22.3780 · Interpellation · 2022-06-16
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Am 4. Mai 2022 hat der Bundesrat seinen Länderbericht zur Umsetzung der Agenda 2030 verabschiedet. Darin legt er zu jedem der 17 SDGs die Fortschritte und die Heruasforderungen im nationalen und internationalen Kontext dar.
Der im Juni veröffentlichte Sustainable Development Report 2022 von SDSN bezeugt, dass die Schweiz Fortschritte macht bei der Umsetzung der Agenda 2030. Im internationalen Vergleich ist sie vom 16. auf den 8. Platz gestiegen. Bei den Spillover-Effekten im Ausland, also den Auswirkungen unseres Konsums, unseres Steuersystems oder unserer Handelspolitik auf andere Länder liegt die Schweiz hingegen weiterhin auf dem 157. Platz, vor den Vereinigten Arabischen Emiraten, Luxemburg, Guyana, Singapur, Island und den Niederlanden.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wieso geht der Bundesrat in seinem Länderbericht nicht auf die Analysen des BAFU ein, die aufzeigen, dass die Schweiz einen höchst problematischen Wasserfussabdruck im Ausland hat? Gemäss der BAFU-Studie "Umwelt-Fussabdrücke der Schweiz" exportiert die Schweiz durch unseren Konsum 99 Prozent der Wasserfussabdruck ins Ausland und belastet bereits von Wasserstress belastete Regionen zusätzlich und übermässig. Im Länderbericht der Schweiz findet sich kein Hinweis auf diese Problematik.
- In seinem Länderbericht sieht der Bundesrat bei der Infrastruktur vor allem Handlungsbedarf für die Schaffung einer dem Klimawandel gegenüber widerstandsfähigen Infrastruktur. In der Schweiz ist zusätzlich der barrierefreie Zugang zu Infrastruktur (Mobilität, öffentlicher Raum) bislang nicht ausreichend gewährleistet, international beschneiden grosse Infrastrukturbauten immer wieder die Menschenrechte. Wie will der Bundesrat auf diese Herausforderungen eingehen?
- Der Bundesrat spricht in seinem Länderbericht zwar jeweils die internationale Ebene an. Doch nimmt er nicht alle Dimensionen des von SDSN publizierten Spillover-Rankings auf. Welche Massnahmen will der Bundesrat ergreifen, um diese Spillover-Effekte im Ausland anzugehen?
Stellungnahme des Bundesrates
Zum 1. Punkt: Der Bundesrat ist sich der Problematik bewusst, dass der Schweizer Konsum nebst zahlreichen positiven Effekten zu zusätzlichen Umweltbelastungen im Ausland führt. Im Länderbericht 2022 findet der Wasserstress Erwähnung in Zusammenhang mit den Konsum- und Produktionsmuster der Schweiz, welche auf einem hohen Verbrauch von Rohstoffen basieren und Auswirkungen auf die Umwelt im In- und Ausland haben (siehe Kapitel zum Nachhaltigkeitsziel 12, S. 39). Die abgebildeten Indikatoren zum materiellen Fussabdruck oder dem Treibhausgas-Fussabdruck zeigen deutlich, dass Handlungsbedarf in Bereichen wie der Lebensmittelwertschöpfungskette und den Ernährungssystemen besteht. Fortschritte in diesen Bereichen wirken sich auch positiv auf den Wasserstress-Fussabdruck aus. Ergänzt wird der Länderbericht durch die Webseite www.SDGital2030.ch, welche die gesamte Bestandsaufnahme 2018-2022 abbildet.
Zum 2. Punkt: Der barrierefreie Zugang zu Infrastruktur ist ein zentrales Anliegen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG; SR 151.3), das 2004 in Kraft getreten ist. Eine 2015 durchgeführte Evaluation des BehiG zeigt wesentliche Verbesserungen beim Zugang zu Bauten und Anlagen auf. Aufgrund der Konzeption des Gesetzes, das einen schrittweisen Abbau von Hindernissen im Rahmen von Neubauten- oder bewilligungspflichtigen Umbauvorhaben vorsieht, ist die Beseitigung von baulichen Hindernissen nur in einem stetigen, langfristigen Prozess möglich.
Grosse Verbesserungen hat das BehiG auch bei der hindernisfreien Benutzung des öffentlichen Verkehrs gebracht. Wie der neuste Standbericht des BAV zeigt, entsprach Ende 2020 knapp die Hälfte der Bahnhöfe und Haltestellen den Vorgaben: 908 der total 1800 Stationen können von Personen mit Beeinträchtigungen autonom und spontan benutzt werden. Bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist (Ende 2023) sind bauliche Anpassungen an weiteren 292 Bahnhöfen geplant, wobei sich der Anteil an Passagieren, die autonom reisen können, auf 85 Prozent erhöht. Für alle Projekte, deren Baubeginn später erfolgt, hat das BAV von den Bahnen verbindliche Termin- und Finanzierungspläne eingefordert, um weitere Verzögerungen zu vermeiden.
Ferner erwartet der Bundesrat von in der Schweiz ansässigen oder tätigen Unternehmen, insbesondere bei Auslandsaktivitäten, dass sie die internationalen Standards zur verantwortungsvollen Unternehmensführung umsetzen. Dazu gehören beispielsweise die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Der Bund sensibilisiert Unternehmen verschiedener Branchen (einschliesslich des Bausektors) über potenzielle negative Auswirkungen wirtschaftlicher Aktivitäten auf die Menschenrechte und ihre Verantwortung zur Umsetzung angemessener Sorgfaltsprüfungsverfahren.
Zum 3. Punkt: Bei den Ländern, die ausgeprägte negative Spillover-Effekte aufweisen, handelt es sich meist um kleine rohstoffarme Länder mit hoher Bevölkerungsdichte. Diese sind auf Importe angewiesen, um die lokale Nachfrage nach primären Rohstoffen oder Nahrungsmitteln zu decken. Zu diesen Ländern gehört auch die Schweiz. Im Rahmen der Bestandsaufnahme zur Umsetzung der Agenda 2030 durch die Schweiz wurde für jedes der 169 Unterziele ermittelt, ob die Umsetzung eines Ziels Auswirkungen auf andere Länder hat. Die Ergebnisse sind auf der neuen Website www.SDGital2030.ch transparent dargelegt. Der Bundesrat ist generell bestrebt, negative Externalitäten im Ausland zu vermeiden. Er setzt sich laufend für angemessene nationale Vorgaben sowie die Entwicklung und Einhaltung internationaler Standards sowie für Kooperationen ein.
Antwort des Bundesrates.