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22.3744 · Interpellation · 2022-06-16

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Das VBS hat am 2. Dezember 2021 die Armeeauszählung 2021 (ARMA21) publiziert. Zu begrüssen ist, dass das VBS die Vollversion - statt wie bisher eine Kurzversion - veröffentlicht hat. Trotzdem, und auch nach Kenntnisnahme der Stellungnahmen des Bundesrates zu den Interpellationen 21.3343 und 21.3745, wirft die ARMA21 noch Fragen auf.

1. Durchdiener (DD) werden nach vier Jahren in den "speziellen Personalgefässen DD" nochmals für drei Jahre in das Gefäss "Entl DD aus Armee Artikel 54a MG" eingeteilt. - Können auch die DD in diesem Gefäss im Einsatzfall aufgeboten werden?

2. Die DD des ersten Starts erscheinen in der Bestandesbilanz (Ziffer 3.3) nicht, weder als Zugang, noch als Abgang. - Bedeutet dies, dass diese DD auch im Effektivbestand nicht erfasst sind? Wenn ja: Wo werden sie in der ARMA21 ausgewiesen? Um wie viele DD handelt es sich?

3. In den "speziellen Personalgefässen DD" (erste vier Jahre nach erfüllter Ausbildungsdienstpflicht) seien lediglich 8118 Durchdiener. Gemäss Bundesrat (Stellungnahme zur IP 21.3343) seien es jedoch rund 9000. - Wie ist diese Differenz zu erklären, dies auch angesichts der Annahme, dass jährlich 2500 Durchdiener die Ausbildungsdienstpflicht erfüllen?

4. Militärdienstpflichtige im letzten Jahr gemäss Artikel 6 Buchstabe i VSA: Der Bestand betrug 2018 noch 10 180, ab 2019 sind jedoch 0 ausgewiesen mit der Begründung: "aktuell keine Nutzung dieses Gefässes". Das widerspricht der Stellungnahme des Bundesrates zur lp. 21.3343 vom 19. Mai 2021: "rund 8000 AdA". - Was bedeutet: "aktuell keine Nutzung"? Wo in der ARMA21, in welchem Gefäss sind diese AdA erfasst und ausgewiesen?

5. Stellungspflichtige: Hunderte bis Tausende halten die Fristen für die Rekrutierung bzw. für die RS nicht ein. Seit Einführung WEA steigen diese Zahlen massiv, die Covid-19-Pandemie hat das Problem verschärft. 2021 haben 1286 keine RS absolviert, weil sie zu alt waren. Die ARMA21 stellt lapidar fest: "Werden diese Alterslimiten nicht eingehalten, verliert die Armee potentiellen und dringend benötigten Nachwuchs." - Wieviele solche Abgänge sind in den kommenden Jahren zu erwarten? Was unternimmt die Armee, damit alle Pflichtigen fristgerecht die Rekrutierung und die RS absolvieren? Wie gewährleistet die Armee die Durchsetzung der allgemeinen Wehrpflicht und die Wehrgerechtigkeit?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Durchdiener, die ihre Ausbildungsdienstpflicht erfüllt haben, können gemäss Art. 54a des Militärgesetzes (MG; SR 510.10) während vier Jahren bei Bedarf zu Einsätzen der Armee aufgeboten werden. Anschliessend geben sie ihre persönliche Ausrüstung zurück. Bis zur Erfüllung der minimalen Militärdienstpflicht von sieben Jahren werden sie noch drei weitere Jahre in einem Personalgefäss administrativ geführt. Ein Aufgebot ist in diesem Zeitraum theoretisch möglich, aber nicht zweckmässig, da ihre Ausbildung mind. vier oder mehr Jahre zurückliegt und sie über keine persönliche Ausrüstung mehr verfügen.

2. Die Durchdiener des ersten von zwei jährlichen Starts absolvieren die Rekrutenschule (RS) in der ersten und den Ausbildungsdienst in der zweiten Hälfte des Jahres. Zum Zeitpunkt der Datenerhebung sind sie noch in der RS und damit in der Bestandesbilanz im Personalgefäss "Grundausbildung" erfasst. Im darauffolgenden Jahr werden sie nach erfüllter Ausbildungsdienstpflicht in die Personalgefässe "Durchdiener" überführt. Die Anzahl Durchdiener des ersten RS-Starts im 2021 betrug 858.

3. In der Armeeauszählung 2021 wird die Anzahl Durchdiener, die ihre Ausbildungsdienstpflicht erfüllt haben und noch für vier Jahre zu Einsätzen aufgeboten werden können, auf 8649 beziffert und nicht auf 8118. In der Antwort auf die Ip. 21.3343 Seiler Graf "Irreführende Armeeauszählung 2020" wird auf die Armeeauszählung 2020 Bezug genommen. Im Jahr 2020 konnten nur rund 2000 Durchdiener rekrutiert werden, daher kam es zu einem Rückgang.

4. Die Aussage des Bundesrates in der Stellungnahme zur Ip. 21.3343 Seiler Graf "Irreführende Armeeauszählung 2020" ist korrekt. Infolge des Stichdatums der Armeeauszählung wird diese Zahl in der Bestandesbilanz (Kapitel 3.3) ausgewiesen. Für die nächste Ausgabe der Armeeauszählung wird dies präzisiert.

5. Die Anzahl von 1286 Militärdiensttauglichen, die aufgrund der Überschreitung der Alterslimite keine RS absolviert haben, ist ein über mehrere Jahre kumulierter Wert. Diese Militärdiensttauglichen bleiben bis zur Vollendung des 37. Altersjahrs, in welchem sie noch ersatzabgabepflichtig sind, erfasst. Dieser Wert ist höher als während der Armee XXI, weil Militärdiensttaugliche vor 2018 nur bis zum 30. Altersjahr ersatzabgabepflichtig waren.

Im Zeitraum der Datenerhebung der Armeeauszählung 2021 haben rund 200 Militärdiensttaugliche die Alterslimite zur Absolvierung einer RS überschritten. Dabei handelt es sich überwiegend um erlaubte Fälle, etwa durch die kantonalen Behörden bewilligte Auslandaufenthalte, die länger als 12 Monate dauern, oder eine längere Rekonvaleszenz nach Unfällen. Gemessen an der jährlichen Anzahl Militärdiensttauglicher entspricht dieser Wert einem Anteil von rund einem Prozent. Dieser Wert ist seit Jahren stabil.

Für die Durchsetzung der allgemeinen Wehrpflicht und der Wehrgerechtigkeit sind Bund und Kantone verantwortlich. Die Kantone klären die Stellungs-pflichtigen über ihre Rechte und Pflichten auf. Der kantonale Orientierungstag gilt als obligatorischer Amtstermin. Unentschuldigtes Nichterscheinen am Orientierungstag, an der Rekrutierung oder zu einer aufgebotenen Militär-dienstleistung wird strafrechtlich geahndet (vgl. Art. 81-84 MStG, SR 321.0). Ferner sind Schweizer Bürger, die ihren Militär- oder Zivildienst nicht oder nicht vollständig leisten, ersatzabgabepflichtig.

Antwort des Bundesrates.

Armeeauszählung 2021. Klärung offener Fragen | Lexipedia | Lexipedia