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26.3279 · Interpellation · 2026-03-19

Departement des Innern

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

In der Ausgabe 11-12 vom 26.3.2025 der Schweizerischen Ärztezeitung wurde ein Artikel über die FMH-Ärztestatistik 2024 veröffentlicht. Darin steht unter anderem:

«Die medizinische Grundversorgung ist ein zentraler Pfeiler des Gesundheitswesens. […] Mit der Alterung der Bevölkerung und der Zunahme chronischer Krankheiten nimmt auch der Bedarf an medizinischen und pflegerischen Leistungen zu. Stark betroffen von dieser Entwicklung ist die Grundversorgung, die den Menschen in der Schweiz einen angemessenen Zugang zu Gesundheitsleistungen gewährleisten soll. Obwohl die absolute Zahl der Ärztinnen und Ärzte in der Grundversorgung steigt, stagnieren die Zahlen bei den Vollzeitäquivalenten VZÄ (Zahl der Ärzte umgerechnet auf Vollzeitstellen). Die durchschnittliche Dichte in der Grundversorgung in VZÄ pro 1000 Einwohnerinnen und Einwohner in der Schweiz liegt bei 0,8 VZÄ. Der Grossteil der Bezirke weisen nur 0 bis 0,8 VZÄ pro 1000 Einwohner auf.»

Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

  • Die durchschnittliche Dichte der Grundversorger pro 1’000 Einwohner beträgt lediglich 0,8 VZÄ. Wie hoch ist die Dichte in den Nachbarländern? Welche Dichte gilt fachlich als ideal?

  • Wie lässt sich die Stagnation der VZÄ trotz steigender absoluter Arztzahlen erklären?

  • Ermöglicht die heutige Dichte einen gleichberechtigten und bedarfsgerechten Zugang zur medizinischen Grundversorgung?

  • Führt der Mangel an Grundversorgern zu einer Verlagerung in Notfallstationen oder zu Fachärzten?

  • Weniger Spitäler und mehr Ambulantisierung senken Kosten und stärken das Potenzial der Grundversorger. Teilt der Bundesrat diese Einschätzung und plant er entsprechende Massnahmen?

  • Könnte das neue ambulante Tarifwerk TARDOC die Attraktivität der Grundversorgung und deren Anzahl erhöhen? Wie will der Bundesrat einen allfälligen positiven Effekt messen?

  • Welche Massnahmen sind notwendig, um die Anzahl der Grundversorger zu erhöhen, und welche plant der Bundesrat? Welche internationalen Best Practices sind übertragbar und wie wird die Kostenneutralität gewährleistet?

  • Welche Massnahmen trifft der Bundesrat, um das Überangebot in Städten ohne Zusatzkosten zugunsten ländlicher Regionen zu verlagern?

  • Welche Indikatoren sollen zur Evaluation der Wirksamkeit der Massnahmen herangezogen werden?

Stellungnahme des Bundesrates

1. und 3. Im Jahr 2021 lag die Ärztedichte in der Grundversorgung in der Schweiz bei 0,8 pro 1'000 Einwohnerinnen und Einwohner (BFS, 2023; www.bfs.admin.ch > Statistiken > Gesundheit > Gesundheitswesen > Arztpraxen). Entsprechende Daten aus den Nachbarländern fehlen. In der Schweiz liegt der Anteil der Grundversorgerinnen und Grundversorger an allen Ärztinnen und Ärzten bei 25%, in den Nachbarländern bei 25% in Frankreich, 16% in Deutschland, 13% in Österreich und 12% in Italien (OECD, 2025; https://www.oecd.org > Publications > Health at a Glance 2025 > Full Report). Die Dichte in der Grundversorgung ist in städtischen Gemeinden mit 1,0 höher als in ländlichen Gebieten mit 0,4. Es gibt Hinweise, dass Menschen in peripheren Regionen Schwierigkeiten haben, einen Hausarzt, eine Psychiaterin oder einen Kinderarzt in erreichbarer Nähe zu finden, oder lange auf einen Termin warten müssen. Dies beeinträchtigt auch den chancengleichen Zugang zur Grundversorgung. Fundierte Grundlagen zur Berechnung einer idealen Ärztedichte in der Grundversorgung fehlen. 2. Die Stagnation der VZÄ trotz steigender absoluter Arztzahlen ist vermutlich auf die Reduktion der Wochenarbeitszeit zurückzuführen. Daten des International Health Policy (IHP) Surveys zeigen, dass zwischen 2012 und 2022 der Anteil Ärztinnen und Ärzte der Grundversorgung, die 45 Stunden und mehr pro Woche arbeiten, zurückging (Obsan, 2023; www.bag.admin.ch > Forschung > Forschung im BAG > Forschungsberichte > International Health Policy Survey (IHP) der Stiftung Commonwealth Fund > IHP-Befragungen: Wohnbevölkerung ab 18 Jahren > Obsan-Auswertungsbericht IHP Befragung 2023). Die FMH weist in ihrer Ärztestatistik (alle Fachrichtungen) zwischen 2014 und 2024 einen Rückgang des durchschnittlichen Arbeitspensums von 8,9 Halbtagen auf 8,6 Halbtage pro Woche aus. 4., 7. und 9. Auch wenn verlässliche Angaben zu einer Verlagerung von der ärztlichen Grundversorgung in Notfallstationen oder zu Fachärztinnen und Fachärzten fehlen, so ist der Bundesrat von der Notwendigkeit der Stärkung der Grundversorgung überzeugt Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat 2024 die «Agenda Grundversorgung» lanciert und 2025 den mit den Akteuren erarbeiteten Fachbericht (www.bag.admin.ch > Politik & Gesetze > Nationale Gesundheitspolitik > Themen der Gesundheitsversorgung > Agenda Grundversorgung) entgegengenommen. Die Agenda Grundversorgung soll sicherstellen, dass alle Menschen in der Schweiz, unabhängig vom Wohnort oder ihrer sozialen Situation, weiterhin Zugang zu einer medizinischen Grundversorgung von hoher Qualität haben. Dazu gehört, die hausärztliche Grundversorgung durch Beizug weiter Berufsgruppen breiter abzustützen, so dass Ärztinnen, Ärzte sowie Notfallstationen entlastet werden. Weiter sollen namentlich für Haus- und Kinderärztinnen und -ärzte die Weiterbildungsplätze erhöht und die Arbeitsbedingungen verbessert werden. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) steht zur Grundversorgung in Austausch mit anderen Ländern und bezieht deren Erkenntnisse in die Arbeiten ein. Seit 2025 hat das OBSAN ein Ärztemonitoring etabliert, mit dem die Entwicklung der Abschlüsse verfolgt werden kann. 5. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme auf die Motion 25.3357 Buffat. «Ambulant vor stationär. Den Worten Taten folgen lassen» dargelegt, dass er die ambulante Leistungserbringung als patientengerecht und ressourcenschonend erachtet. Seit dem 1. Januar 2019 gilt gemäss Artikel 3c und Anhang 1a der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV; SR 832.112.31) die Regelung «Ambulant vor Stationär» (AvS). Sie definiert Gruppen von Eingriffen, bei denen grundsätzlich nur die ambulante Durchführung vergütet wird, ausser es liegen besondere Umstände vor, die eine stationäre Durchführung erfordern. Eine zuvor stationär durchgeführte Behandlung wird auch in der ambulanten Versorgung meist von denselben Spezialisten durchgeführt. Demzufolge kann bei einer Ambulantisierung grundsätzlich nicht von einer Stärkung der Grundversorger ausgegangen werden. Für die Spitalplanung und die Anzahl Spitäler sind die Kantone zuständig. 6. Das Gesamt-Tarifsystem im ambulanten ärztlichen Bereich (TARDOC und Ambulante Pauschalen) wurde am 1. Januar 2026 eingeführt. Für eine Beurteilung der Auswirkungen auf die Grundversorgung ist es noch zu früh. Das Tarifsystem enthält Verbesserungen für die Grundversorgung, etwa ein eigenes Kapitel für die Hausarztmedizin im TARDOC, um die Besonderheiten dieses Bereichs zu berücksichtigen. Das System wird jährlich durch die von den Tarifpartnern gegründete Tariforganisation OAAT AG überprüft und weiterentwickelt. 8. Die Kantone sind für die Gewährleistung der medizinischen Versorgung auf ihrem Gebiet zuständig. Im Rahmen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) hat der nationale Gesetzgeber mit Artikel 55a KVG den Kantonen die Kompetenz gegeben, in einem Fachgebiet oder in einer Region die Anzahl der zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) tätigen Ärztinnen und Ärzte mittels einer Höchstzahl zu beschränken. Beschränkungen können indirekt zu einer besseren Verteilung führen.