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22.4065 · Interpellation · 2022-09-29

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

In regelmässigen Abständen geraten die Löhne und Arbeitsbedingungen des Bundespersonals in den Fokus gewisser politischer Kreise und Medien. Dies löste eine Welle von Vorstössen aus, welche dringend eingeordnet gehören. Daher bitte ich den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:

1. Gemäss dem Aussprachepapier "Strategische Personalplanung: Auswirkungen der demografischen Entwicklung in der Bundesverwaltung", erreichen in den nächsten 15 Jahren 50 Prozent der Mitarbeitenden der Bundesverwaltung das ordentliche Pensionsalter. Dazu kommt der Fachkräftemangel. Wie schätzt der Bundesrat die Wettbewerbsfähigkeit des Bundes als Arbeitgeber ein, wenn er die Anstellungsbedingungen wie gewünscht hauptsächlich dem OR anpassen würde?

2. Beim OR handelt es sich um ein Gesetz mit Mindestregelungen in Sachen Arbeitsverhältnis. Weiterführende und bessere Bedingungen werden in Gesamtarbeitsverträgen (GAV) geregelt. Der Bundesrat fördert dieses Instrument auch, da er verlangt, dass die ehemaligen Bundesbetriebe (SBB, Post etc.) oder auch andere Service-Public-Betriebe einen GAV abschliessen sollen. Wie stellt sich der Bundesrat zur Schlussfolgerung, dass konsequenterweise bei einer Abschaffung des BPG, für das Bundespersonal ein GAV mit den Sozialpartnern auszuhandeln wäre?

3. Welche personellen und finanziellen Kosten würden die Abschaffung des BPG und die Erarbeitung und Überführung in ein GAV-Konstrukt entstehen? Und was wären die Folgenkosten?

4. Ist der Bundesrat bereit eine fundierte und faktenbasierte Vergleichsstudie über die Arbeitsbedingungen inkl. Lohnnebenleistungen resp. Fringe Benefits im öffentlichen Dienst (Bund, die bevölkerungsstarken Kantone und Gemeinde) sowie mit vergleichbaren Arbeitgebern der Privatwirtschaft in Auftrag zu geben.

5. Die Perinova-Studie hat festgestellt, dass in den mittleren und höheren Lohnbereichen der Bund eher schlechter bezahlt, aber in den tieferen bis mittleren Lohnbereichen besser bezahlt als die Privatwirtschaft. Ist der Bundesrat bereit, an dieser Politik festzuhalten, um auch handwerklichen und nicht-akademischen Berufsbildern gute Löhne und Arbeitsbedingungen bieten zu können?

Begründung

In regelmässigen Abständen geraten die Löhne und Arbeitsbedingungen des Bundespersonals in den Fokus gewisser politischer Kreise und Medien. Der aktuelle Generalangriff auf die Löhne und Anstellungsbedingungen des Bundespersonals ist von beispiellosem Ausmass.

Ursprung dafür ist eine Studie eines - gemäss eigenen Angaben ausschliesslich durch stark vermögende Mäzene finanzierten - neuen Instituts der Universität Luzern, welche die Beschäftigung im öffentlichen Sektor untersucht und in einem Nebensatz auf einer wissenschaftlich und methodisch haltlosen These die Löhne des Bundes im Vergleich zur Privatwirtschaft thematisiert.

Die besagte Studie hat mit ihren unqualifizierten und ohne weitere Einordnung gemachten Thesen eine Vorstosswelle gegen das Bundespersonal ausgelöst hat.

Dabei wird an den Grundfesten der Personalpolitik des Bundes gerüttelt und mit Aussagen und Zahlen gearbeitet, die teilweise schlicht falsch sind oder jeglicher Grundlage entbehren. Die Absichten dieser Vorstösse gehören dringend eingeordnet.

Stellungnahme des Bundesrates

Zu 1: Die Ausgestaltung der Anstellungsbedingungen hängt nicht davon ab, ob für die Angestellten der Bundesverwaltung das Bundespersonalgesetz (BPG; 172.220.1) oder das Obligationenrecht (OR; SR 220) zur Anwendung kommt. Anstellungsbedingungen sind ein Gesamtpaket, welches sorgfältig und angepasst an die Situation und Herausforderungen der jeweiligen Arbeitgeber erarbeitet und zusammengestellt wird. Die Bundesverwaltung verfügt über ein wettbewerbsfähiges Gesamtpaket. Daher gelingt es, die für die Aufgabenerfüllung notwendigen Mitarbeitenden in der geforderten Qualität und Anzahl zu rekrutieren und zu halten. Indes zeigt sich, dass eine zweite Ausschreibung häufiger vorkommt und Stellen generell länger ausgeschrieben werden müssen als noch vor einigen Jahren. Diese Entwicklung dürfte auf die demographische Entwicklung und den damit verbundenen Fachkräftemangel zurückzuführen sein und wird sich künftig voraussichtlich noch verstärken. Deshalb ist der Bundesrat bestrebt, die Anstellungsbedingungen markt- und anforderungsgerecht weiterzuentwickeln.

Zu 2: Der Bundesrat geht davon aus, dass bei einem Wechsel vom BPG ins OR zwischen den Sozialpartnern ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ausgehandelt werden müsste.

Zu 3: Die finanziellen Konsequenzen hängen davon ab, ob mit einem allfälligen Wechsel von BPG ins OR auch eine Anpassung der Anstellungsbedingungen erfolgt. Allein durch den Wechsel vom BPG ins OR ergeben sich, abgesehen von den Projektaufwendungen, keine Mehr- oder Minderkosten.

Zu 4: Eine derart umfassende Vergleichsstudie ist aufwändig und erfordert eine fundierte Vorbereitung. Es ist abgesehen davon ungewiss, ob eine ausreichende Anzahl Arbeitgeber aus dem Privatsektor und dem öffentlichen Sektor gefunden werden kann, die sich an einer solchen Vergleichsstudie beteiligen wollen. Ausserdem ist nicht zu erwarten, dass die Studie in den Kernbereichen Lohn und berufliche Vorsorge neue Erkenntnisse bringen würde. Die diesbezüglichen Vergleiche in den vergangenen Jahren haben ein relativ konstantes Bild ergeben. Die Erkenntnisse aus diesen Vergleichen fliessen auch in die laufenden Projekte Optimierung des Lohnsystems und Anpassung der gesetzlichen Grundlagen der beruflichen Vorsorge des Bundes ein. Der Bundesrat sieht daher davon ab, eine umfassende Vergleichsstudie in Auftrag zu geben.

Zu 5: Der Bundesrat sieht aktuell keinen Anlass, die bisherige Lohnpolitik zu ändern. Allerdings kann er mit Blick auf die demographischen Herausforderungen und den teilweise spürbaren Fachkräftemangel eine Anpassung der Lohnpolitik in der Zukunft nicht ausschliessen.

Antwort des Bundesrates.