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23.3257 · Motion · 2023-03-16

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird aufgefordert, die erforderlichen Massnahmen zu treffen,

a. um bis 2028 die Teilnahme von Erwachsenen an Weiterbildungsangeboten im Bereich Grundkompetenzen im Vergleich zur aktuellen Teilnahme mindestens zu verdoppeln;

b. die Effizienz und Wirksamkeit der ergriffenen Massnahmen mit Hilfe eines begleitenden Monitorings sicherzustellen;

c. die Empfehlungen der Studie "Förderung der Grundkompetenzen - Schnittstellen und Qualität" der Interinstitutionellen Zusammenarbeit vom Februar 2023 umzusetzen.

Begründung

Aufgrund des Weiterbildungsgesetzes sowie des Berufsbildungsgesetzes fördert der Bund subsidiär den Erwerb und Erhalt von Grundkompetenzen. Er unterstützt einerseits kantonale Weiterbildungsprogramme, anderseits Kurse von Unternehmen und Organisationen, die den Angestellten arbeitsplatzbezogene Grundkompetenzen vermitteln und sie so für veränderte Anforderungen fit halten. Im "Grundsatzpapier 2021-2024" über die "Förderung des Erwerbs und Erhalts von Grundkompetenzen Erwachsener (Art. 16 WeBiG)" vom 10. Mai 2021 legte das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation die nationalen Ziele fest, die als Grundlage für die kantonalen Programme im Hinblick auf den Erwerb und Erhalt der Grundkompetenzen von Erwachsenen sowie deren Ausgestaltung dienen sollen.

Allerdings fehlen in diesem Grundsatzpapier operationalisierbare Ziele. In Bezug auf die Teilnahme an Weiterbildungsangeboten im Bereich Grundkompetenzen wird lediglich festgehalten, dass die Bildungsmassnahmen "mehr Teilnehmende" verzeichnen sollen. Die Teilnahme liegt heute gemäss Schätzungen bei etwa 1 Prozent der Betroffenen.

Eine Verdoppelung der Teilnahme ist im Hinblick auf die nächste BFI-Periode eine realistische Zielsetzung. Sie ist zudem aus volkswirtschaftlicher sowie sozialer Perspektive eine Notwendigkeit.

Zur Zielerreichung kann die konsequente Umsetzung der Empfehlungen der Studie "Förderung der Grundkompetenzen - Schnittstellen und Qualität" der Interinstitutionellen Zusammenarbeit vom Februar 2023 beitragen. Zudem braucht es ein begleitendes Monitoring.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist mit dem Motionär einverstanden, dass die Förderung der Grundkompetenzen Erwachsener aus sozialer und wirtschaftlicher Perspektive wichtig ist. Auf der Grundlage des Bundesgesetzes über die Weiterbildung (WeBiG, SR 419.1)) sind Mittel für die Finanzierung von Weiterbildungsangeboten im Bereich der Grundkompetenzen eingestellt. Für die BFI-Periode 2021-2024 stehen rund 43 Millionen Franken zur Verfügung. Diese Beiträge richtet das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) an die Kantone aus, welche ihrerseits in mindestens gleichem Umfange zusätzliche Mittel investieren. Für die Ausarbeitung der kantonalen Programme und deren Umsetzung sind die Kantone verantwortlich. Ebenso liegen die Kommunikationsmassnahmen zur Information und Sensibilisierung in der Zuständigkeit der Kantone. Nebst dem Bundesgesetz über die Weiterbildung ermöglichen auch andere Bundesgesetze die Förderung von Grundkompetenzen, so zum Beispiel das Bundesgesetz über die Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG, SR 837.0) oder das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG, SR 142.20).

Bund und Kantone formulieren die nationalen Ziele für die Förderung der Grundkompetenzen gemeinsam. Für die kommende Förderperiode 2025-2028 wurden im Rahmen der Koordinationsgruppe Grundkompetenzen auch die Organisationen der Weiterbildung und die Sozialpartner einbezogen. Die Ausgestaltung der Förderstrukturen unterscheidet sich zwischen den Kantonen stark. Deshalb wurden die nationalen Ziele für die laufende Förderperiode 2021-2024 und für die Periode 2025-2028 breit gefasst. Um den unterschiedlichen Verhältnissen in den Kantonen Rechnung zu tragen, wurde davon abgesehen, auf nationaler Ebene eine Zielgrösse zur Teilnahme an Weiterbildungsangeboten aufzunehmen. Jedoch definieren die Kantone über die nationalen Ziele hinaus in ihren Programmen eigene Ziele wie beispielsweise bezüglich der Teilnehmendenzahlen.

Auch der Förderschwerpunkt "Einfach besser! ...am Arbeitsplatz" wird in der BFI-Periode 2025-2028 weitergeführt. Damit mehr Betriebe auf die Fördermöglichkeit aufmerksam werden, arbeiten das SBFI, Kantone und Organisationen der Weiterbildung zusammen und setzen Kommunikationsmassnahmen gemeinsam um.

Das Projekt "Förderung von Grundkompetenzen: Schnittstellen und Qualität" der nationalen Interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ) zeigt auf, welche Schnittstellen es zwischen den betreffenden Gesetzgebungen gibt, wie die Umsetzung in der Praxis erfolgt und wie die Koordination und die Abstimmung zwischen den Verwaltungsstellen verbessert werden kann. Zudem wurden eine Auslegeordnung zur Qualitätssicherung und -entwicklung im Bereich der Grundkompetenzförderung erstellt und Empfehlungen formuliert. Alle analysierten Aspekte und die daraus abgeleiteten Empfehlungen unterstützen eine koordinierte Grundkompetenzförderung auf nationaler und kantonaler Ebene, beispielsweise im Rahmen der IIZ. Damit soll der Zugang der Zielgruppen zu den Förderangeboten verbessert werden. Die Empfehlungen aus dem Projekt wurden priorisiert und werden schrittweise in den jeweiligen Zuständigkeiten umgesetzt und von der nationalen IIZ koordiniert. Die Co-Projektleitung (SBFI und Staatssekretariat für Migration) begleitet die Umsetzung der Empfehlungen und erstattet dem Steuerungsgremium der nationalen IIZ Bericht über die Fortschritte.

Im Rahmen des Monitorings zum WeBiG führt das SBFI einen regelmässigen Dialog mit den Kreisen der Weiterbildung (Art. 19 Abs. 2 WeBiG). Mit den Indikatoren zum Monitoring des WeBiG wird über einen längeren Zeitraum beobachtet, ob eine Entwicklung - insbesondere bei Gruppen, bei denen Dysfunktionen in der Weiterbildungsbeteiligung vermutet werden - den gewünschten Verlauf nimmt. Die Indikatoren werden jedes Jahr aktualisiert: www.sbfi.admin.ch -> Bildung -> Weiterbildung -> Weiterbildungsforschung -> Dialog der Weiterbildung.

Aus Sicht des Bundesrates sind die erforderlichen Massnahmen zur Erhöhung der Teilnehmendenzahl, zur Umsetzung der Empfehlungen aus der IIZ-Studie und ein adäquates Monitoring bereits vorhanden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.