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23.3153 · Interpellation · 2023-03-15

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Von den Medien relativ wenig bemerkt ist im Dezember 2022 an einem Gipfeltreffen der Vereinten Nationen im Rahmen der 15. Biodiversitätskonferenz ein neues Artenschutzabkommen beschlossen worden - mit weitreichenden Folgen auch für die Schweiz, die bekanntlich internationale Verträge immer sehr strikte auslegt und wenn möglich noch mit einem Swiss Finish verschärft. So sollen weltweit insgesamt 30 Prozent der Flächen für die Biodiversität gesichert werden, und ebenfalls 30 Prozent der beschädigten Ökosysteme sind wiederherzustellen, und zwar bis 2030 ("30 by 30"). Daneben haben sich die teilnehmenden Länder, darunter auch die Schweiz, auf viele weitere Ziele geeinigt, so auf eine Berichterstattungspflicht für die Unternehmen über die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die biologische Vielfalt. Es drohen somit viele neue Regulierungen, verbunden mit vielfältigen Geldströmen in der Höhe von weit über hundert Milliarden USD pro Jahr an die Entwicklungsländer.

1. Sind die interessierten Kreise bei der Ausarbeitung des Verhandlungsmandats für die Schweizer Delegation genügend miteinbezogen worden, und falls ja, wurden ihre Vorbehalte angemessen berücksichtigt?

2. Um die vorgegebenen Ziele zu erreichen, müsste die Schweiz ihre Schutzflächen für die Biodiversität verdoppeln. Ist dies in unserem dicht besiedelten Land überhaupt möglich und würde dadurch nicht die Produktionsfähigkeit der Landwirtschaft gefährdet?

3. Die Schweizer Wirtschaft und namentlich die KMU leiden unter der wachsenden Bürokratie und Regulierung. Warum hat die Schweizer Delegation die Berichterstattungspflicht der Unternehmen über die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf die biologische Vielfalt akzeptiert?

4. Wie viel wird die Umsetzung des neuen Artenschutzabkommens die Schweiz kosten und wie soll die Finanzierung in Zeiten knapper Bundesfinanzen erfolgen, wo wird allenfalls kompensiert?

5. Kann der Bundesrat die Zusicherung abgeben, dass für diese zusätzliche Aufgabe keine neuen Bundesstellen geschaffen werden, undfalls notwendig, anderweitig kompensiert wird?

6. We stellt Sich der Bundesrat die Umsetzung des neuenArtenschutzabkommens in einem kleinräumigen Kanton wie Appenzell Innerrhoden vor, ohne, dass gewachsene Strukturen wie die Streubausiedlung, die Produktions- und Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft sowie der KMU-Wirtschaft geschwächt wird?

Stellungnahme des Bundesrates

1) Beim neuen globalen Rahmenwerk handelt es sich um einen völkerrechtlich nicht verbindlichen globalen Zielrahmen für die Biodiversität. Das Verhandlungsmandat des Bundesrats wurde mit den Aussenpolitischen Kommissionen der eidgenössischen Räte (APK) konsultiert. In Vorbereitung der Biodiversitätskonferenz fand ein regelmässiger Austausch mit den interessierten Kreisen aus Wirtschaft, Forschung und Wissenschaft sowie mit Umwelt- und Entwicklungsorganisationen statt. Zudem umfasste die Schweizer Delegation neben Vertretenden der Bundesverwaltung auch drei Vertretende von Interessengruppen (Umwelt-, Wirtschaftsverbände und Wissenschaft).

2) Das Flächenziel ist ein globales Ziel. Es setzt nicht per se voraus, dass die Schweiz 30 Prozent ihrer Fläche zugunsten der Biodiversität sichert. Vielmehr soll jedes Land im Rahmen seiner Möglichkeiten einen Beitrag leisten. Der Bundesrat wird die internationalen Beschlüsse auf ihre Bedeutung für die Schweiz näher prüfen.

3) Die vorgesehene Nachhaltigkeitsberichterstattung betrifft grosse und multinationale Unternehmen. Diese unterliegen sowohl in der Schweiz wie auch in der EU bereits heute gewissen Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten. Das neue globale Ziel wurde von sämtlichen Vertragsparteien der Biodiversitätskonvention verabschiedet und kann somit zu einer international besser harmonisierten Berichterstattung durch grosse Unternehmen im Bereich Biodiversität beitragen.

4) und 5) An der 15. Biodiversitätskonferenz wurde u.a. beschlossen, dass die finanziellen Mittel aus öffentlichen und privaten Quellen für den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Biodiversität in Entwicklungsländern bis 2030 auf jährlich insgesamt 30 Milliarden Dollar ansteigen sollen. Zudem wurde der Abbau biodiversitätsschädigender Anreize, inklusive Subventionen, sowie die Skalierung positiver Anreize beschlossen. Der Bundesrat wird prüfen, ob und gegebenenfalls wie die Schweiz einen Anteil leisten könnte, wobei sie alle möglichen Finanzierungsquellen berücksichtigen sollte (d.h. öffentliche und private Mittel für die Biodiversität an Entwicklungsländer und auch ausländische Direktinvestitionen). Der angespannten Finanzlage des Bundes ist dabei Rechnung zu tragen.

6) Das UVEK prüft aktuell die Beschlüsse der 15. Biodiversitätskonferenz auf ihre Relevanz für die Biodiversitätspolitik der Schweiz. Eine Umsetzung würde im Rahmen der bewährten Instrumente von Bund, Kantonen und Gemeinden erfolgen, beispielsweise über die Richt- und Nutzungsplanung oder innerhalb der Programmvereinbarungen im Umweltbereich zwischen Bund und Kanton. Dabei werden die lokalen Gegebenheiten und die Regulierungsbelastung der KMU berücksichtigt.

Antwort des Bundesrates.