Gegen den Fachkräftemangel. Bessere Arbeitsmarktintegration von Schutzsuchenden aus der Ukraine (Schutzstatus S)
23.3034 · Interpellation · 2023-02-28
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
1. Sieht der Bundesrat Möglichkeiten die Arbeitsmarktbeteiligung von Schutzsuchenden aus der Ukraine (heute bei 15%) zu verstärken, die auch vor dem Hintergrund des aktuellen Fachkräftemangels?
2. Wie kann das Arbeitsmarktpotential von Schutzsuchenden mit gutem Bildungsniveau, 70 Prozent verfügen über einen tertiären Abschluss hauptsächlich in den Berufsfeldern "Wirtschaft, Verwaltung und Recht" und "Ingenieurwesen, verarbeitendes Gewerbe und Bau" besser genutzt werden?
3. Mit welchen bisherigen und mit welchen neuen Massnahmen verbessert der Bund bei Schutzsuchenden aus der Ukraine die Anerkennung beruflicher Qualifikationen und Diplome?
4. Mit welchen bisherigen und neuen Massnahmen verbessert der Bund zusammen mit den Kantonen und Gemeinden die Schutzsuchenden bei der Kinderbetreuung?
5. Wie werden die Angebote der Kantone betreffend Unterstützung bei der Arbeitssuche, die vom Bund unterstützt werden, verstärkt, nachdem die Auswertung Handlungsbedarf aufgezeigt hat?
6. Wie werden die Angebote der Kantone, die vom Bund unterstützt werden, beim Erlernen einer Landessprache verstärkt, da die Auswertung Verbesserungsbedarf aufgezeigt hat?
7. Wie werden Jugendliche im Alter der Berufswahl unterstützt? Sind Stipendien für weiterführende Schulen möglich?
8. Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass die berufliche, sprachliche und gesellschaftliche Integration auch im Falle einer Rückkehr nützlich sind?
Begründung
Die vom Staatssekretariat für Migration (SEM) bei der Berner Fachhochschule (BFH) in Auftrag gegebene Studie "Arbeitsmarktrelevante Merkmale von Personen mit Schutzstatus S" hat interessante Ergebnisse aufgezeigt, die zeigen, dass die Arbeitsmarktbeteiligung und damit die sozio-ökonomische Situation von Menschen aus der Ukraine verbessert werden kann: So gaben 36 Prozent der Befragten an, auf Stellensuche zu sein und weitere 36 Prozent zeigten sich an einer Arbeit interessiert. 27 Prozent nahmen an einem Beschäftigungsprogramm oder einer Ausbildung teil und 15 Prozent gaben an, in der Schweiz erwerbstätig zu sein. Drei Viertel der beschäftigten befragten Personen würden gerne mehr arbeiten und bringen auch Ressourcen dazu mit.
Laut eigener Einschätzung können rund 40 Prozent der Schutzsuchenden in Englisch "das meiste verstehen und sich gut mündlich ausdrücken". Dabei verfügen die unter 40-Jährigen über deutlich bessere Sprachkenntnisse als die über 40-Jährigen. Die Schutzsuchenden sind ausserdem gut ausgebildet. 94,5 Prozent gaben an, über eine nachobligatorische Ausbildung zu verfügen, 70 Prozent haben einen tertiären Abschluss. Die am häufigsten vertretenen Berufsfelder sind "Wirtschaft, Verwaltung und Recht" und "Ingenieurwesen, verarbeitendes Gewerbe und Bau".
Rund 60 Prozent der Befragten wünschen sich insbesondere bei der Arbeitssuche, aber auch beim Erlernen einer (Landes-)Sprache mehr Unterstützung. Zudem wurde von rund 40 Prozent der Befragten angegeben, dass sie sich auch bei der Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikationen und Diplome mehr Unterstützung wünschen. Bedeutsamer Unterstützungsbedarf besteht bei der Kinderbetreuung (10%) Gemäss Auswertungen des SEM sind 22,3 Prozent der Personen mit Schutzstatus S Kinder im Alter unter 12 Jahren.
Stellungnahme des Bundesrates
Zu den Fragen 1 und 5: Die Förderung der beruflichen Integration von Personen mit Schutzstatus S ist ein wichtiges Ziel des Bundesrats. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat am 13. April 2022 das Bundesprogramm "Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S" beschlossen (Programm S). Dieses wurde vom Bundesrat am 9. November 2022 bis zum 4. März 2024 verlängert. Das Programm S setzt den Schwerpunkt beim Erwerb von Sprachkenntnissen, dem Zugang zum Arbeitsmarkt und bei der Unterstützung von Familien und Kindern. Personen mit Schutzstatus S haben Zugang zu den Angeboten der kantonalen Integrationsprogramme sowie zu den Pilotprogrammen "Finanzielle Zuschüsse" und "Integrationsvorlehre" des Bundes. Sie haben zudem die Möglichkeit, Beratungs- und Vermittlungsangebote der öffentlichen Arbeitsvermittlung in Anspruch zu nehmen und können gestützt auf Art. 59d des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzversicherung (AVIG; SR 837.0) auch an arbeitsmarktlichen Massnahmen teilnehmen, sofern ein entsprechender Entscheid der zuständigen kantonalen Amtsstelle vorliegt.
Zu den Fragen 2, 3 und 5: Gestützt auf die Ergebnisse der von der Interpellantin erwähnten Studie der Berner Fachhochschule (Arbeitsmarktrelevante Merkmale von Personen mit Schutzstatus S, veröffentlicht am 23. Januar 2023) prüft das Staatssekretariat für Migration (SEM) laufend weitere Möglichkeiten, um die berufliche Integration von Personen mit Schutzstatus S zu verstärken. Dabei arbeitet es mit dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF, den Kantonen und den Sozialpartnerinnen und -partnern zusammen. Beispielsweise wird zurzeit u.a. eine engere Zusammenarbeit mit Branchen mit hohem Arbeitskräftebedarf sowie eine verstärkte Begleitung bei Verfahren zur Diplomanerkennung geprüft.
Zu Frage 4: Gemäss den beiden Rundschreiben des SEM zum Programm S "Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S" wie auch zu den KIP 2bis "Kantonale Integrationsprogramme KIP 2022-2023 inkl. Integrationsagenda Schweiz IAS" vom 15. Februar 2023 bzw. 13. April 2022 sind die Kosten für die familienexterne Kinderbetreuung durch die Sozialhilfebehörden zu übernehmen. Sofern keine andere Finanzierung möglich ist, finanziert die Integrationsförderung vorübergehend die Elternbeiträge, um die Teilnahme von Personen mit Schutzstatus S an Angeboten zur beruflichen Integration zu fördern. Weiter ist darauf hinzuweisen, dass gestützt auf Artikel 1 des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (KBFHG; SR 861) bestimmte Empfängerinnen und Empfänger gemäss Art. 2 KBFHG beim Bundesamt für Sozialversicherungen Anträge um Finanzhilfen zur Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen stellen können, damit für die Eltern Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung besser miteinander vereinbar sind.
Zu Frage 6: Die Umsetzung des Programms S erfolgt durch die Kantone. Die Nachfrage nach Sprachkursen bei Personen mit Schutzstatus S ist gross. Aus diesem Grund bestehen in einzelnen Kantonen teilweise Engpässe bei Sprachkursleitenden. Das SEM ist mit den Kantonen und dem Schweizerischen Verband für Weiterbildung (SVEB) in Kontakt, um allfällige Massnahmen zu prüfen.
Zu den Fragen 7 und 8: Der Schutzstatus S ist rückkehrorientiert. Die Förderung der beruflichen Integration leistet nicht nur einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Personen mit Schutzstatus S, sondern fördert auch den Erhalt und die Erweiterung der persönlichen beruflichen Qualifikationen und damit die Rückkehrfähigkeit von Personen mit Schutzstatus S (Bericht des Bundesrates vom 20.12.2019 in Erfüllung des Postulates 16.3790 "Migration. Langfristige Folgen der Integration" der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei vom 29. September 2016). Dies kann im Hinblick auf den Wiederaufbau der Ukraine von grossem Nutzen sein. Vor diesem Hintergrund hat das EJPD in Absprache mit den Sozialpartnerinnen und -partnern, den Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt beschlossen, dass Lernende aus der Ukraine auch nach Aufhebung des Schutzstatus ihre in der Schweiz begonnene berufliche Grundbildung abschliessen können. Der Zugang zu den Angeboten der Berufsberatung ist für diese Personengruppe gewährleistet.
Die Ausrichtung von Stipendien im Bereich der Sekundarstufe II sowie zur Absolvierung eines Hochschulstudiums liegt in der Zuständigkeit der Kantone.
Antwort des Bundesrates.