22.4243 · Interpellation · 2022-09-30
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die gegenwärtig angewandten Methoden des Wolfsmanagements, gepaart mit den langen Fristen bei der Behandlung von Abschussgesuchen, erschweren das Wolfsmanagement und gefährden aus diesen Gründen das Zusammenleben mit dem Wolf.
Gänzlich unerträgliche Bilder von Tieren, die vom Wolf zerfleischt wurden, zeugen von den zu zahlreichen Angriffen auf Tiere, die sich teilweise gar noch im Stall befinden.
Das Zeugnis, das ein Züchter aus dem Waadtländer Jura ablegte, illustriert bestens, in welcher Lage sich die Züchter befinden: Um seine Tiere zu schützen, musste dieser Mann inmitten seiner Herde mit dem eigenen Körper den Angriff mehrerer Wölfe abwehren und ein weiteres Blutbad verhindern; dabei zögerte er nicht, sich und seine Familie in Gefahr zu bringen.
Die Züchterinnen und Züchter sind müde von der Untätigkeit und der Langsamkeit der verschiedenen Amtsstellen. Sie sind erschöpft von den zahllosen Nächten, in denen sie ihre Tiere schützen mussten. Sie sind am Ende ihrer Kräfte, und einige von ihnen sehen als einzigen Ausweg, zur Waffe zu greifen und Selbstjustiz zu üben.
Diese Situation, und die Lage, in der sich die Züchterinnen und Züchter befinden, darf nicht andauern.
Einige Abschussgesuche wurden von den Kantonen [erst] Monate nach einem Angriff eingereicht, obwohl es wichtig gewesen wäre, viel rascher zu intervenieren. Kommt dazu, dass das BAFU regelmässig mehrere Wochen braucht, um ein Abschussgesuch zu bewilligen. Vor diesem Hintergrund ist es vonnöten, die Verfahren zu verbessern und zu beschleunigen, damit ein viel strengeres Wolfsmanagement und eine wirkungsvollere Kontrolle der Wolfsbestände möglich werden.
Nach dem Vorbild des Vorgehens in Nachbarländern erscheint es dringend notwendig, den Entscheidungsprozess im Zusammenhang mit Abschussgesuchen zu verbessern, damit nach einem Wolfsangriff rascher interveniert werden kann.
Ist der Bundesrat bereit, im Hinblick auf die nächste Revision des Jagdgesetzes und der Jagdverordnung die folgenden fünf Anliegen zu behandeln?
1. Die kantonalen Zuständigkeiten sollen dahingehend gestärkt werden, dass Abschussgesuche beschleunigt behandelt werden.
2. Der Abschuss erwachsener Wölfe, die als Urheber von Angriffen identifiziert wurden, soll bewilligt werden.
3. Präventive Abschüsse sollen bewilligt werden.
4. Den Züchterinnen und Züchtern soll die vollständige Rückerstattung der Kosten für Herdenschutzmassnahmen zugesichert werden.
5. Die vollständige Entschädigung für erlittene Schäden an der Herde soll zugesichert werden.
Stellungnahme des Bundesrates
1.-3. und 5. Für die proaktive Regulierung der Wolfsbestände braucht es eine Anpassung der gesetzlichen Grundlage. Eine solche wird derzeit im Parlament mit der 21.502 pa. iv. "Wachsende Wolfsbestände geraten ausser Kontrolle und gefährden ohne die Möglichkeit zur Regulierung die Landwirtschaft" beraten. Die Anliegen des Interpellanten können im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsprozesses eingebracht werden. Der Bundesrat plant parallel dazu eine Anpassung der Jagdverordnung (JSV: SR 922.01) auf den Alpsommer 2023 mit dem Ziel der Erleichterung der Wolfsabschüsse. Basierend auf der kommenden Anpassung des Jagdgesetzes (JSG; SR 922.0) werden anschliessend die Vollzugsbestimmungen mit einer erneuten Revision der Jagdverordnung angepasst werden.
4. Auf den Alpsommer 2021 hin hat der Bundesrat die Jagdverordnung angepasst, um einerseits Wolfsabschüsse zu erleichtern und andererseits den Herdenschutz zu stärken. Der Kredit für Herdenschutzmassnahmen wurde um 800 000 auf 3,7 Millionen Franken pro Jahr erhöht. Auf den Alpsommer 2022 hat das Parlament zusätzliche 5,7 Millionen Franken gesprochen. Zudem schlägt der Bundesrat im landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2022 vor, rückwirkend auf den 1.1.2022 innerhalb der Direktzahlungen die Beiträge für die Schafsömmerung zu erhöhen, um die betrieblichen Mehraufwendungen in Gebieten mit Grossraubtieren abzugelten. Die angesprochene Erhöhung soll haushaltsneutral erfolgen und zu Lasten der Übergangsbeiträge finanziert werden.
Antwort des Bundesrates.