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Ist der Bundesrat bereit, einkommensschwachen Haushalten und Unternehmen zu helfen, die von unverhältnismässigen Strompreiserhöhungen betroffen sind?

22.3909 · Dringliche Interpellation · 2022-09-14

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

1. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass für einkommensschwache Haushalte Preise von über 30 Rappen pro KWh für gefangene Kundinnen und Kunden sehr problematisch sind, und sieht er eine Unterstützung vor?

2. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass das Überleben vieler Unternehmen im Jahr 2023 durch den enormen Anstieg der Strompreise auf dem freien Markt (+1000 Prozent bis +1500 %) gefährdet ist?

3. Ist der Bundesrat bereit, damit wieder Energie auf den Markt kommt, die Stromsparbemühungen in diesem Winter substanziell zu verstärken, indem er ein quantifiziertes Sparziel festlegt, ergänzt durch Vereinbarungen mit den Branchen des öffentlichen und privaten Sektors?

4. Ist der Bundesrat bereit, mit demselben Ziel zuhanden der Unternehmen Ausschreibungen für zusätzliche Verbrauchsverzichte zu organisieren, deren Entschädigung der Gegenstand der Ausschreibung wäre?

5. Ist der Bundesrat bereit, für das Jahr 2023 einen Bundesfonds zur Abfederung von ausserordentlich hohen Preisen für stromintensive Unternehmen einzurichten, mit einem Vorschuss des Bundes, der später über eine befristete Abgabe auf künftige Übergewinne von Unternehmen des Stromsektors oder generell des Energiesektors (für diejenigen, die solche Gewinne haben werden) zurückgezahlt wird?

6. Falls der Bundesrat die oben genannten Lösungen in wesentlichen Teilen ablehnt: Was schlägt er vor, um katastrophale Auswirkungen der derzeitigen Situation zu vermeiden?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die hohen Strommarktpreise werden sich ab dem nächsten Jahr stärker auf die regulierten Strompreise der Grundversorgung auswirken. Nach Berechnungen der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) zahlt ein typischer Haushalt im nächsten Jahr knapp 27 Rappen pro Kilowattstunde (Medianwert), was einem Anstieg um 5,8 Rp. (+27 %) entspricht. Die Preisentwicklung variiert stark von Region zu Region. Der Bundesrat hat am 24. und 31. August 2022 über die Auswirkungen des Anstiegs der Energiepreise und der Inflation diskutiert. Haushalte mit niedrigem Einkommen geben einen höheren Anteil ihrer Ausgaben für Energie aus als Haushalte mit mittlerem und hohem Einkommen. Im internationalen Vergleich ist die Inflation weiterhin moderat (+3,5 Prozent im August 2022).

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die bisherigen Preissteigerungen für die Haushalte verkraftbar sind. Die Sozialversicherungen sehen Verfahren und Regelungen vor, um der Teuerung Rechnung zu tragen. Der Bundesrat wird diesen Herbst über eine Anpassung der ordentlichen Renten der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und der Invalidenversicherung (IV) per 1. Januar 2023 entscheiden und kann bei dieser Gelegenheit auch Anpassungen bei den Ergänzungsleistungen vornehmen. Die Sozialhilfe hingegen fällt in den Zuständigkeitsbereich der Kantone und Gemeinden. Die Aussichten bleiben jedoch unsicher, weshalb der Bundesrat die interdepartementale Arbeitsgruppe Energiepreise unter der Leitung des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt hat, die Notwendigkeit sowie die Vor- und Nachteile eines Handelns unter Berücksichtigung der Preis- und Lohnentwicklung neu zu bewerten.

2., 5. und 6. Der Bundesrat ist sich der Herausforderungen rund um die gestiegenen Stromkosten für Haushalte und für Unternehmen im freien Markt sehr wohl bewusst. Er hat die interdepartementale Arbeitsgruppe Energiepreise (WBF, UVEK, EDI, EFD, EJPD) am 31. August 2022 beauftragt, die Betroffenheit von Haushalten, Branchen und Unternehmen von den steigenden Energiepreisen zu prüfen, insbesondere von solchen Unternehmen, die bisher Verträge auf dem freien Strommarkt eingegangen sind. Die Arbeitsgruppe prüft auch die Notwendigkeit sowie die Vor- und Nachteile von allfälligen staatlichen Massnahmen aus wirtschaftspolitischer Perspektive. Dazu zählen beispielsweise die Deckelung von Preisen und Sondersteuern auf allfällige ausserordentliche Gewinne sowie die Rückverteilung der daraus erzielten steuerlichen Mehreinnahmen an Verbrauchergruppen. Hinsichtlich allfälliger staatlicher Massnahmen wird die Arbeitsgruppe die Folgen für die Bundesfinanzen aufzeigen. Die interdepartementale Arbeitsgruppe wird dem Bundesrat die Ergebnisse im Oktober 2022 unterbreiten.

3. und 4. Zur Definition von quantitativen Einsparzielen braucht es die Kenntnis des Einsparbedarfs und -potenzials sowie die Messbarkeit der Einsparungen. Diese Informationen hängen von einer Vielzahl verschiedener Faktoren ab und sind aktuell nicht bekannt. Sie liessen sich nur mit grossen Unsicherheiten abschätzen. Zurzeit werden die Branchen des öffentlichen und privaten Sektors motiviert, mit freiwilligen Engagements so viel wie möglich einzusparen. Das Bewusstsein in den Branchen und der Verwaltung bezüglich dem Einsparbedarf ist sehr hoch und konkrete Einsparmassnahmen wurden bereits definiert und eingeleitet.

Antwort des Bundesrates.

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