Rückweisung des nationalen Adressdienstes. Wird so die Terrorismusbekämpfung, die Aufdeckung von Sozialhilfemissbrauch und die Eindämmung der Herstellung von synthetischen Drogen verhindert?
24.1030 · Anfrage · 2024-06-14
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Am 29. Februar 2024 hat der Nationalrat das seit Jahren vorangetriebene Bundesgesetz zur Einführung eines nationalen Adressdienstes (NAD) zur Verbesserung an den Bundesrat zurückgewiesen. Als Gegenargument wurde die nutzlose Verschwendung von Steuergeldern behauptet. Es stellen sich die folgenden Fragen:
Kann ein NAD in der vom Bundesrat vorgeschlagenen Form nicht einen wertvollen Dienst leisten bei
der Eruierung der Berechtigten von nicht zuzuordnenden Freizügigkeitskonti?
der Eruierung von Adressen eines in einen anderen Kanton adresslos weggezogenen Wehrpflichtersatzzahlers?
der Eruierung der Wohnadresse eines Unterhaltspflichtigen durch die Alimenteninkasso-Stelle, welcher sich adresslos von seiner angestammten Wohngemeinde abgemeldet hat?
der Eruierung resp. Überprüfung der Adressen von Anrainern durch die Baubewilligungsbehörden zwecks direkter Zustellung der Baubewilligung, mit der Konsequenz der Beschleunigung des Baubewilligungs- und Strassensanierungsverfahren?
der Erbenermittlung durch die Bezirksgerichte/Notariate einerseits und Konkursämter bei amtlichen Nachlassliquidationen anderseits?
Würde mit dem vom Bundesrat vorgeschlagenen NAD:
ein zielführendes Kontrollinstrument zur Eindämmung von Sozialhilfemissbrauch geschaffen (Anmeldung in verschiedenen Kantonen)?
ein Hilfsmittel für die seitens Digitalen Verwaltung Schweiz in Realisierung begriffene schweizweite Betreibungsauskunft geschaffen (Zuordnung der AHV- resp. UID-Nr.)?
das geplante PREX-Verfahren (vgl. Vorläufergesetz – VSG - zur Herstellung von sog. «Home-made-Explosives») erheblich effizienter vollzogen werden können?
die Qualität der Stammdaten der kantonalen Handelsregister signifikant erhöht werden können?
die Kontrolle des Verkaufs von sog. Vorläuferstoffen (Art. 5 Abs. 2 BetmVV-EDI) zwecks der Verhinderung der missbräuchlichen Herstellung von synthetischen Betäubungsmitteln vereinfacht?
seitens kantonaler und kommunaler Ämter und Behörden im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung weniger kostenintensive Angebote von privaten Adressdienstleister in Anspruch genommen werden müssen?
aufgrund der vorstehend angesprochenen Verfahren hohe Effizienzgewinne realisiert werden können? Gibt es Schätzungen zur Höhe der Einsparungen?
Stellungnahme des Bundesrates
Der nationale Adressdienst NAD kann die Effizienz der Verwaltung erhöhen. Der quantifizierbare volkswirtschaftliche Gesamtnutzen des NAD wird jährlich auf 7 Mio. Franken geschätzt. Zudem ist auch ein qualitativer Mehrwert unter anderem durch beschleunigte und verbesserte Verwaltungsprozesse zu erwarten (vgl. Botschaft zum Adressdienstgesetz).Verwaltungsabläufe profitieren von aktuellen Adressdaten bei der Kontaktaufnahme. Ein Beispiel ist die Alimentenbevorschussung der Kantone, bei der Unterhaltsbeiträge vorgeschossen werden, wenn die unterhaltspflichtige Person ihren Verpflichtungen nicht nachkommt. Der NAD könnte in diesem Fall aufwändige Recherchen im Rahmen eines Inkassoverfahrens verhindern. Bei erfolgreicher Inkassohilfe müssen weniger Alimenten bevorschusst werden. Zudem tragen verlässliche Informationen zur Verhinderung von Verfahren bei, deren Kosten das Gemeinwesen trägt (beispielsweise, weil die verpflichtete Person ihren Wohnsitz aufgegeben hat). Ähnliche Effekte können auch in den Bereichen der Wehrpflichtersatzzahlungen, der Zuordnung von Freizügigkeitskonti sowie der Erbenermittlung erzielt werden. Auch für eine zukünftige schweizweite Betreibungsauskunft ist der NAD in der Machbarkeitsstudie der Konferenz der Stadtammänner und Stadtamtsfrauen der Stadt Zürich als Adressquelle definiert. Allgemein werden die Verfahrensprozesse der Verwaltung verbessert, wenn Aufwände für Adressrecherchen entfallen. Dies betrifft zum Beispiel die Strafverfolgung von fedpol, wo derzeit Anfragen aus Ermittlungen parallel an 26 Kantone gerichtet und dort einzeln bearbeitet werden müssen. Auch Verfahrensprozesse, die auf den kantonalen Handelsregistern basieren, könnten durch den NAD verbessert werden, da die Adressen im Handelsregister auf Selbstdeklaration basieren und veraltet sein können. Der Handelsregistereintrag selbst ist davon jedoch unberührt und basiert weiterhin auf Prozessen, die von den Unternehmen ausgehen.Mit einer Abfrage am NAD könnten Mehrfachanmeldungen mit Hauptwohnsitz in verschiedenen Gemeinden mit der gleichen AHV-Nummer identifiziert werden. Der NAD könnte daher zur Überprüfung von Sozialhilfeanträgen als Kontrollinstrument genutzt werden.Der NAD könnte die kostenpflichtige Nutzung privater Adressdienstleister durch die Verwaltung reduzieren.Keine administrativen Erleichterungen durch den NAD sind aufgrund der bestehenden Abläufe bei der Kontrolle von Vorläuferstoffen gemäss Betäubungsmittelgesetz und beim Bewilligungsverfahren im Rahmen des Bundesgesetzes über die Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe zu erwarten. Im Gesetzesentwurf ist zudem keine Suche nach räumlichen Kriterien vorgesehen, wie dies für die Adressüberprüfung von Anrainern bei Baubewilligungsverfahren notwendig wäre.