24.3994 · Motion · 2024-09-25
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird aufgefordert, die Laborpreise linear um mindestens 10 Prozent zu senken. Die Inkraftsetzung des revidierten Analyse-Tarifs soll zudem nicht später als 2027 erfolgen.
Begründung
Die lineare Senkung des Tarifs der Analyseliste aus dem Jahr 2022 hat im darauffolgenden Jahr seine Wirkung gezeigt und die Versicherten um rund 140 Millionen Franken entlastet. Per Ende Juli 2024 betrug nun aber das Kostenwachstum im Vergleich zur Vorjahresperiode gemäss SASIS-Zahlen 11,7 Prozent pro versicherte Person. Das bedeutet, dass die Preisreduktion mit Mengenausweitungen schon wieder wettgemacht wurde. Diese hohen Kosten gehen zulasten der Prämienzahlerinnen und Prämienzahler. Bis der neue Tarif der Analyseliste gilt drohen hohe Zusatzkosten, die letztlich die Prämien in die Höhe treiben. Der neue Tarif sollte sachgerechte Preise bringen, die Fehlanreize minimieren. Gleichzeitig sollte auch die Transparenz in der Leistungserbringung gesteigert werden. Damit würde verhindert, dass es zu derartigen Kostensteigerungen bei gleichbleiben Preisen kommt, wie dies aktuell stattfindet. Eine lineare Preissenkung ist in diesem Kontext nur eine Behelfslösung. Diese ist im Zuge der stark steigenden Kosten und der langen Dauer der Tarifrevision aber unumgänglich. In seiner Antwort auf die Interpellation 22.4026 schrieb der Bundesrat nämlich noch, dass die neuen Tarife schon 2025 in Kraft treten könnten.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) investiert zusätzliche Mittel in das Projekt transAL-2 zur Revision des Tarifs der Analysenliste (AL) und arbeitet intensiv mit den Stakeholdern an der Neutarifierung der AL. Die Arbeiten schreiten schnell voran, sodass der neue, nach betriebswirtschaftlichen Bemessungen und sachgerechter Struktur geprüfte Analysenlistentarif im Jahr 2027 in Kraft treten kann. In seiner Stellungnahme auf die Interpellation Lohr 24.3638 hat der Bundesrat die Teilschritte von transAL-2 ausgeführt. Der Tarif aller Positionen der AL wird mithilfe eines Kostenrechnungsmodells ermittelt, das sich auf das Effizienzprinzip und die effektiven Kosten der Schweizer Laboratorien stützt, um effiziente Leistungen in der notwendigen Qualität sicherzustellen. Sollte sich herausstellen, dass die nach dem neuen Modell vorgenommenen Berechnungen niedrigere effektive Kosten ergeben, werden die entsprechenden Tarife vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) nach unten korrigiert. Da die aktuelle AL aus dem Jahr 2009 datiert und die Automatisierung Einzug gehalten hat, gibt es Positionen, die über- respektive untertarifiert sind. Deshalb sollte die Vergütung gezielt dort gesenkt werden, wo sie nicht wirtschaftlich ist, und nicht pauschal mit einer linearen Senkung der Tarife über alle Leistungen. Zudem könnte eine lineare Kürzung die Privatlaboratorien dazu veranlassen, nicht rentable Analysen an die Spitallaboratorien abzuwälzen. Die lineare Tarifanpassung per 1. August 2022 hat Wirkung gezeigt: eine Reduktion des Kostenvolumens und eine Konzentrierung der Auftragslaboratorien. Das Kostenvolumen ist gemäss dem vom Motionär erwähnten Datenpool der SASIS AG inzwischen wieder angestiegen. Das BAG nutzt für die Beobachtung der Mengen- und Umsatzentwicklung der AL den Tarifpool, da dieser die Kosten pro Behandlungsjahr und nur Leistungen der AL aufweist. Dies im Gegensatz zum erwähnten Datenpool, der beispielsweise auch pathologische Leistungen umfasst. Für verlässliche Zahlen des Tarifpools müssen mehrere Monate abgewartet werden, um eine genügend hohe Abdeckung der eingereichten Rechnungen zu erreichen. In der AL wurden in den vergangenen 12 Monaten keine speziell kostenintensiven Analysen aufgenommen, weshalb die Kostensteigerung wahrscheinlich auf eine Mengensteigerung zurückzuführen ist. Die Mengenausweitung muss unabhängig von den Tarifen insbesondere mit der verordnenden Ärzteschaft angeschaut werden (z. B. Massnahmen durch Fachgesellschaften bei Schilddrüsenhormontests). Das EDI evaluiert ausserdem kontinuierlich den Fortschritt von transAL-2. Wie ausgeführt ist derzeit keine weitere lineare Senkung des AL-Tarifs vorgesehen. Ein weiterer Tarifeingriff wird aber geprüft, falls es wider Erwarten bei transAL-2 zu Verzögerungen kommen würde.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.