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22.4126 · Interpellation · 2022-09-29

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Bei der Abrechnung von Coronatests treten immer mehr Unregelmässigkeiten zutage. In verschiedenen Medien war bereits zu lesen, dass dubiose Zwischenhändler mit teils fingierten Kundendaten bei den Krankenversicherern Coronatests in Rechnung stellen, die zum Teil nie stattgefunden haben. Mittlerweile muss davon ausgegangen werden, dass es dabei zu systematischem Betrug kommt. Über das Ausmass und die Schadensumme herrscht aber immer noch Unklarheit. Dies obwohl die betrügerischen Machenschaften schon seit vielen Monaten bekannt sind. Es ist zu befürchten, dass die tatsächlichen Summen weit höher liegen, als dies die vereinzelten Meldungen vermuten lassen. Von solchen Betrugsfällen sind die öffentliche Hand und damit Steuergelder direkt betroffen. Das Bundesamt für Gesundheit, das die öffentliche Hand in diesem Fall vertritt, ist bisher auffallend passiv geblieben und informiert über seine diesbezüglichen Aktivitäten nur sehr dürftig.

Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

- Wie hoch schätzt der Bund die Schadenssumme aus den Betrugsfällen konkret?

- Sind bereits Strafverfolgungen eingeleitet worden?

- Wie viele sind das und um welche Schadensumme geht es dabei?

- Was unternimmt das BAG, um zu verhindern, dass keine weiteren Gelder unrechtmässig ausbezahlt werden?

- Wer beaufsichtigt die Testcenter?

- Ist sichergestellt, dass die Kantone ihre Aufsichtsfunktion wahrnehmen und die Bewilligungen der Testcenter, die falsch fakturieren, entziehen?

Stellungnahme des Bundesrates

1./3. Das BAG setzt alles daran, die ihm bekannten Verdachtsfälle aufzuarbeiten, bei ausreichendem Verdacht Strafverfahren einzuleiten respektive zu Unrecht in Rechnung gestellte Testkosten zurückzufordern. Derzeit befinden sich die Fälle noch in den umfangreichen Sachverhaltsabklärungen. Nach Abschluss aller Untersuchungen wird sich zeigen, inwieweit und in welchem Ausmass unrechtmässiges Verhalten vorliegt und zu Unrecht Testkostenrechnungen gestellt wurden. Die Nennung einer Schadenssumme ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

2. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) prüft alle Fälle detailliert. Dabei behält es sich ausdrücklich vor, bei Missbrauchsverdacht rechtliche Schritte im Rahmen des gesetzlich Möglichen einzuleiten. Weil derzeit noch umfangreiche Sachverhaltsabklärungen durchgeführt werden, sind noch keine Strafanträge eingereicht worden.

4. Das BAG hat inzwischen Kenntnis von mehreren potenziellen Missbrauchsfällen (z. B. mutmassliche doppelte Abrechnungen von Tests oder Abrechnung von nie durchgeführten Tests).

Das Missbrauchspotential wurde identifiziert und wird im Rahmen eines Missbrauchskonzepts aufgearbeitet. Das BAG hat diverse Änderungen des Abrechnungssystems, die zur Erhöhung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Abrechnungsprozess führen werden, in eine Kantonskonsultation gesendet. Zudem steht das BAG im regelmässigen Austausch mit den Versicherern, welche ihrerseits die Möglichkeit haben, Zahlungen an Leistungserbringer zu sistieren. Das Ziel ist die vollständige Aufklärung aller Sachverhalte, die dem BAG im Rahmen von mutmasslich zu Unrecht in Rechnung gestellter Testkosten gemeldet werden. Sollte sich nach Abschluss der Sachverhaltsermittlungen herausstellen, dass tatsächlich Testkosten zu Unrecht in Rechnung gestellt wurden, so werden diese Testkosten zurückgefordert und gegebenenfalls rechtliche Schritte eingeleitet.

5./6. Gemäss Artikel 24 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung 3 über die Massnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 19. Juni 2020 (SR 818.101.24; Covid-19-Verordnung 3) werden Testzentren vom Kanton oder in dessen Auftrag betrieben. Damit liegen sie in der Aufsicht der zuständigen Kantone.

Antwort des Bundesrates.