Lexipedia

24.3168 · Postulat · 2024-03-13

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat hat gemäss Verfassung und Gesetz den Auftrag, die Energiepolitik festzulegen, welche die Schweizer Stromversorgung sicherstellt – mit Vorrang für einheimische und erneuerbare Energien. Der Bundesrat wird beauftragt, einen kurzen Bericht über die Mitwirkung der Kantone bei der erfolgreichen Umsetzung dieses Auftrags vorzulegen und zu prüfen, welche Massnahmen in den einzelnen Kantonen getroffen werden könnten, um die Umsetzung der Energiestrategie 2050 anzukurbeln.

Begründung

Artikel 89 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV) überträgt dem Bund die Aufgabe, die Grundsätze der Nutzung einheimischer und erneuerbarer Energien festzulegen. Mit der Verabschiedung der Energiestrategie 2050 verfolgt die Schweiz eine neue Energiepolitik. Die Energiestrategie 2050 und das Energiegesetz legen Ziele für den Ausbau der Elektrizitätsproduktion aus erneuerbaren Energien fest. Gemäss Artikel 89 Absatz 2 BV verfügt der Bund jedoch nur über sehr begrenzte gesetzgeberische Kompetenzen. Es liegt in der Verantwortung jedes Kantons, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, um gemeinsam die für die Schweiz gesetzten Ziele zu erreichen. In Genf beispielsweise deckte im Jahr 1960 die im Kanton produzierte Elektrizität 94 Prozent des Bedarfs, im Jahr 2022 jedoch nur 28,5 Prozent (Quelle: statistisches Amt des Kantons Genf OCSTAT, durchschnittliche Jahreswerte). Bei der Deckung des Bedarfs im Winter ist dieser Anteil sogar noch niedriger.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Gemäss Bundesverfassung ist die Energiepolitik eine geteilte Zuständigkeit von Bund und Kantonen. Die Kantone tragen eine grosse Verantwortung und verfügen über wichtige Hebel. Sie legen die für die Nutzung der Wasser- und Windkraft geeigneten Gebiete und Gewässerstrecken im Richtplan fest und sorgen dafür, dass Nutzungspläne erstellt oder bestehende Nutzungspläne angepasst werden. Daneben sind sie angehalten, für den Bau, die Erweiterung und die Erneuerung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien rasche Bewilligungsverfahren vorzusehen. Schliesslich kommt den Kantonen als Eigner oder Miteigentümer der meisten Energieversorgungsunternehmen eine wichtige Verantwortung zu. Die Energieversorgung selber ist Sache der Energiewirtschaft. Der Bund übt keine Aufsichtsfunktion über die Kantone in diesem Bereich aus.Die Umsetzung der Energiestrategie 2050 wird vom Bundesamt für Energie (BFE) in Zusammenarbeit mit anderen Bundesstellen mittels eines Monitorings kontinuierlich beobachtet. Dieses fokussiert auf den Ausbau der Stromproduktion aus neuen erneuerbaren Energien und Wasserkraft. Das Monitoring macht jedoch keine Vergleiche zwischen den Kantonen, da es für die Versorgungssicherheit irrelevant ist, in welchem Kanton eine zusätzliche Kilowattstunde produziert wird. Zudem sind die topographischen, hydrologischen und meteorologischen Voraussetzungen für die Energieproduktion je nach Kanton unterschiedlich. Gleichwohl existieren verschiedene Datengrundlagen, welche die Anstrengungen der Kantone, die bestehenden Stromproduktionskapazitäten oder die Ausbauprojekte aufzeigen. Zu erwähnen sind etwa die Statistik der Wasserkraftanlagen des BFE, die räumliche Übersicht der Elektrizitätsproduktionsanlagen, die jährliche Publikation «Stand der Energie- und Klimapolitik in den Kantonen» von BFE, Bundesamt für Umwelt (BAFU) und der kantonalen Energiedirektorenkonferenz (EnDK) oder die Übersicht über Ausbauprojekte auf der Website des Verbandes Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE).Bund und Kantone koordinieren sich heute bereits sehr eng im Energiebereich. So pflegt namentlich das BFE einen regelmässigen Austausch mit den Kantonen sowohl auf Fachebene als auch mit den zuständigen Kantonsregierungen, bei dem auch Themen der Versorgung thematisiert werden. Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) seinerseits nutzt die Prüfung und Genehmigung der kantonalen Richtpläne, insbesondere von Anpassungen im Energiebereich, um die Kantone zu unterstützen und Aufträge zu erteilen, wo Arbeiten oder Inhalte fehlen. Die Kantone werden somit bereits heute regelmässig von Bundesseite sensibilisiert, ihren Beitrag an die Erreichung der Ausbauziele gemäss Energiestrategie 2050 zu leisten. Weitere Massnahmen erachtet der Bundesrat zur Zeit nicht als notwendig.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.