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21.4479 · Interpellation · 2021-12-16

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Im Zuge der Energiewende werden immer mehr Lastwagen mit einem batterieelektrischen oder Wasserstoff-Brennstoffzellen-Antrieb in Verkehr gesetzt. Logistikunternehmen künden an, in den nächsten 5 bis 10 Jahren bis zu 50 Prozent und mehr ihrer Flotte auf diese nachhaltigen Antriebe umzustellen.

Auf der einen Seite hat uns die aktuelle Pandemie aufgezeigt, dass unter gewissen Umständen jegliche verfügbaren Transportfahrzeuge unabkömmlich sind. Auf der anderen Seite befinden wir uns in einer weltweiten Energiekrise und bereiten uns auf eine allfällige Strommangellage vor. Im Gegensatz zu Diesel, kann Strom nur sehr kostspielig und begrenzt lokal gespeichert werden. Wasserstoff kann gelagert werden, ist aber für die Betankung (Komprimierung) ebenfalls auf Strom angewiesen.

Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie gedenkt der Bundesrat sicherzustellen, dass die batterieelektrischen LKWs im Falle einer Strommangellage oder eines Blackouts nach kurzer Zeit nicht im Depot stehen bleiben auf Grund von fehlendem Ladestrom?

2. Wie gedenkt der Bundesrat sicherzustellen, dass wasserstoffbetriebene LKWs im Falle einer Stromangellage oder eines Blackouts weiterhin mit Wasserstoff betankt werden können?

Stellungnahme des Bundesrates

Es gilt zwischen Blackout und Strommangellage zu unterscheiden. Im Unterschied zu einem Blackout ist Strom in einer Strommangellage verfügbar, allerdings in reduziertem Mass. In einer Strommangellage übersteigt die Nachfrage nach elektrischer Energie wegen zu geringen Produktions-, Übertragungs- und / oder Importkapazitäten während mehrerer Tage, Wochen oder Monate das zur Verfügung stehende Angebot.

Vermag die Wirtschaft einer schweren Strommangellage nicht mehr selbst zu begegnen, stehen dem Bundesrat verschiedene Interventionsmassnahmen gestützt auf das Landesversorgungsgesetz vom 17. Juni 2016 (SR 531) zur Verfügung. So kann er beispielsweise zur Reduktion des Stromverbrauchs Verbrauchseinschränkungen, die Kontingentierung von Grossverbrauchern oder auch zyklische Netzabschaltungen verordnen. Diese Massnahmen werden abhängig von der Situation einzeln oder kombiniert eingesetzt und haben zum Ziel, die Stromversorgung auf einem reduzierten Niveau sicherstellen zu können.

Damit soll weiterhin ein geordnetes wirtschaftliches und gesellschaftliches Zusammenleben in der Schweiz ermöglicht werden.

Allerdings kann der Bundesrat keine Garantie bieten, dass die Wirtschaft, und damit auch die Logistik, in Krisensituationen nicht beeinträchtigt wird. Strommangellagen sind mit grossen Einschränkungen für Bevölkerung und Wirtschaft verbunden. Der Bundesrat empfiehlt deshalb allen Unternehmen, sich im Rahmen ihres Risikomanagements bzw. Business Continuity Managements auch auf die Krisenszenarien Strommangellage und Blackout angemessen vorzubereiten. Dies gilt auch für Logistikunternehmen, die batterieelektrische oder wasserstoffbetriebene LKWs einsetzen.

Antwort des Bundesrates.

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