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Gegen den Prämienschock. Ausgleich der Steigerung der Krankenkassenprämien für 2023 für alle Bezügerinnen und Bezüger von Prämienverbilligungen

22.3824 · Motion · 2022-06-17

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu ergreifen um mindestens für das Jahr 2023 die Kostensteigerungen für die Prämienverbilligungen für Bezügerinnen und Bezüger auszugleichen.

Begründung

Für 2023 werden drastische Steigerungen der Krankenkassenprämien erwartet, die im Herbst 2022 kommuniziert werden. Angesichts der angespannten Kaufkraft breiter Kreise der Bevölkerung ist dieser Prämienschock für viele Betroffene nicht zu verkraften. Im Sinne einer ausserordentlichen Massnahme wird der Bundesrat beauftragt, Massnahmen zu ergreifen um mindestens für das Jahr 2023 die Kostensteigerungen für die Prämienverbilligungen für Bezügerinnen und Bezüger auszugleichen. Dabei soll er unter Beizug der Kantone Lösungen treffen, welche auch den Anteil der Kantone für den Ausgleich des Prämienschocks im Sinne einer ausserordentlichen Massnahme betreffen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Am 16. Juni 2022 reichten die SP-Fraktion sowie die Ständerätinnen Chassot und Carobbio Guscetti gleichlautende Motionen ein (22.3793, 22.3801 und 22.3802). Am 17. Juni 2022 reichte Nationalrätin Imboden eine Motion mit einem ähnlichen Anliegen ein (22.3824). Die Stellungnahmen des Bundesrates lauten für die genannten Motionen gleich.

Die Kantone verbilligen die Prämien der Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Der Bund bezahlt ihnen dafür einen Beitrag, der 7,5 Prozent der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) entspricht (Art. 65 und 66 Bundesgesetz über die Krankenversicherung, KVG, SR 832.10). Wenn die Kosten und damit die Prämien steigen, leistet der Bund somit einen höheren Betrag an die Prämienverbilligung. Es besteht daher kein Anlass für einen einmaligen zusätzlichen Bundesbeitrag an die Prämienverbilligung aufgrund steigender Prämien. Der Bundesrat erwartet, dass auch die Kantone ihren Anteil an der Prämienverbilligung mit dem Wachstum der Kosten der OKP erhöhen. Deshalb hat er einen indirekten Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative ausgearbeitet: jeder Kanton soll einen Mindestgesamtbetrag an die Prämienverbilligung leisten. Dieser soll 5 bis 7,5 Prozent der Bruttokosten der OKP entsprechen.

Auch aus finanzpolitischer Sicht fehlt der Handlungsspielraum: Der Bundesbeitrag 2022 beträgt knapp 2,9 Milliarden. Eine Erhöhung um 30 Prozent würde den Bund somit etwa 1 Milliarde zusätzlich kosten. Eine solche Ausgabe wäre für den Bundeshaushalt ohne Gegenfinanzierung nicht tragbar. Im vom Bundesrat Ende Juni 2022 materiell festgelegten Voranschlag 2023 beträgt der Handlungsspielraum gemäss Schuldenbremse rund 200 Millionen. In den Finanzplanjahren besteht Bereinigungsbedarf in Milliardenhöhe.

Grundsätzlich sind die Kantone für die soziale Absicherung zuständig. Sie bestimmen selbst, welchen Versicherten sie die Prämien wie stark verbilligen. Sie haben dabei ihre Systeme unterschiedlich ausgestaltet. Die zusätzlichen Mittel sollen für einen Leistungsausbau und nicht zur Reduktion des kantonalen Beitrags an die Prämienverbilligung verwendet werden. Deshalb müssten wohl auch viele Kantone ihre Gesetzgebung anpassen. Damit ist fraglich, wann die zusätzlichen Mittel zur Auszahlung kämen. Mehrere Kantone haben ihre Jahresrechnung für das Jahr 2021 - im Gegensatz zum Bund - positiv abgeschlossen. Sie könnten eine Erhöhung der Prämienverbilligung einfacher finanzieren als der Bund.

Der Bundesrat ist sich der Herausforderungen rund um die gestiegenen Energiepreise bewusst. Er erachtet die soziale Absicherung aber in erster Linie als kantonale Aufgabe. Er sieht zudem gegenwärtig keinen Bedarf für dringende Massnahmen. Die Wirtschaft wächst und die Arbeitslosenquote ist tiefer als vor der Covid-Krise. Allerdings ist die weitere Entwicklung unsicher. Deshalb lässt der Bundesrat verschiedene Massnahmen zur Entlastung einkommensschwacher Haushalte prüfen. Dies für den Fall, dass die Teuerung stark ansteigen würde.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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