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Entlassung von Soulaimane Raissouni. Teilt der Bundesrat die Meinung der UN-Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen?

22.1070 · Anfrage · 2022-12-13

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

In ihrer 93. Session vom 30. März bis 8. April 2022 hat die UN-Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen mehrere Berichte bezüglich der Festnahme, der Inhaftierung und dem Urteil im Zusammenhang mit dem Journalisten und Menschenrechtsverteidigers Soulaiman Raissouni verfasst. Er wurde am 22. Mai 2020 von marokkanischen Behörden unter skandalösen Bedingungen festgenommen und nach einem unfairen Gerichtsverfahren, in dem seine Rechte nicht gewährleistet waren, zu fünf Jahren Haft verurteilt.

Nach einer genauen Analyse des Falls und der Antwort der marokkanischen Regierung auf den ersten Bericht der Arbeitsgruppe ist diese zur Auffassung gelangt, dass Soulaiman Raissouni für die in seinen Leit- und Zeitungsartikeln veröffentlichten Ansichten willkürlich festgenommen, inhaftiert und verurteilt wurde. Dies obwohl die Meinungsfreiheit und das Recht auf freie Meinungsäusserung durch die von Marokko unterschriebenen internationalen Abkommen, wie dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, garantiert sind.

Darum verlangt die Arbeitsgruppe die sofortige Freilassung und Entschädigung von Raissouni sowie eine Untersuchung seiner willkürlichen Freiheitsberaubung und eine Verfolgung der Verantwortlichen für diesen Verstoss.

Beabsichtigt der Bundesrat, der Meinung der UN-Arbeitsgruppe zu folgen und durch seine Vertretung in Marokko die sofortige Freilassung von Soulaiman Raissouni und anderen inhaftierten politischen Häftlingen zu verlangen?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat Kenntnis genommen von der Stellungnahme der UNO-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen zum Fall Soulaiman Raissouni. Es ist ein Schwerpunkt der Schweizer Aussenpolitik, sich auf internationaler Ebene für die Einhaltung des Rechts auf freie Meinungsäusserung einzusetzen. Bei der letzten allgemeinen regelmässigen Überprüfung von Marokko im November 2022 empfahl die Schweiz deshalb den marokkanischen Behörden, das Recht auf freie Meinungsäusserung zu gewährleisten und zu schützen, indem die Straftatbestände betreffend Meinungsäusserung gestrichen werden, vorbehaltlich der im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vorgesehenen Ausnahmen. Das EDA wird das Thema der Meinungsäusserungsfreiheit und andere Menschenrechtsthemen, einschliesslich Einzelfälle wie derjenige von Soulaiman Raissouni, weiterhin im Rahmen der bilateralen Gespräche mit den marokkanischen Behörden zur Sprache bringen.

Antwort des Bundesrates.

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