23.3037 · Interpellation · 2023-02-28
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Am 30. Dezember 2022 verabschiedete die UNO-Generalversammlung eine Resolution, in der sie den Internationalen Gerichtshof beauftragte, die israelische Besetzung der palästinensischen Gebiete zu prüfen. Einige Tage später kündigte die israelische Regierung eine Reihe vor allem finanzieller Sanktionen an, um die Palästinensische Autonomiebehörde für ihre Bemühungen um die Resolution zur Rechenschaft zu ziehen. Dutzende Millionen Dollar, die der Palästinensischen Autonomiebehörde zustehen, wurden blockiert. In einer von Journalistinnen und Journalisten übermittelten Erklärung bekräftigten rund 40 UNO-Mitgliedstaaten, den Internationalen Gerichtshof und das Völkerrecht bedingungslos zu unterstützen, und brachten ihre tiefe Besorgnis über die Entscheidung der israelischen Regierung zum Ausdruck, nach dem Antrag der Generalversammlung an den Internationalen Gerichtshof Strafmassnahmen gegen das Volk und die palästinensische Zivilgesellschaft zu verhängen. Sie fügten an, dass sie Strafmassnahmen als Reaktion auf eine Prüfung des Internationalen Gerichtshofs und generell als Reaktion auf eine Resolution der Generalversammlung ablehnen und fordern würden, dass diese sofort zurückgezogen werden - unabhängig davon, wie die einzelnen Länder zur Resolution stehen. Völlig unverständlicherweise hat sich die Schweiz der Stimme enthalten.
- Wie kann unser Land, das Mitglied des Sicherheitsrats ist, Strafmassnahmen gegen ein ganzes Volk tolerieren und nicht verurteilen?
- Im Gegenteil, sollte unser Land nicht die Lage des palästinensischen Volkes zu verbessern versuchen? Schliesslich zeigen die Nachrichten der letzten Tage einmal mehr, dass die illegale Kolonialisierung fortgesetzt wird.
- Welche weiteren Massnahmen gedenkt der Bundesrat gegenüber Israel zu ergreifen, um das Völkerrecht durchzusetzen?
Stellungnahme des Bundesrates
Zusammen mit über hundert anderen UNO-Mitgliedstaaten hat sich die Schweiz der in der Interpellation erwähnten gemeinsamen Erklärung vom 16. Januar 2023 angeschlossen. Die unterzeichnenden Mitgliedstaaten bekräftigten damit ihre Unterstützung für den Internationalen Gerichtshof sowie für den Multilateralismus und riefen zur Rücknahme der einseitigen Massnahmen Israels gegen die Palästinensische Behörde auf, nachdem die Generalversammlung am 30. Dezember 2022 beschlossen hatte, den Internationalen Gerichtshof um ein Gutachten zu ersuchen.
Mit dem Kooperationsprogramm für den Nahen Osten 2021-2024 versucht die Schweiz insbesondere, zu den Friedensbemühungen, dem Schutz der Menschenrechte und den wirtschaftlichen Möglichkeiten im Nahen Osten beizutragen.
Die Schweiz setzt sich zudem bilateral und in multilateralen Foren für die Einhaltung des Völkerrechts durch alle Parteien ein. Sie ruft dazu auf, von einseitigen Massnahmen abzusehen, die die Friedensbemühungen untergraben und die Zweistaatenlösung gefährden könnten.
Antwort des Bundesrates.