21.3820 · Interpellation · 2021-06-17
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Seit über 20 Jahren ist der 15. Juni für den Schnitt der Ökoflächen als fixes Datum festgeschrieben. Dass dieser fixe Schnittzeitpunkt aber auch Nachteile mit sich bringt, ist offensichtlich. Auch die starren Bearbeitungsmöglichkeiten auf den BFF Flächen sind teilweise für die Artenvielfalt kontraproduktiv und fördern Problempflanzen und Neophyten.
Um längerfristig Qualität auf den BFF Flächen zu erreichen und zu erhalten muss die Landwirtschaft als echter Partner betrachtet und nicht mit starren Vorgaben bevormundet werden. Deshalb meine Fragen:
1. Wäre es nicht sinnvoller der Landwirtschaft ohne viel Bürokratie mehr Flexiblität bei dem Schnittzeitpunkt zu geben, damit nicht alle Flächen gleichzeitig gemäht werden.
2. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass sich mit einen starren Schnittzeitpunkt die Problempflanzen und Neophyten schlechter kontrollieren lassen und somit die Wiesen an Artenvielfalt und Qualität langfristig verlieren?
3. Wäre eine Überweidung im Frühling oder eventuell Mist ausbringen für eine längerfristige hohe Biodiversität und Artenvielfalt nicht sinnvoll?
4. Teilt der Bundesrat meine Ansicht, dass mit starren Regelung für die Bewirtschaftung der BFF Flächen nicht der optimale Nutzen für die Vielfalt herausgeholt werden kann?
5. Mit welchen Massnahmen möchte der Bundesrat den Problempflanzen, wie zum Beispiel dem jetzt schon stark verbreiteten Klappertopf, der Borstenhirse und dem einjährigen Berufskraut, das zu den Neophyten zählt, an der Ausbreitung hindern?
6. Teil der Bundesrat meine Ansicht, dass im Bereich der BFF Flächen der Landwirtschaft mehr Spielraum und Verantwortung übergeben werden könnte, ohne Ausbau der Bürokratie und der Angst vor Missbrauch, da die Nutzung der BBF Flächen wirtschaftlich nicht bedeutend ist?
Begründung
Momentan haben wir viele BFF Flächen mit viel Klappertopf und weiteren Problempflanzen oder sogar Neophyten. Mit einem früheren Schnittzeitpunkt könnte dieses Problem ohne grossen Aufwand und Bürokratie beseitigt werden. Zudem ist die Qualität der Wiesen je nach Standort und Bodenbeschaffenheit sehr unterschiedlich. Ich bin überzeugt, hier könnte mit einem flexibleren Schnittzeitpunkt und mehr Möglichkeiten bei der Pflege (z.B. Misten, Überweiden) ohne grossen Aufwand mehr erreicht werden für die Artenvielfalt. Nur immer Mähen und das Schnittgut abführen, führt zudem zu einem schleichenden Humusabbau. Ich sehe keinen Grund, weshalb man bei der Bewirtschaftung der BFF Flächen den Landwirten nicht mehr Spielraum geben kann, zumal die Nutzung der BFF Flächen wirtschaftlich nicht bedeutend ist. Deshalb ist bei mehr Flexibilität das Missbrauchsrisiko sehr klein, dem gegenüber kann aber bei den momentanen starren Regeln auf den BFF Flächen nicht der optimale Nutzen für die Vielfalt erzielt werden.
Stellungnahme des Bundesrates
1., 2. und 4. Die aktuellen rechtlichen Vorgaben lassen bereits eine gewisse Flexibilität beim Schnittzeitpunkt auf Biodiversitätsförderflächen zu. Dieser kann in den folgenden Fällen über eine kantonale Bewilligung respektive über ein Vernetzungsprojekt angepasst werden: a) auf Flächen der Qualitätsstufe II, falls es die botanische Qualität erfordert (Art. 59 Abs. 4 Direktzahlungsverordnung DZV, SR 910.13), b) über entsprechende Massnahmen in Vernetzungsprojekten (Art. 62 Abs. 5 DZV), c) zur Bekämpfung von Problempflanzen (Art. 58 Abs. 10 DZV), d) über NHG-Nutzungs- und Schutzvereinbarungen (Art. 58 Abs. 9 DZV) sowie d) in Gebieten der Alpensüdseite mit einer besonders frühen Vegetationsentwicklung (Anh. 4 Ziff. 1.1.2 DZV). Über 80 Prozent der extensiv genutzten Wiesen, des flächenmässig bedeutendsten Biodiversitätsförderflächen-Typs, sind heute in der Vernetzung. In den meisten Vernetzungsprojekten wird auf administrativ einfache Art ein gestaffelter oder flexibler Schnittzeitpunkt umgesetzt. Über die oben erwähnten Möglichkeiten der Anpassung des Schnittzeitpunkts können auch gewisse Problempflanzen wie der Klappertopf gezielt bekämpft werden. Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass die bestehenden Rechtsgrundlagen eine ausreichende Flexibilität gewährleisten.
3. Um die Artenvielfalt zu erhalten und zu fördern braucht es eine standortangepasste Bewirtschaftung der Flächen. Resultate des Monitoringprogramms ALL-EMA (Riedel et al. 2019) zeigen auf, dass dies heute nur teilweise der Fall ist: Eine für artenreiche Magerwiesen typische Flora kommt lediglich auf rund 10 Prozent der Flächen vor, artenreiche Fettwiesen finden sich auf rund 30 Prozent der untersuchten Flächen. Gerade bei der Düngung ist Vorsicht angebracht. Eine begrenzte Mist- oder Kompostgabe ist zum Beispiel auf Fromental- und Goldhaferwiesen, die als wenig intensiv genutzten Wiesen angemeldet werden können, sinnvoll und möglich. Auf Magerwiesen hingegen kann eine Düngung typische Arten verdrängen. Auch eine Frühweide soll möglichst dem Standort angepasst und schonend geschehen. In gewissen Vernetzungsprojekten und auf NHG-Flächen wird die Frühweide als Massnahme - zum Beispiel zur Bekämpfung der Verbuschung - umgesetzt. Zur standortangepassten Nutzung und Bewirtschaftung von Biodiversitätsförderflächen sind Projekte und Diskussionen im Gang. Es wäre verfrüht, die Frühweide oder die Mistgabe auf extensiv genutzten Wiesen generell zuzulassen.
5. Für die Bekämpfung verschiedener Problempflanzen der landwirtschaftlichen Nutzfläche sind praxistaugliche Lösungen bekannt, so zum Beispiel für den Klappertopf. Auch für die Borstenhirse werden zurzeit Bekämpfungsmöglichkeiten untersucht.
Zudem hat der Bundesrat 2016 die Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten verabschiedet. Darin sind Massnahmen formuliert, wie die Bestände dieser Arten eingedämmt und eine Weiterausbreitung verhindert werden sollen.
6. Die Evaluation der Biodiversitätsbeiträge (2019) zeigte auf, dass viele Bewirtschaftende nicht über genügend Wissen über eine wirkungsvolle Biodiversitätsförderung verfügen. Durch eine verbesserte Ausbildung und Beratung wäre es längerfristig möglich, den Betrieben mehr Handlungsspielraum und Verantwortung zu geben. Im Rahmen der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) sind daher Direktzahlungsbeiträge an die Beratungskosten und Arbeiten zur Qualitätssicherung in der Biodiversitätsberatung vorgesehen. Zudem werden im Ressourcenprojekt "Zielorientierte Biodiversitätsförderung" des Kantons Zürich sowie im Pilotprojekt 3V im Rahmen des Aktionsplans zur Strategie Biodiversität neue Ansätze zu einem grösseren Handlungsspielraum der Betriebe getestet.
Antwort des Bundesrates.