Aufhebung der ausserordentlichen Lage, sobald alle Personen den Zugang zu einem geprüften Impfstoff haben
21.3447 · Motion · 2021-03-19
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Das Covid-19-Gesetz ist so anzupassen, dass sobald alle in der Schweiz lebenden Personen freien Zugang zu einem geprüften Impfstoff haben, die ausserordentliche Lage umgehend aufzuheben ist.
Begründung
Es muss jeder Person freigestellt bleiben, ob sie sich impfen lassen will oder nicht. Umgekehrt darf es auch nicht zu einem passiven Impfzwang kommen, in dem Sonderprivilegien für Geimpfte eingeführt werden. Es liegt in der Eigenverantwortung der nicht impfwilligen Personen, ob sie sich durch ihren freiwilligen Entscheid dem Risiko einer Ansteckung aussetzen wollen.
Gestützt auf diese eigenverantwortliche Grundhaltung, lassen sich keine einschränkenden Massnahmen mehr begründen. Die ausserordentliche Lage ist damit ebenfalls obsolet. Der in Diskussion stehende Impfausweis bleibt allerdings notwendig, da damit zu rechnen ist, dass dies eine notwendige Bedingung für Reisen ins Ausland bleibt.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Im Juni 2020 hat der Bundesrat die ausserordentliche Lage beendet, seither gilt die besondere Lage gemäss Artikel 6 Epidemiengesetz (EpG; 818.101).
In einer besonderen Lage erhält der Bundesrat die Kompetenz, gewisse Massnahmen selbst anzuordnen, die normalerweise in der Zuständigkeit der Kantone liegen. Die Kantone sind jedoch mittels Anhörungen in die Entscheidfindung miteinzubeziehen.
An der Sitzung vom 12. Mail 2021 hat der Bundesrat das Drei-Phasen-Modell (Schutzphase, Stabilisierungsphase, Normalisierungsphase) in Kenntnis der Stellungnahmen der Kantone verabschiedet. Wie lange die einzelnen Phasen dauern, hängt von der Impfbereitschaft der jeweiligen Bevölkerungsgruppen und dem Verlauf der Impfkampagne ab. Auch ist die Wirksamkeit der Impfung gegenüber allenfalls auftretenden Mutanten im Auge zu behalten. Aus heutiger Perspektive, unter Vorbehalt von noch nicht absehbaren Entwicklungen, ist der Bundesrat der Ansicht, dass nach der vollständigen Impfung sämtlicher impfwilligen Personen starke gesellschaftliche und wirtschaftliche Einschränkungen nicht mehr zu rechtfertigen sind. Die Massnahmen zum Schutz gegen Covid-19 sollen dann weitgehend aufgehoben werden.
Der Bundesrat wird zudem prüfen, ob die Voraussetzungen für eine besondere Lage nach Artikel 6 Absatz 1 Epidemiengesetz weiterhin erfüllt sind (vgl. Stellungnahme des Bundesrates zu den Motionen 21.3157 Aeschi Thomas und 21.3441 Chiesa).
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.