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21.4274 · Interpellation · 2021-09-30

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bund ist einerseits Eigentümer von zahlreichen grösseren Bauten (s. Immobilienbotschaften), unterstützt finanziell bedeutende Bauvorhaben wie Sportanlagen nationaler Bedeutung oder für die internationalen Organisationen in Genf, andererseits trägt er Verantwortung für die Gesundheit der Bevölkerung. Er kann auf verschiedene Weise auf die Gestaltung und die technische Ausrüstung der Bauten Einfluss nehmen.

Die Corona-Pandemie hat uns bewusst gemacht, dass Krankheitserreger überall gegenwärtig sind und in Innenräumen leicht über die Luft übertragen werden. Veranstaltungen, Versammlungen oder kulturelle Anlässe mussten daher in den letzten Monaten wiederholt eingeschränkt werden. Durch Massnahmen bei der Lüftung oder beim Lüften liesse sich das Ansteckungsrisiko in Gebäuden, namentlich in solchen mit hoher oder dichter Personenbelegung, senken. Diese könnten die gesundheitlichen, ökonomischen und gesellschaftlichen Auswirkungen für künftige Epidemien (z.B. saisonale Grippe, Windpocken) oder Pandemien mildern. In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:

1. Wie wird die wissenschaftliche Forschungstätigkeit im Hinblick auf pandemiegerechte Gebäude vom Bundesrat beurteilt? Wie wird sie durch den Bund unterstützt?

2. Gibt es auf Bundesebene gesetzliche Grundlagen, die ein Lüftungskonzept oder die Berücksichtigung von spezifischen Lüftungsnormen, namentlich bei Gebäuden mit hohen Belegungszahlen, verlangen? Wenn ja, welche?

3. Falls nein, kann sich der Bundesrat vorstellen, solche - nach Vorliegen genügender wissenschaftlicher Grundlagen - einzuführen?

4. Beabsichtigt der Bund beim eigenen Gebäudepark eine Vorbildrolle für pandemiegerechte Lösungen (unter Berücksichtigung der Ziele der Energiestrategie 2050) einzunehmen?

Stellungnahme des Bundesrates

Frage 1

Die wissenschaftliche Forschungstätigkeit im Hinblick auf pandemiegerechte Gebäude ist im Aufbau. Einzelne Projekte sind bereits angelaufen. Beispielsweise ein Projekt zur Virenforschung und zu technischen Lösungen zur Minimierung der Ansteckungsgefahr durch SARS-COV-2-Viren in kritischen Expositionen. Kurztitel: Virenfiltersysteme im Einsatz. Der Bund unterstützt die Forschung finanziell, aber auch durch die direkte Beteiligung einzelner Departemente und Fachstellen des Bundes.

Frage 2

Ja. Auf Bundesebene gibt es als gesetzliche Grundlage die Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV3, SR 822.113). In dieser Verordnung werden unter anderem das Raumklima, die Raumlüftung und die zulässige Luftverunreinigung am Arbeitsplatz geregelt. In Arbeitsräumen mit ständigen Arbeitsplätzen muss eine natürliche oder mechanische Lüftung einen ausreichenden Luftaustausch gewährleisten, um die Anforderungen an den Gesundheitsschutz zu erfüllen. Die notwendigen Frischluftmengen richten sich nach der Belegung und Nutzung eines Raumes.

Ergänzend verweist die Wegleitung des SECO zur ArGV3 auf die Norm SN 546 382/1 (SIA 382/1) "Lüftungs- und Klimaanlagen - Allgemeine Grundlagen und Anforderungen", welche die Raumluftqualität im Detail regelt.

Frage 3

Vergleiche Antwort zu Frage 2.

Der Bundesrat erachtet die Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV3, SR 822.113) als ausreichend.

Frage 4

Der Bund erfüllt diese Vorbildrolle unter der Berücksichtigung der Ziele der Energiestrategie 2050 bereits heute. Im Gebäudepark des Bundes sind die allermeisten Lüftungsanlagen bereits pandemiegerecht ausgeführt. Sie werden fast ausnahmslos mit 100 Prozent Aussenluftanteil betrieben. Die verbrauchte Raumluft wird über Dach ausgeblasen. Damit wird die Vermischung von sauberer Zuluft und verunreinigter Fortluft ausgeschlossen. Im Pandemiefall kann der Luftaustausch erhöht werden, was die Konzentration der Aerosole in der Raumluft reduziert.

Antwort des Bundesrates.