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23.4226 · Postulat · 2023-09-28

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu verfassen, in dem die technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen sowie die Gesetzesänderungen zur Einführung eines Inventars «Ressourcendiagnose» im Bausektor dargelegt werden.

Begründung

Bau- und Abbruchabfälle machen zwei Drittel des in der Schweiz anfallenden Abfalls aus. Mit verschiedenen Methoden könnten die Umweltauswirkungen des Abbruchsektors jedoch reduziert werden. In seinem Bericht vom 3. März 2023 «Abfallwirtschaft, Abfallvermeidung, Abfallplanung, Messung» als Antwort auf sechs Postulate zur Kreislaufwirtschaft stellt der Bundesrat verschiedene Ansätze zur Abfallverminderung und zur Förderung des Recyclings von Baumaterialien vor. Es fehlt jedoch noch an konkreten und wirksamen Instrumenten.

In der Schweiz werden die verschiedenen Materialien auf einer Abbruchbaustelle grundsätzlich getrennt und sortiert, um sie dem Recycling zuzuführen. Recycling ist jedoch auch mit Umweltkosten verbunden und sollte nur als letztes Mittel eingesetzt werden. Es ist in der Tat besser, bestimmte Materialien und bestehende Strukturen wiederzuverwenden, als das ganze Gebäude abzureissen und seine Bestandteile zu rezyklieren. Laut einer Studie, die 2021 von der ETHL und dem Smart Living Lab im Auftrag des BAFU durchgeführt wurde (Küpfer C., Fivet, C., 2021, «Selektiver Rückbau – Rückbaubare Konstruktion: Studie zur Förderung der Abfallreduktion und der Wiederverwendung

in der Baubranche»), wird der selektive Rückbau in der Schweiz noch sehr wenig angewendet. Die Autorinnen und Autoren der Studie befürworten unter anderem die Einführung einer Ressourcendiagnose. Ein solches Inventar würde es ermöglichen, durch eine technische, ökologische und wirtschaftliche Bewertung alle wiederverwendbaren Elemente vor dem Abbruch zu bestimmen. Darüber hinaus könnten die Daten aus den Inventaren für Statistiken verwendet werden, die es den Behörden ermöglichen, den spezifischen Bedarf zu ermitteln und somit gezielte Massnahmen vorzuschlagen, um den Bau- und Abbruchabfall zu reduzieren.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Im Rahmen der parlamentarischen Initiative 20.433 «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» ist eine Revision des Umweltschutzgesetzes (USG, SR 814.01) im Gange. Dabei wird die Wiederverwendung von Bauteilen explizit adressiert. Diese parlamentarische Initiative wurde aber erst vom Nationalrat verabschiedet und befindet sich derzeit in der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates zur Beratung. Es soll unter anderem Artikel 35j Absatz 1 Buchstabe d in das USG eingefügt werden, welcher vorsieht, dass der Bundesrat Anforderungen an die Wiederverwendung von Bauteilen in Bauwerken stellen kann. In seiner Stellungnahme unterstützte der Bundesrat diesen Artikel grundsätzlich. Dass die Kreislaufwirtschaft im Bausektor noch verbessert werden kann, hat der Bundesrat auch in seinem Bericht «Abfallwirtschaft, Abfallvermeidung, Abfallplanung, Messung» von 3. März 2023 festgehalten. In seinem Bericht «Die Hürden gegen Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft abbauen» in Erfüllung des Postulat (18.3509) Noser wurde die Wiederverwendung vom Bundesrat zudem als einer der Bereiche mit hohem Potenzial für Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz identifiziert.Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der Abschluss der Arbeiten zur parlamentarischen Initiative 20.433 abgewartet werden sollte, bevor ein neuer Bericht erarbeitet wird.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.