23.1059 · Anfrage · 2023-12-19
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Im Zusammenhang mit Sanktionen aufgrund des russischen Überfalls auf die Ukraine standen bisher vor allem Rohstoffinteressen, Finanzbeziehungen und Goldverarbeitung im Mittelpunkt der Debatte.
Nun gibt es aber noch eine weitere Verflechtung, die bis in die Schweiz reicht: Die Spuren der beiden Putin-Vertrauten und teilweise international sanktionierten Waldimir Jakunin und Oleg Belozerov (2005-2015 bzw. ab 2015 Generaldirektoren der Russischen Staatsbahnen) reichen bis nach Bern. Die Russischen Staatsbahnen waren auf der der EU-Sanktionsliste gelandet, nachdem Truppen per Bahn an die Einsatzorte des russischen Überfalls auf die Ukraine verschoben worden waren.
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Hat das SECO als zuständige Sanktionsvollzugsbehörde auch die Rolle der russischen Eisenbahnen und deren Interessensvertretungen in der Schweiz analysiert? Zu welchen Schlüssen ist das SECO gekommen?
Wie beurteilt der Bundesrat im Kontext von möglichen Massnahmen gegen die Fähigkeit Russlands, Krieg zu führen, die Firmen bzw. Organisationen Transrail Holding AG (St.Gallen), Council of the Transsiberian Transport (erst St.Gallen, seit 2019 Bern) und Internationales Eisenbahntransportkomitee (Weltpoststrasse 20, Bern)?
Ist dem Bundesrat bekannt, dass sich in der sibirischen Region Kemerovo/Kusbass Kohle-Interessen mit Eisenbahninteressen verbinden, insbesondere durch den genannten Oleg Belozerov, die allesamt Putin-nahen Geschäftsleute Arkadi und Boris Rotenberg, Mikhail Cherkasov, Viktor Shendrik sowie Angehörige der Familien Fedyaev und Gridin?
Wie beurteilt der Bundesrat die Tatsache, dass sich Spuren russischer Kohle via die Firmen Krutrade AG (Appenzell AI), Altai Trans AG (Appenzell AI), SUEK (St.Gallen/Zug), MIR Trade AG (Appenzell AI/Herisau/Teufen AR) und Kolmar Sales and Logistics (Zug), via den «Russischen Verband der Industriellen und Unternehmer, Moskau RUS» (St.Gallen) sowie via Angehörige der Familien Fedyaev und Gridin bis in die Schweiz, insbesondere in die Ostschweiz verfolgen lassen?
Steht die Schweiz bezüglich der erwähnten Firmen und Personen, von denen viele sanktioniert sind, im Kontakt mit den Sanktionsbehörden der EU und der G7? Falls nein: Gedenkt sie, diese über die Tätigkeiten der erwähnten Firmen und Personen in der Schweiz zu informieren?
Stellungnahme des Bundesrates
1-4. Angesichts der fortschreitenden Militäraggression Russlands in der Ukraine hat der Bundesrat am 28. Februar 2022 beschlossen, die Sanktionen der EU gegen Russland zu übernehmen. Auch den nachfolgenden Sanktionspaketen hat sich die Schweiz angeschlossen. Die Liste der sanktionierten Personen und Organisationen in der Schweiz entspricht vollständig der EU-Liste. Die Schweiz hat die von der EU beschlossenen zusätzlichen Massnahmen gegen Russland in die Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SR 946.231.176.72) übernommen. Diese sieht unter anderem Verbote für den Kauf von Kohle aus der Russischen Föderation oder mit Ursprung in der Russischen Föderation und die Einfuhr, die Durchfuhr und der Transport dieser Güter in und durch die Schweiz vor. Die wirksame und lückenlose Umsetzung dieser Sanktionen ist eine Priorität des Bundesrates. Verstösse gegen das Embargogesetz (SR 946.231) werden durch das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) verfolgt und sanktioniert. Dazu nutzt das SECO konsequent die Instrumente des Embargogesetzes, wie beispielsweise die Auskunftspflicht oder die Möglichkeiten der nationalen und internationalen Rechtshilfe. Zu einzelnen Personen und Unternehmen äussert sich der Bundesrat nicht.5. Das SECO steht in konstantem Austausch mit den Sanktionsbehörden verschiedener Partnerstaaten. Im Rahmen von Sanktionsdialogen tauscht es sich zudem regelmässig mit den Verantwortlichen der EU und des Vereinigten Königreichs aus. Dabei werden neben sanktionspolitischen Themen auch die Sanktionsumsetzung sowie konkrete Fälle im Rahmen der Amts- und Rechtshilfe besprochen.