22.3339 · Interpellation · 2022-03-18
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Seit einigen Jahren trifft der Bund Massnahmen zur Bekämpfung des Schiesslärms. Diese Massnahmen (Beschränkung der Schiesszeiten, Zusammenlegungen, Schalldämmung etc.) ermöglichten eine Verminderung der Lärmbelästigung. Aber die Lage hat sich noch nicht ausreichend entspannt: Die Kantone verzeichnen noch immer zahlreiche Klagen. Beispielsweise beklagten sich kürzlich zahlreiche Anwohnerinnen und Anwohner der beiden Schiessstände von Plan du Bois und Les Planchamps bei Bôle am Neuenburgersee über andauernden Lärm. In dieser Gegend werden jährlich zwischen 300 000 und 400 000 Schüsse abgegeben, die meisten im Zusammenhang mit den Aktivitäten der Kaserne Colombier sowie dem obligatorischen Schiessen.
Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Sind dem VBS die Klagen bekannt, die zu den beiden oben genannten Schiessständen eingereicht worden sind?
2. Welche zusätzlichen Lösungen kann das VBS den Anwohnerinnen und Anwohnern vorschlagen, um die Lärmbelästigung zu reduzieren?
Und allgemeiner:
3. Die Waffenplätze, Schiessplätze und Übungsplätze der Armee sollten bis 2025 saniert werden: Wird dieser Zeitplan eingehalten? Ist vorgesehen, einen zusammenfassenden Bericht über die getroffenen Massnahmen und deren Ergebnisse zu veröffentlichen?
4. Sind angesichts der zahlreichen Klagen die in der Lärmschutz-Verordnung festgelegten Grenzwerte nicht zu hoch?
5. Könnte der Bundesrat erwägen, diese Grenzwerte zu senken, um die Situation zu verbessern?
6. Sieht das VBS ergänzende Massnahmen vor, um die Lärmbelästigung einzudämmen?
7. Das BAFU hielt 2021 fest: "Nachholbedarf besteht noch im Bereich der Militärplätze sowie bei kleineren Schiessständen für Sport- und Jagdwaffen." Welche Massnahmen sind vorgesehen, um diese Lücken zu schliessen?
8. Es gibt spezielle Munition, die eine Lärmreduktion ermöglicht. Sie kostet etwas mehr. Könnte das VBS allgemein ihre Verwendung in lärmempfindlichen Gebieten vorsehen?
9. Das VBS sieht vor, im Wallis eine Schiesshalle zu errichten. Könnten ähnliche Einrichtungen in den lärmempfindlichen Gebieten erwogen werden?
10. Besonders störend ist das Schiessen in der schönen Jahreszeit, wenn sich die Anwohnerinnen und Anwohner oft im Freien aufhalten. Ist es denkbar, das Schiessen in dieser Zeit zu reduzieren?
11. Neben dem Lärmniveau stellen oft auch die Häufigkeit und die Dauer der Übungen ein Problem dar. Wie wird dieses Problem quantitativ erfasst? Könnte die Lärmschutz-Verordnung geändert werden, damit diesem Aspekt Rechnung getragen wird?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Lärmproblematik auf den Schiessplätzen Bôle und Plan-du-Bois ist dem VBS bekannt und es steht im Austausch mit dem Kanton Neuenburg. Die Schiessplätze werden auch von der Polizei und von zivilen Vereinen mitgenutzt.
2. Für die Schiessplätze Bôle und Plan-du-Bois erarbeitet das VBS zurzeit ein Lärmsanierungsprojekt. Vorgesehen ist für den Schiessplatz Bôle insbesondere die Installation von Schiesstunneln bei der 300 m-Schiessanlage. Damit kann der Lärm wahrnehmbar reduziert und die massgebenden Grenzwerte nach der Lärmschutz-Verordnung eingehalten werden.
3. Alle militärischen Waffen- und Schiessplätze, deren Betrieb zu Überschreitungen der Grenzwerte gemäss Lärmschutz-Verordnung führt, müssen bis am 31. Juli 2025 saniert werden.Das VBS hat in einer ersten Grobbeurteilung ermittelt, dass bei ungefähr 40 Waffen- und Schiessplätzen die Grenzwerte überschritten sein könnten. Zurzeit werden sämtliche Plätze im Detail untersucht, Massnahmen zur Lärmreduktion geprüft und Lärmsanierungsprojekte erarbeitet. Die Lärmsanierungsprojekte werden in der Regel im Rahmen des ordentlichen militärischen Plangenehmigungsverfahrens bewilligt. Dagegen können Rechtsmittel ergriffen werden. Das VBS hat bereits erste Lärmsanierungen umgesetzt. Die restlichen Sanierungen sollten gemäss der Planung des zuständigen Bundesamts für Rüstung innerhalb der Frist erfolgen. Das VBS plant keinen zusammenfassenden Bericht zur Lärmsituation und zur Umsetzung. Die einzelnen Lärmsanierungsprojekte werden den Kantonen, Gemeinden und den Lärmbetroffenen vor dem Start des Plangenehmigungsverfahrens in der Regel persönlich vorgestellt.
4. Die Festlegung der Belastungsgrenzwerte für militärischen Schiesslärm basiert auf derselben wissenschaftlichen Methodik wie bei den anderen Lärmarten in der Lärmschutz-Verordnung. Die Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung (EKLB) hat 2009 die Lärmbelastung im Umfeld von acht der grössten militärischen Schiessplätze ermittelt und die Störwirkung des Lärms auf die Anwohner erhoben. In Kenntnis dieser Studie hat der Bundesrat die geltenden Grenzwerte in der Lärmschutz-Verordnung festgelegt. Der Immissionsgrenzwert für Wohnzonen wurde wie bei den anderen Lärmarten in dem Bereich festgelegt, wo sich zwischen 15 und 25 Prozent der befragten Personen als "stark belästigt" bezeichnen.
5. Die Belastungsgrenzwerte für Lärm müssen gestützt auf das Umweltschutzgesetz (Art. 13 und 15) so festgelegt werden, dass nach dem Stand der Wissenschaft oder der Erfahrung die Bevölkerung in ihrem Wohlbefinden nicht erheblich gestört wird. Zurzeit liegen dem Bundesrat keine Erkenntnisse vor, dass die Grenzwerte für militärischen Schiesslärm nicht mehr störungsgerecht sind.
6. Im Rahmen der Lärmsanierung müssen alle Massnahmen zur Entlastung der Bevölkerung geprüft und umgesetzt werden, soweit sie die militärische Ausbildung nicht übermässig einschränken und verhältnismässig sind.
7. Die Lärmsanierungen der militärischen Waffen- und Schiessplätze und von einigen wenigen zivilen Schiessplätzen sind noch nicht abgeschlossen. Das Ziel ist, dass bei allen diesen Anlagen die massgebenden Grenzwerte eingehalten werden und nur bei wenigen Plätzen Ausnahmen gewährt werden müssen. Dies soll mit dem Einbau von Schiesstunnels, dem Zusammenlegen von Schiessen, dem Verlegen von Schiessständen, der Begrenzung des Schiessbetriebs und der Schusszahlen und Massnahmen auf dem Ausbreitungsweg erreicht werden.
8. Mit der Verwendung von Unterschallmunition kann beim Sturmgewehr der Geschossknall eliminiert werden. Der Mündungsknall reduziert sich dagegen kaum merklich. Zudem ist die Verwendung von Unterschallmunition für Distanzen von mehr als 100 m nicht geeignet, da das Projektil aufgrund der Ballistik zu viel Höhe verliert. Zudem hat der Wind aufgrund des langsameren Fluges einen stärkeren Einfluss auf die Flugbahn des Projektils. Ein präzises Schiessen wird damit unmöglich.
Die Pistolenmunition 9 mm bewegt sich im Bereich knapp unter dem Überschallbereich. Die Verwendung von Unterschallmunition hätte somit keine Wirkung.
9. Indoor-Schiessanlagen werden im Rahmen der Lärmsanierungsprojekte als lärmmindernde Massnahme geprüft. Sie werden in Betracht gezogen werden, wenn sie sich für einen Standort als notwendig und aufgrund der hohen Kosten als verhältnismässig erweisen und die militärische Schiessausbildung sichergestellt werden kann.
10. Die militärische Ausbildung muss trotz Massnahmen zur Lärmverminderung weiterhin so gestaltet sein, dass die Ausbildungsziele erreicht werden. Der militärische Ausbildungsbetrieb richtet sich nach dem Zeitpunkt der Rekrutenschulen. Die Grundausbildung am Sturmgewehr muss dabei in den ersten Wochen der Rekrutenschule durchgeführt werden. Da die Sommer-Rekrutenschule Anfang Juli beginnt, ist es nicht möglich, die Lärmbelastung in den Monaten Juli und August zu vermeiden. Nach Möglichkeit verlegt die Armee aus Rücksicht auf die Bevölkerung Ausbildungsmodule in wenig besiedelte Gebiete wie z. B. nach Les Pradières. Eine solche Verlegung ist erst ab der 6. Woche der Rekrutenschule möglich, da ab diesem Zeitpunkt Fahrer zur Verfügung stehen.Die Durchführung des in der Interpellation erwähnten Obligatorischen Schiessens fällt in die Zuständigkeit der zivilen Behörden.
11. Die im Auftrag der EKLB durchgeführte Studie hat gezeigt, dass sich die über ein Jahr ermittelte Schiesslärmbelastung am besten für die Vorhersage der Belästigung eignet. Die Verteilung der Schiessereignisse wird insofern berücksichtigt, als für Schiessen zwischen 19:00 und 7:00 Uhr und am Wochenende ein Malus von 5 dB zur Belastung gerechnet wird.
Antwort des Bundesrates.