24.3268 · Postulat · 2024-03-14
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Angesichts der nicht wirklich genutzten Speichervolumina in den bestehenden Stauseen wird der Bundesrat beauftragt, einen Bericht über das Potenzial und mögliche Optimierungsmassnahmen zur Erhöhung der realen Wasserkraft-Winterspeicherreserven in den bestehenden Stauseen zu erstellen, die derzeit zu durchschnittlich 65% genutzt werden.
Begründung
Unser Land verfügt über eine bedeutende Infrastruktur zur Speicherung von Wasser für die Stromerzeugung. Sind alle Stauseen zu 100 Prozent gefüllt, so entspricht dies 8910 GWh.
Nach der mehrjährigen Statistik erreichen die Stauseen Anfang November mit einer durchschnittlichen Füllung von nur 83 Prozent des verfügbaren Maximums ihren Höchststand, während im mehrjährigen Mittel Anfang April die Stauseen noch 18 Prozent ihres Fassungsvermögens aufweisen. Das entspricht einem durchschnittlichen Abfluss von 65 Prozent oder 5800 GWh.
Daraus ergibt sich ein durchschnittliches ungenutztes theoretisches Potenzial von 3100 GWh.
Historisch liegt der Höchstwert bei 92,8 Prozent (2019) und der Tiefstwert bei 8,6 Prozent (2021). Daraus ergibt sich eine theoretische Bandbreite von 84,2 Prozent, 19 Prozent oder 1700 GWh mehr als die Durchschnittswerte.
Auf den ersten Blick haben wir erhebliche ungenutzte Reserven (> 20%).
Auch wenn der theoretische Höchstwert von 8910 GWh ausser Acht gelassen wird, könnte doch ein Teil der Differenz mit einer anderen Speicherbewirtschaftung genutzt werden. Beispielsweise könnte die Füllung zu Beginn des Winters vom heutigen Durchschnittswert von 83 Prozent auf 90 Prozent erhöht werden. Dies entspräche einer Erhöhung der Winterreserve um 600 GWh. Bei einer durchschnittlichen Erhöhung auf 95 Prozent stiege diese Reserve um über 900 GWh. Bei einer Senkung des Tiefststandes auf 8 Prozent Ende März käme ebenso viel Elektrizität hinzu.
Ein wichtiges physisch verfügbares Potenzial, das auch in Anbetracht des Wachstums der Photovoltaik und anderer erneuerbarer Energiequellen, die sich positiv auf das Speicherpotenzial in Stauseen auswirken, aktiviert werden muss und kann.
Neue wichtige Energiequellen sollten für eine andere Bewirtschaftung der Stauseen in Betracht gezogen werden, die auf eine optimale Nutzung des verfügbaren Volumens abzielt, um die Reserven für den Zeitraum von November bis März zu erhöhen, wenn die Produktion der Laufwasserkraftanlagen (Flüsse) reduziert wird.
Dieses Potenzial, das der kurz-, mittel- und langfristigen Planung der Winterstromversorgung des Landes dienen kann, muss, wie es dieses Postulat fordert, berücksichtigt und analysiert werden.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat keinen Anlass zur Annahme, dass die Betreiber die Speicherwasserkraftwerke heute nicht optimal nutzen. Die im Postulat erwähnten Speichervolumina bilden das Gesamtportfolio der Schweiz, also die Summe aller Speicherseen, ab. Aufgrund der unterschiedlichen Einzugsgebietscharakteristiken (Höhe, Gletscheranteil, etc.) und Bewirtschaftungsstrategien erreichen nicht alle Speicherseen gleichzeitig das Maximum. Einzelne Seen können also bereits wieder geleert, während andere noch gefüllt werden. Zudem lassen Betreiber bei relativ vollen Seeständen meist noch ein Reservevolumen für allfällige Herbstniederschläge frei. Dies dient einerseits der Vermeidung von Produktionsverlusten, andererseits leistet dies bei verschiedenen Stauseen auch einen Beitrag zum Hochwasserschutz. Umgekehrt wird im Frühjahr nie das Minimum von null Prozent erreicht, da die Schneeschmelze in den unterschiedlichen Einzugsgebieten zu unterschiedlichen Zeitpunkten einsetzt und der Zeitpunkt der Schneeschmelze über die ganze Schweiz witterungs- und höhenlagenbedingt von Jahr zu Jahr variieren kann. Die Betreiber müssen ihre Lieferverträge jedoch auch bei später Schneeschmelze einhalten können, was einen Rückhalt von Wasser notwendig macht. Dieser Rückhalt kann – vor allem durch die immer besser werdenden hydrologischen und meteorologischen Vorhersagemodelle – reduziert werden. Darüber hinaus ist zu beachten, dass periodisch Revisionen durchgeführt werden müssen, sodass die betroffenen Seen nicht im normalen Ausmass bewirtschaftet werden können. Weiter ist darauf hinzuweisen, dass die Kraftwerksbetreiber ihre Anlagen nicht nur unter dem Aspekt der Versorgungssicherheit, sondern vor allem unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit optimieren. Daraus können sich Zielkonflikte ergeben. Es kann beispielsweise betriebswirtschaftlich sinnvoll sein, bei hohen Marktpreisen im Spätherbst Wasser zu turbinieren; dies zu Lasten eines möglichst hohen Pegelstands. Aus diesem Grund hat der Bund für kritische Versorgungssituationen eine Wasserkraftreserve mit einer Entschädigung für die Betreiber eingerichtet. Das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien verankert die Wasserkraftreserve auf Gesetzesstufe. Der Bundesrat erachtet aufgrund der oben aufgeführten Gründe die Erstellung eines Berichts als nicht notwendig. Ein solcher würde keine neuen Erkenntnisse bringen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.