23.3224 · Motion · 2023-03-16
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Überwiesen an den Bundesrat
Wortlaut
Die Zivilgesellschaft erhebt scharfe Kritik an der Funktionsweise der Wettbewerbskommission (WEKO); insbesondere äussert sie Kritik an der Kommunikation, der Zurückhaltung in Verdachtsfällen, der Nichteinhaltung der Unschuldsvermutung gegenüber Verdächtigen, der Dauer der Verfahren, der Bereitschaft usw. Darum ist es notwendig, die Struktur der Kommission, ihre Vorrechte und auch ihre Mittel zu überprüfen. Eine funktionale Trennung ihrer Rollen als Anklägerin und als Richterin ist sicherzustellen.
Begründung
Die Botschaft vom 22. Februar 2012 zur Änderung des Kartellgesetzes und zum Bundesgesetz über die Organisation der Wettbewerbsbehörde sah eine institutionelle Reform der Wettbewerbsbehörde vor. Der Entwurf wurde damals vom Nationalrat zurückgewiesen, sah aber unter anderem vor, dass ein unabhängiges Gericht erstinstanzliche Entscheide über Kartellsanktionen fällen sollte.
Die bereits damals erkannte institutionelle Schwäche der WEKO ist bis heute geblieben, und auch bei der Verfahrensdauer (durchschnittlich 10 Jahre) ist keinerlei Verbesserung festzustellen. Hinzu kommt die Tatsache, dass die Anzahl der Untersuchungen und deren Komplexität nicht zu vernachlässigende Auswirkungen auf die Arbeit der Mitglieder der WEKO haben, zumal einige Dossiers sehr umfangreich sind.
Obendrein werden die verdächtigte Person und ihr Unternehmen durch die öffentliche Bekanntgabe der Untersuchungen und das Fehlen der Unschuldsvermutung in der Öffentlichkeit an den Pranger gestellt, was dazu führen kann, dass das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit und seine Entwicklung nicht fortsetzen kann.
Das rechtsstaatliche Verbesserungspotenzial besteht weiterhin. Man könnte sich an den Strukturen in anderen Ländern (Österreich und Grossbritannien) inspirieren, die zeigen, dass ein spezialisiertes Wettbewerbsgericht eine Lösung im Einklang mit dem internationalen Recht sein könnte.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) am 17. März 2023 beauftragt, ihm im ersten Quartal 2024 die Stossrichtung für eine Reform der Wettbewerbsbehörden zu unterbreiten. Das WBF wird verschiedene Reformmöglichkeiten vorab umfassend prüfen und dazu eine unabhängige Expertenkommission einsetzen.
Diese Kommission wird bis Ende 2023 verschiedene Optionen bewerten und dazu breite Kreise anhören.
Die Forderungen der Motion sind damit direkt adressiert.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.