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21.4582 · Interpellation · 2021-12-16

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Der Druck, den Unternehmen und Staaten auf die Internationale Meeresbodenbehörde (International Seabed Authority, ISA) ausüben, damit sie den Tiefseebergbau zulässt, nimmt immer mehr zu. Das Schweizer Unternehmen Allseas soll in Rotterdam bereits das erste Schiff für den Tiefseebergbau ausrüsten. Dieses Schiff soll 2022 für eine Testexpedition in See stechen, bevor das Unternehmen mit der Ausbeutung des Meeresgrundes richtig anfängt. Die ISA hat offenbar eine Lücke in den internationalen Regelungen genutzt und für das Jahr 2023 Lizenzen vergeben.

In seiner Stellungnahme vom 18. August zu meiner Interpellation 21.3633 "Meeresbergbau in der Tiefsee. Ein notwendiges Moratorium" bestätigt der Bundesrat, dass gemäss neuerer Forschung "die kommerzielle Nutzung des Meeresbodens unter Anwendung der geltenden Regeln der ISA dem angezeigten Schutz der Meeresumwelt nicht genügen könnte."

Der Bundesrat sagt auch, er nehme diese neuen Erkenntnisse zur Kenntnis und überprüfe "die Möglichkeit eines Moratoriums auf internationaler Ebene, um die Umweltauswirkungen des Tiefseebergbaus genauer zu studieren."

Vier Monate später antwortet der Bundesrat in der Fragestunde auf meine Frage 21.8174, er habe seine Position noch nicht festgelegt und er sei immer noch daran, die Möglichkeit eines Moratoriums zu prüfen.

Angesichts der Dringlichkeit, den Meeresboden zu schützen und der laschen Haltung der ISA entgegenzutreten, die jede Lücke nutzt, um den grossen Bergbaugesellschaften Lizenzen zu erteilen, ist es absolut notwendig, dass ein Grossteil der Staaten sich klar und rasch zugunsten eines Moratoriums äussert. Jeder Monat des Zauderns gefährdet das Überleben des für unseren Planeten und das Leben zentralen Ökosystems.

Wann will der Bundesrat seine Position festlegen? Beabsichtigt er, die Forderungen anderer Staaten und von NGO nach einem solchen Moratorium aktiv zu unterstützen?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Regeln für die Ausbeutung des Meeresbodens im Zuständigkeitsbereich der ISA sind noch in der Ausarbeitung und deren Verträglichkeit mit dem Meeresumweltschutz ist noch in Abklärung.

Bis heute hat die ISA keine Bewilligungen für Tiefseebergbau, und damit für die kommerzielle Ausbeutung des Meeresbodens, gesprochen. Bewilligungen wurden erst für die Erkundung des Meeresbodens erteilt; mit diesen bewilligten Tätigkeiten soll abgeklärt werden, ob der Tiefseebergbau technisch realisierbar ist und umweltverträglich ausgestaltet werden kann.

Für die Ausarbeitung der Regeln zum Tiefseebergbau zuständiges Organ der ISA ist der Rat. Die Schweiz ist im Rat nicht vertreten, sondern nur in der Versammlung. Gemäss den regulatorischen Vorgaben und der Einschätzung der ISA sollte der Rat die Regeln bis 2023 ausgearbeitet haben und der Versammlung mit dem Antrag unterbreiten, diese zu prüfen. Im Rahmen dieser Prüfung wird sich die Schweiz auf Basis der konkreten Vorschläge des Rates und des neusten Stands der Forschung zu den Regeln betreffend den Tiefseebergbau äussern.

Antwort des Bundesrates.