Strategische Kohärenz der Schweizer Sicherheitspolitik im Lichte des UNO-Atomwaffenverbotsvertrags (TPNW)
26.3304 · Interpellation · 2026-03-19
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
In seiner neuen Sicherheitsstrategie hält der Bundesrat fest, dass das Risiko einer nuklearen Eskalation heute akuter ist als seit Jahrzehnten. Er verweist auf die qualitative und quantitative Modernisierung nuklearer Arsenale, auf wiederholte Drohungen mit dem Einsatz von Atomwaffen sowie auf die zunehmenden Anreize zur nuklearen Proliferation. Gleichzeitig stellt der Bundesrat fest, dass der Einsatz von Atomwaffen katastrophale humanitäre Folgen hätte.
Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
Wie vereinbart der Bundesrat seine Einschätzung einer zunehmend akuten nuklearen Bedrohungslage mit der fortgesetzten Weigerung, demeinzigen völkerrechtlich verbindlichen Vertrag beizutreten, der Atomwaffen ausdrücklich verbietet?
Hält es der Bundesrat für kohärent, dem TPNW nicht beizutreten, obwohl er selbst festhält, dass die Begrenzung von Macht durch die Stärkung von internationalem Recht und insbesondere humanitärem Völkerrecht ein zentrales Mittel zur Wahrung der Sicherheit der Schweiz ist?
Wie beurteilt der Bundesrat das normative Signal, das die Schweiz mit ihrem Nicht- Beitritt zum TPNW aussendet, angesichts seiner eigenen Feststellung, dass Atomwaffen katastrophale humanitäre Risiken darstellen?
Ist es mit der neuen Sicherheitsstrategie der Schweiz vereinbar, die Stärkung des Völkerrechts von den politischen Positionen von Atomwaffenstaaten und militärischen Bündnissen abhängig zu machen, deren Sicherheitstrategie auf nuklearer Abschreckung beruhen?
Erkennt der Bundesrat an, dass der Verzicht auf den Beitritt zum TPNW, der ausdrücklich darauf abzielt, Atomwaffen zu delegitimieren, das Risiko birgt, das von ihm selbst identifizierte sicherheitspolitische Problem zu legitimieren?
Hält es der Bundesrat vor dem Hintergrund der seit 2010 ausgebliebenen Abschlusserklärungen im Überprüfungsprozess des Nichtverbreitungsvertrags (NPT) für glaubwürdig, sich ausschliesslich auf den NPT-Rahmen zur Bewältigung wachsender nuklearer Risiken zu stützen? Wäre nicht ein komplementärer Beitritt zum TPNW ein entschiedeneres Zeichen zur Stärkung des internationalen Rechts?
Weshalb erachtet der Bundesrat Atomwaffen als einer anderen völkerrechtlichen Behandlung würdig als andere Massenvernichtungswaffen, die aus humanitären Gründen umfassend verboten wurden?
Stellungnahme des Bundesrates
1.-3. Der Bundesrat hält am Ziel einer kernwaffenfreien Welt fest. Er ist jedoch der Auffassung, dass ein Beitritt zum Vertrag der Vereinten Nationen über das Verbot von Atomwaffen(«TPNW») im aktuellen geopolitischen Umfeld weder einen Beitrag zur Sicherheit der Schweiz noch zur nuklearen Abrüstung leisten würde, da namentlich die Kernwaffenstaaten und ihre Verbündeten dem Vertrag nicht angehören und sich nicht daran gebunden fühlen. Ein Beitritt könnte den aussenpolitischen Handlungsspielraum der Schweiz einschränken und ihrer Sicherheit sogar abträglich sein, weil der Vertrag vor allem auf die westlichen Demokratien abzielt, während andere – auch inoffizielle – Atommächte dem Vertrag keinerlei Beachtung beimessen. Aus diesen Gründen setzt der Bundesrat auf einen pragmatischen Ansatz im Rahmen des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (SR 0.515.03; «NPT»), der die Kernwaffenstaaten umfasst und grössere Chancen auf konkrete Fortschritte in der Abrüstung bietet. Der Nichtbeitritt der Schweiz zum TPNW ist daher keine Abkehr von humanitären Grundsätzen, sondern Ausdruck einer realitätsbasierten Politik, die konkrete Interessenwahrung anstatt symbolischer Geste verfolgt. Die katastrophalen humanitären Risiken von Kernwaffen bleiben ein zentraler Antrieb der Position der Schweiz im NPT.4.-5. Der Bundesrat trifft seine Entscheide eigenständig und unter Berücksichtigung der aussen- und sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz. Zudem verfolgt die Schweiz den Ansatz, die bestehenden und breit abgestützten internationalen Instrumente zu nutzen. Im Nuklearbereich ist dies der NPT, der sowohl Nichtverbreitung als auch schrittweise Abrüstung sowie die friedliche Nutzung der Kernenergie verbindlich verankert und die zentralen Akteure einbindet. Der Entscheid, dem TPNW nicht beizutreten, ist kohärent mit den sicherheitspolitischen Zielen der Schweiz, zumal ein Beitritt die angestrebte Verstärkung der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit mit europäischen und transatlantischen Partnern – ebenfalls eine Absicht des Bundesrates – erschweren würde. Der Verzicht auf einen Beitritt zum TPNW stellt auch keine Legitimierung von Kernwaffen dar. Der NPT verbietet ihren Besitz ausserhalb der Kernwaffenstaaten und verpflichtet diese zur nuklearen Abrüstung. 6. Für Fortschritte im Bereich der Kernwaffen bedarf es der Einbindung der Kernwaffenstaaten, die mit dem NPT gegeben ist. Sofern konkrete Ergebnisse aussichtsreich sind, verfolgt die Schweiz auch Initiativen ausserhalb des NPT, insbesondere im Bereich der nuklearen Risikoreduktion oder der Verifikation der nuklearen Abrüstung. Ein Beitritt zum TPNW wäre vorwiegend symbolischer Natur, ohne substanziellen Mehrwert, birgt jedoch das Risiko unerwünschter Nebenwirkungen für die Demokratien. 7. Der Bundesrat orientiert sich nicht nur am Wünschbaren, sondern auch am Machbaren. Aufgrund der zentralen Rolle der Kernwaffen in der globalen Abrüstungspolitik setzt er weiterhin auf einen schrittweisen, inklusiven Ansatz im Rahmen des NPT statt auf ein umfassendes, derzeit nicht realistisches Verbot.