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Moratorium für Fotovoltaikanlagen auf Stallbauten aufgrund der Risiken durch Streustrom

26.3026 · Interpellation · 2026-03-02

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der rasche Ausbau von Photovoltaikanlagen auf den Dächern von landwirtschaftlichen Betrieben wird im Rahmen der Energiestrategie gefördert. Nach der Installation von Solarmodulen kam es jedoch in mehreren Tierhaltungsbetrieben zu Problemen mit Streustrom.

Dieses elektrische Phänomen kann das Verhalten und die Gesundheit der Tiere beeinträchtigen, die Produktion hemmen und Risiken für das Tierwohl mit sich bringen, die sogar zum Tod führen können. Ein Tierhalter im Kanton Waadt erlitt über mehrere Jahre hinweg Verluste in Höhe von mehr als zwei Millionen Franken, da über 300 Rinder starben oder vom Tierarzt eingeschläfert werden mussten, weil sich ihr Gesundheitszustand so sehr verschlechtert hatte.

In einigen Fällen wurde den Landwirtinnen und Landwirten auf Anordnung der kantonalen Veterinärämter die Nutzung ihrer Stallbauten untersagt. Diese Situation ist insofern problematisch, als die Nutzung landwirtschaftlicher Gebäude gemäss den Grundsätzen der Agrarpolitik und der Raumplanung vorrangig der Tierhaltung dienen muss.

Bis die Ursachen und das Vermeiden von Streustrom bei Stallbauten mit Photovoltaikanlagen auf eine seriöse Weise wissenschaftlich und technisch geklärt wurden, ist ein befristetes Moratorium für die Installation von Solarmodulen auf Gebäuden, in denen Tiere untergebracht sind, nötig.

Fragen an den Bundesrat:

  1. Sind dem Bundesrat Fälle in der Schweiz bekannt, in denen Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Gebäuden zu Problemen mit Streustrom geführt haben, mit Folgen für die Tierhaltung?

  2. Gibt es Studien oder Analysen des Bundes oder der Kantone zum möglichen Einfluss von Photovoltaikanlagen auf Streustrom in Stallbauten?

  3. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die aktuellen technischen Normen gewährleisten, dass keine Risiken für Tiere und landwirtschaftliche Betriebe bestehen?

  4. Wie viele landwirtschaftliche Betriebe sind derzeit von Problemen im Zusammenhang mit Streustrom betroffen?

  5. Ist der Bundesrat bereit, ein befristetes Moratorium für Photovoltaikanlagen auf Stallbauten in Betracht zu ziehen, solange die Ursachen und technischen Lösungen für die Problematik von Streustrom nicht eindeutig geklärt sind?

Stellungnahme des Bundesrates

Vorab ist zu präzisieren, dass die Problematik der Auswirkungen von Streustrom auf Nutztiere sehr komplex ist. Die festgestellten Probleme bei der Tierhaltung können andere Ursachen als Streustrom haben, zudem wird Streustrom nicht ausschliesslich von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) generiert. Zu betonen ist ausserdem, dass eine fachgerecht installierte PV-Anlage keinen Streustrom erzeugt.

1. Der Bundesrat hat Kenntnis von einigen Fällen, in denen Nutztiere durch Streustrom beeinträchtigt wurden; allerdings nicht zwangsläufig im Anschluss an die Installation von Solarpanels auf dem Stalldach. Am 27. August 2025 hat das Bundesamt für Energie (BFE) ein Treffen zwischen Landwirtinnen und Landwirten sowie Vertreterinnen und Vertretern des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) sowie des Eidgenössischen Starkstrominspektorats (ESTI) organisiert, damit die Landwirtinnen und Landwirte ihre Anliegen und Sorgen äussern konnten.

2. Die Bundesverwaltung hat keine Untersuchung über den Einfluss von PV-Anlagen auf Streustrom in Stallbauten durchführen lassen und hat auch keine Kenntnis von derartigen Studien in den Kantonen. Hingegen wurde Streustrom in mehreren Publikationen thematisiert (z. B. «Les courants vagabonds dans les exploitations d'élevage», bulletin.ch 2/2019, S. 61–63; «Differenzspannungen/Streuströme in landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetrieben», in «Streuströme in der Landwirtschaft», Technisches Komitee Erdungen des Comité Electrotechnique Suisse (CES), Bulletin SEV/VSE 12/2018; «Courants électriques parasites en élevage», Groupe Permanent pour la Sécurité Electrique en milieu agricole GPSE, 2019 [Publikation aus Frankreich]). Zudem haben Vertreterinnen und Vertreter des BFE, des BLV, des BLW, des ESTI und des Bundesamts für Kommunikation (BAKOM) eine laufende Studie des französischen Institut de l’Elevage (IDELE) begutachtet und sich mit den Studienleitenden über den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Forschung ausgetauscht. Ein Zusammenhang zwischen PV-Anlagen und Beeinträchtigungen der Tiergesundheit wird in keiner Publikation neueren Datums dokumentiert.

3. Die Sicherheit elektrischer Anlagen ist in der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV; SR 734.27) sowie in der Niederspannungs-Installationsnorm (NIN) von Electrosuisse geregelt. Bei korrekter Anwendung dieser Vorschriften ist eine Gefährdung von Personen, Sachen oder Tieren ausgeschlossen. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass die aktuellen technischen Normen ausreichend sind.

4. Dem Bundesrat liegt keine Aufstellung der Landwirtschaftsbetriebe vor, die von Problemen im Zusammenhang mit Streustrom betroffen sind.

5. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die technischen Lösungen bereits vorhanden sind. Das Wohlbefinden von Tieren sollte durch eine fachgerecht installierte PV-Anlage nicht beeinträchtigt werden. Das Augenmerk ist daher auf eine bessere Ausbildung und Information der Installateurinnen und Installateure sowie der Elektrokontrolleurinnen und -kontrolleure zu richten. Die Elektrobranche sieht vor, das Thema Streustrom verstärkt in ihre Weiterbildungen einzubinden. Im Übrigen stellt die Plattform Streuströme von agripedia den Landwirtinnen und Landwirten nebst Informationen zu diesem Thema auch eine Checkliste zur Selbstdiagnose sowie ein Formular zur Kontaktaufnahme mit Fachleuten zur Verfügung.

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