23.4168 · Postulat · 2023-09-28
Departement des Innern
Abschreibungsantrag liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, abzuklären und in einem Bericht aufzuzeigen, wie in der zweiten Säule die Versicherungspflicht auch auf Arbeitnehmende, die für mehrere Arbeitgeber tätig sind, jedoch die Eintrittsschwelle für die berufliche Vorsorge nach BVG in der jeweils einzelnen Anstellung nicht erreichen, ausgeweitet werden kann.
Begründung
Die in der Frühjahrsession 2023 verabschiedete BVG-Reform mit einer Senkung der Eintrittsschwelle auf 19’845 Franken soll unter anderem dazu führen, dass zusätzliche Arbeitnehmende neu oder mit zusätzlichem Einkommen obligatorisch in der zweiten Säule versichert werden. Ziel der Reform war unter anderem aber auch, die Situation der Mehrfachbeschäftigten in der zweiten Säule zu verbessern. Das Anliegen einer Versicherungspflicht für Mehrfachbeschäftigte fand jedoch keinen Eingang in die Vorlage. Dennoch handelt es sich weiterhin um ein berechtigtes Anliegen.
Differenzierte Arbeitsmodelle wie Teilzeitarbeit, Mehrfachbeschäftigungen oder hybride Formen zwischen abhängiger und selbstständiger Arbeit gewinnen in der Schweiz zunehmend an Bedeutung. Für eine langfristige Sicherung der Altersvorsorge ist es notwendig, die vielfältigen Beschäftigungsformen stärker zu beachten. Der Bericht soll aufzeigen, wie die Versicherungspflicht durch gesellschaftspolitische und arbeitsmarktliche Entwicklungen erweitert werden kann und speziell wie Personen, die von mehreren Arbeitgebern Lohn beziehen, jedoch die notwendige Eintrittsschwelle für die obligatorische Versicherung in keiner Anstellung erreichen, besser versichert werden können. Es soll dabei nicht primär um jene gehen, welche mit ihrem zusammengerechneten Einkommen die Eintrittsschwelle knapp erreichen, sondern vor allem um jene, welche mit mehreren Teilzeitstellen zusammengerechnet auf ein durchaus ansehnliches Einkommen kommen, jedoch die Eintrittsschwelle pro Lohn jeweils nicht oder nur teilweise überschreiten.
Antrag des Bundesrates
Annahme
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.