23.4233 · Postulat · 2023-09-28
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Überwiesen an den Bundesrat
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Katalog an Anreizen oder sogar Finanzhilfen zu erarbeiten, damit Alphütten wie die des Schweizer Alpen-Clubs (SAC) fortbestehen können, die mit notwendigen Ausgaben für die Anpassung an den Klimawandel konfrontiert sind.
Begründung
Alphütten wie die des SAC sind ein wesentlicher Bestandteil unseres Schweizer Kulturerbes. Sie stellen ein vorteilhaftes Angebot des sanften Tourismus dar und werden immer beliebter bei der Bevölkerung. Gemäss einer kürzlich durchgeführten Studie des SAC sind die Auswirkungen des Klimawandels erheblich. Das Abschmelzen des Permafrosts, die beträchtliche Zunahme von Lawinen, Gletscherabbrüchen und Steinschlägen und die Wasserknappheit sind nicht nur vorübergehende Phänomene. Die erhöhten Temperaturen führen einerseits dazu, dass mehr Menschen in die Berge gehen, andererseits wird dadurch die Bergwelt gefährlicher. Die Studie ergab, dass bis 2040 durchschnittlich Ausgaben von 20 bis 25 Millionen Franken im Jahr notwendig sind. Mehr als ein Drittel dieser Kosten sind auf die Anpassungen zurückzuführen, die aufgrund der Auswirkungen des Klimawandels nötig werden. Für den SAC gibt es zwar einen zentralen Fonds, der durch Übernachtungen, Konsumationen und Spenden gespiesen wird und nach dem Solidaritätsprinzip funktioniert. Jedoch kann damit kaum ein Drittel der zukünftigen Erneuerungsprojekte finanziert werden.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Alphütten tragen wesentlich zu der breiten Angebotspallette des Schweizer Tourismus bei. Sie sind ein wichtiges Angebot in den immer beliebter werdenden Bereichen der Outdoor-Aktivitäten und des naturnahen Tourismus. Mit der steigenden Attraktivität des Bergsommers und der längeren Herbstsaison aufgrund des Klimawandels dürfte die Bedeutung der Alphütten für den Schweizer Tourismus noch weiter zunehmen. Der Klimawandel hat allgemein einen starken Einfluss auf den Tourismus in der Schweiz und erfordert Anpassungsmassnahmen. Der Bundesrat adressiert dies in seiner Tourismusstrategie vom 10. November 2021 mit der Aktivität 8 "Anpassung an den Klimawandel unterstützen". Der Klimawandel verändert die Standortbedingungen für den Tourismus in der Schweiz. Dies erfordert auch eine Umpositionierung von Produkten und Angeboten, um die wirtschaftliche Zukunft der Tourismusunternehmen zu sichern. Im Rahmen des Aktionsplans 2020 – 2025 der Strategie Anpassung an den Klimawandel des Bundesrats wurden konkrete Anpassungsmassnahmen für den Schweizer Tourismus festgelegt. Durch die tourismuspolitischen Förderinstrumente sowie durch die Intensivierung des Dialogs, der Koordination und des Wissenstransfers werden die Angebotsentwicklung und die Diversifikation im Schweizer Tourismus unterstützt. Unabhängig vom Klimawandel sind Investitionen in Alphütten eine grosse Herausforderung. Der Bund unterstützt Investitionen in die Beherbergungswirtschaft mittels zinsgünstigen Darlehen über die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SGH). Für besonders förderwürdige Vorhaben kann die SGH noch günstigere Darlehensbedingungen gewähren. Die SGH hat seit 2005 vier Umbauten von SAC-Hütten mitfinanziert. Zudem hat die SGH ihr Finanzierungs- und Tourismuskowhow verschiedentlich bei SAC-Workshops zur Thematik Ersatzinvestitionen, Unterhalts- und Mietkosten zur Verfügung gestellt. Weiter ist eine Unterstützung durch Bund und Kantone über die Neue Regionalpolitik (NRP) für Investitionen mit zinsgünstigen oder zinslosen Darlehen möglich, wenn die Trägerschaft nicht renditeorientiert und national tätig ist und wenn das Vorhaben von regionalwirtschaftlicher Bedeutung ist. Im Rahmen der NRP wurden seit 2008 sieben Darlehen an SAC-Hütten gewährt. Darüber hinaus existieren auch private Institutionen, wie die Schweizer Berghilfe, welche In-vestitionen in Alphütten finanziell unterstützen. Vor diesem Hintergrund ist der Bundesrat der Meinung, dass ausreichend Möglichkeiten zur Unterstützung von Alphütten bei der Anpassung an den Klimawandel bestehen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.