Lexipedia

26.3084 · Interpellation · 2026-03-11

Justiz- und Polizeidepartement

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Welche Informationspflichten der Zivilstandsämter zu Güterrecht und Vermögensfolgen bestehen heute auf Bundesebene (ZGB, ZStG, Ausführungsverordnungen, Weisungen des Bundesamts für Justiz), und wie stellt der Bundesrat eine einheitliche Praxis sicher?

  2. Wäre der Bundesrat bereit zu prüfen, ob Zivilstandsämter im Rahmen des Ehevorbereitungsverfahrens verpflichtet werden sollen, standardisierte Informationen zu den Güterständen und zur Teilung der Vorsorge im Scheidungsfall abzugeben, die bewusste Kenntnisnahme der heiratswilligen Personen zu protokollieren und bei Bedarf auf die Möglichkeit eines Ehevertrags sowie auf zuständige Fachpersonen hinzuweisen?

Begründung

Mit der Einführung der Individualbesteuerung wird stärker auf die wirtschaftliche Eigenständigkeit der Ehegatten und auf die einzelne Person abgestellt. Zivilrechtlich bleibt jedoch alles beim Alten: Wer bei der Eheschliessung nichts unternimmt, lebt automatisch im ordentlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung.

Erfahrungen aus Beratungspraxis und Gerichten zeigen, dass viele Paare weder ihren Güterstand kennen noch die Folgen, die sich im Fall von Scheidung oder Tod daraus ergeben. Die Zivilstandsämter führen das Ehevorbereitungsverfahren und die Eheschliessung durch und sind damit eine zentrale Schnittstelle vor dem Eintritt in die Ehe. Der Bund legt mit Zivilstandsgesetz und Verordnungen die Rahmenbedingungen und Verfahrenspflichten fest, während die Kantone die Aufsicht über die Zivilstandsämter ausüben. Heute besteht jedoch keine explizite Pflicht, heiratswillige Paare systematisch und standardisiert über die verschiedenen Güterstände und deren Rechtsfolgen zu informieren und die Kenntnisnahme zu dokumentieren. Vor dem Hintergrund der Individualbesteuerung und der Bedeutung einer informierten Entscheidung über die ökonomische Binnenordnung der Ehe stellt sich die Frage, ob der Bund die Informationspflicht der Zivilstandsämter zur güterrechtlichen Situation zeitgemäss ausrichten soll.

Stellungnahme des Bundesrates

Bisher besteht für die Zivilstandsämter keine Informationspflicht in Bezug auf die finanziellen Folgen einer Eheschliessung. Die Praxis ist diesbezüglich einheitlich.Allgemeine Informationen zu den Güterständen oder deren Auflösung wie auch zur beruflichen Vorsorge im Scheidungsfall sind im Internet (insbesondere auf der Website ch.ch der Bundeskanzlei) sowie in der Fachliteratur zu finden. Welche Fragen im Einzelfall relevant sind, hängt allerdings von der familiären Situation sowie allenfalls bereits bestehenden Vermögenswerten, Liegenschaften oder Gesellschaften ab und kann deshalb nicht verallgemeinert werden. Zivilstandsbeamte und -beamtinnen mit eidgenössischem Fachausweis verfügen lediglich über Kenntnisse im Personen- und Familienrecht, die finanziellen und steuerlichen Folgen der Eheschliessung und des gewählten Güterstands sind dagegen nicht Gegenstand ihrer Ausbildung. Nur eine individuelle Beratung durch eine Fachperson (Notarin oder Notar, Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt, Steuerberaterin oder Steuerberater) ermöglicht deshalb eine zuverlässige Beantwortung dieser Fragen.
Unter Berücksichtigung dieser Umstände ist der Bundesrat bereit zu prüfen, wie heiratswillige Personen geeigneter über die finanziellen Folgen einer Ehe sowie über weitergehende Beratungsmöglichkeiten informiert werden können.