrangigem Interesse.
Es ist allerdings unsicher, ob diese Prioritäten ohne institutionelles Abkommen und in Anbetracht der durch die EU hergestellten bereits erwähnten politischen Verknüpfungen überhaupt erreicht werden können.
Was die Bereiche der Digitalisierung und Cybersicherheit betrifft, verfolgt die Schweiz die Initiativen der EU eng und unabhängig vom institutionellen Abkommen. Die interdepartementale Koordinationsgruppe "Digital Single Market - Schweiz" prüft regelmässig die Auswirkungen der EU-Politiken im Digitalbereich auf die Schweiz. Sie wird in den kommenden Monaten dem Bundesrat eine ausführliche Analyse sämtlicher Massnahmen der EU-Digitalstrategie - inkl. Cybersicherheitsaspekte - unterbreiten und mögliche Handlungsoptionen aufzeigen.
Antwort des Bundesrates.