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22.7525 · Fragestunde. Frage · 2022-06-08

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Je nach Regelung der Pensionskasse ist es schwierig oder fast unmöglich Arbeitnehmende mit zwei Arbeitgebenden bei einer Pensionskasse anzumelden trotz Erreichen der Mindestgrenze bei beiden Arbeitsorten. U.a. erlauben die Reglemente nicht bei zwei Pensionskassen angemeldet zu sein, zudem übernehmen sie nur in bestimmten Fällen die Anmeldung des anderen Arbeitgebenden.

- Ist sich der Bundesrat der Situation bewusst?

- Sieht er Handlungsmöglichkeiten?

Stellungnahme des Bundesrates

Erreicht der Lohn eines Arbeitnehmenden bei zwei Arbeitgebenden die Eintrittsschwelle, ist er gemäss BVG nur bei der Pensionskasse des Hauptarbeitgebers obligatorisch zu versichern. Ein Nebenerwerbseinkommen kann bei der Pensionskasse des Hauptarbeitgebers mitversichert werden, wenn deren Reglement dies so vorsieht, andernfalls bei der Stiftung Auffangeinrichtung. Die Versicherung im Fall von Mehrfacheinkommen wird gegenwärtig im Rahmen der Reform BVG21 diskutiert und ist zudem Gegenstand einer Motion der ständerätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit, die der Bundesrat kürzlich zur Annahme empfohlen hat.

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