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22.3881 · Postulat · 2022-07-01

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt aufzuzeigen, wie die Vernichtung konsumierbarer Lebensmittel insbesondere von Fleisch- und Fischwaren im Detailhandel verringert werden könnte und welche Schritte er diesbezüglich konkret unternehmen wird. Denkbar wären kommunikative Massnahmen wie Gespräche mit Detailhändlern, um mögliche Lösungen wie das Einfrieren und die Abgabe an Freiwilligenorganisationen, sowie den gesetzlichen Spielraum in Bezug auf Haltbarkeitsdaten aufzuzeigen.

Eine Minderheit der Kommission (Huber, Gafner, Gutjahr, Haab, Herzog Verena, Tuena, Wobmann) beantragt, das Postulat abzulehnen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Reduktion von vermeidbaren Lebensmittelverlusten ist für den Bundesrat ein wichtiges Anliegen. Am 6. April 2022 hat der Bundesrat den "Aktionsplan gegen die Lebensmittelverschwendung" verabschiedet mit dem Ziel, die Lebensmittelverschwendung bis 2030 im Vergleich zu 2017 zu halbieren. Der Aktionsplan legt 14 Massnahmen zur Reduktion der vermeidbaren Lebensmittelverluste fest. Dazu gehören auch die Massnahmen "Spenden von nicht mehr verkäuflichen Lebensmitteln an gemeinnützige Organisationen steigern", "Verbesserung der Rahmenbedingungen für Lebensmittelspenden (insbesondere Umsetzung Motion (19.3112) Munz)" und "Prüfung und Verbesserung der Deklaration der Haltbarkeit (insbesondere Umsetzung Postulat (19.3483) Masshardt)." Im Weiteren hat der Bund am 12. Mai 2022 als Teil des Aktionsplans eine branchenübergreifende Vereinbarung mit den Unternehmen und Organisationen des Lebensmittelsektors unterzeichnet, in der Reduktionsziele festgelegt werden.

Der Aktionsplan sowie die branchenübergreifende Vereinbarung werden nun umgesetzt. Erste Arbeitsgruppensitzungen im Rahmen der branchenübergreifenden Vereinbarung finden im August 2022 statt, wobei dem Gross- und Detailhandel eine eigene Arbeitsgruppe gewidmet ist. Zusammen mit den Detailhändlern und anderen relevanten Organisationen werden dabei sowohl wirksame Massnahmen als auch eine einheitliche Messung von Lebensmittelverlusten aufgegleist. Massnahmen wie z.B. Fleisch einzufrieren, neu zu etikettieren und weiter zu verwenden, werden dabei miteinbezogen.

In der ersten Phase des Aktionsplans will der Bundesrat ermöglichen, auf freiwilligem Weg griffige Massnahmen umzusetzen. Der Fokus liegt dabei auf Massnahmen mit hohem Umweltnutzen. Deshalb gilt der Reduktion von Lebensmittelverlusten bei Fleischprodukten hohe Aufmerksamkeit. Im Anschluss an eine durch das UVEK per 2025 durchgeführte Evaluation der Massnahmen wird der Bundesrat entscheiden, ob in einer zweiten Phase auch weiterführende Massnahmen des Bundes nötig sind, um das Reduktionsziel des Aktionsplans zu erreichen.

Die Anliegen des Postulates werden mit dem genannten Aktionsplan und der branchenübergreifenden Vereinbarung bereits weitgehend erfüllt. Der Bundesrat sieht keinen Mehrwert in einem zusätzlichen Bericht.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.