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23.7894 · Fragestunde. Frage · 2023-12-11

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat verweist im erläuternden Bericht zur BehiG-Teilrevision darauf, dass sich Standards für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Bereich Arbeit erst noch herausbilden müssten.
Bis wann gedenkt der Bundesrat solche Standards zu eruieren und festzulegen, die über Einzelfallbeurteilungen hinausgehen?

Stellungnahme des Bundesrates

Standards, welche in angemessener Weise den unterschiedlichen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen Rechnung tragen, bestehen heute mit Ausnahme der Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit nicht. Bei den Dienstleistungen ist nicht zuletzt auf die Vielzahl von Dienstleistungen sowie die je nach Behinderung unterschiedlichen Anforderungen an die Zugänglichkeit solcher Dienstleistungen zurückzuführen. Parallel zu den Gesetzgebungsarbeiten ermöglicht es jedoch das vom Bundesrat gleichzeitig beschlossene Schwerpunktprogramm «Arbeit» und «Dienstleistungen», Massnahmen zu entwickeln und zu erproben, welche die künftige Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben erleichtern. Es ist davon auszugehen, dass sich somit in der Praxis best practices und Standards herausbilden werden.