Lexipedia

Internationale Solidarität stärkt auch die Sicherheit der Schweiz im Krisenfall. Beitritt zum EU-Katastrophenschutz jetzt prüfen

26.3375 · Interpellation · 2026-03-20

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Mit der überwiesenen Motion 22.3904 «Für einen Beitritt der Schweiz zum EU-Katastrophenschutzverfahren» wurde der Bundesrat beauftragt, den Beitritt der Schweiz zum EU-Katastrophenschutzverfahren anzugehen. Mit einem Beitritt erhielte die Schweiz vollen Zugang zu den Reaktionskapazitäten der EU-Staaten sowie zu Ausbildungs- und Expertennetzwerken. Gemäss Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 25.4677 “Naturkatastrophen. Prävention statt Reaktion” hat er beschlossen, mit der Weiterführung der Bemühungen bezüglich einer Teilnahme der Schweiz zuzuwarten, bis die rechtlichen Grundlagen seitens der EU angepasst wurden. Die jüngste Brandkatastrophe in Crans-Montana hat gezeigt, wie stark die Schweiz im Ereignisfall auf internationale Unterstützung angewiesen sein kann. Glücklicherweise konnte unser Land in dieser Situation auf rasche Hilfe aus Europa zählen. Katastrophen sind aber auch künftig nicht auszuschliessen, gerade auch, da der Klimawandel die Intensität von Naturkatastrophen verstärken wird. Dies unterstreicht die Bedeutung funktionierender und institutionell abgesicherter Kooperationsmechanismen im Katastrophenfall.

Vor diesem Hintergrund ersuche ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie beurteilt der Bundesrat die Lehren aus der Brandkatastrophe in Crans-Montana im Hinblick auf die Notwendigkeit einer institutionellen Einbindung der Schweiz in das EU-Katastrophenschutzverfahren?

  2. Ist bereits absehbar, welche Bedingungen die Schweiz für einen Beitritt gemäss den neuen rechtlichen Grundlagen seitens der EU erfüllen müsste?

  3. Welchen Beitrag leistet die Schweiz heute in der EU im Bereich der gemeinsamen Bewältigung von Katastrophen?

Stellungnahme des Bundesrates

Frage 1:Die Brandkatastrophe vom 1. Januar 2026 in Crans-Montana hat gezeigt, dass das Schweizer Gesundheitswesen allein nicht in der Lage ist, einen Massenanfall von Patientinnen und Patienten mit hochkomplexen Verbrennungsverletzungen zu bewältigen. Ähnliche Herausforderungen bestehen auch bei Erdbeben, technischen Ereignissen (z. B. AKW-Störfall) oder grossflächigen Waldbränden. Das Ereignis in Crans-Montana mit 41 Todesopfern und 115 Verletzten hat die operative Bedeutung internationaler und multilateraler Unterstützung deutlich aufgezeigt. Innert Stunden nach der Anfrage der Schweiz und während zweieinhalb Tagen wurden über das EU-Katastrophenschutzverfahren (UCPM) spezialisierte Mittel mobilisiert und 38 Patientinnen und Patienten in europäische Spezialkliniken verlegt (Link Einsatz UCPM Crans Montana). Das Ereignis hat die Leistungsfähigkeit des Mechanismus unter Realbedingungen eindrücklich aufgezeigt. Das Ereignis zeigt damit konkret den operativen Nutzen eines sofort verfügbaren, eingespielten internationalen Unterstützungsmechanismus. Dies gilt unabhängig von der Art eines Grossereignisses. Frage 2:Am 16. Juli 2025 hat die Europäische Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Vorschlag zur Anpassung des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU vorgelegt. Vorgesehen ist, dass die Teilnahme am Katastrophenschutzverfahren der EU (UCPM) gemäss dem neu gefassten Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe d künftig auch weiteren Drittstaaten offensteht. Damit würde eine neue Rechtsgrundlage geschaffen, welche der Schweiz eine Teilnahme am UCPM im ordentlichen Verfahren ermöglicht. Der Vorschlag befindet sich derzeit in der Beratung im Europäischen Parlament und im Rat. Mit einem Inkrafttreten ist bis 2028 zu rechnen. Ab dem Inkrafttreten kann sich die Schweiz formell bewerben. Geplant ist ein Besuch des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz BABS bei der Generaldirektion für europäische Katastrophenschutz- und humanitäre Hilfe (DG ECHO) und dem Notfallkoordinationszentrum (ERCC) im November 2026 zur Klärung der Beitrittsformalitäten. Eine Teilnahme am UCPM würde jährlich rund 11 Millionen Franken kosten. Angesichts der angespannten finanziellen Lage des Bundes werden verschiedene Finanzierungsvarianten ausgearbeitet und dem Bundesrat bis Ende 2026 unterbreitet. Frage 3:Die Schweiz hat am 28. April 2017 mit der EU eine rechtlich nicht verbindliche Verwaltungsvereinbarung (Administrative Arrangement) zur Katastrophenhilfe unterzeichnet. Diese Verwaltungsvereinbarung erleichtert den Informationsaustausch zwischen der Schweizer Nationalen Alarmzentrale und Ereignisbewältigung (NEOC), der Abteilung Humanitäre Hilfe und Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe (SKH) der DEZA und dem Zentrum für die Koordination von Notfallmassnahmen (ERCC) des UCPM. Der Zugang zu den Kerndienstleistungen der Unterstützung mit operativen Mitteln im Ereignisfall sowie der Forschung, des Wissensnetzwerks und im Bereich von Ausbildungen/ Übungen bleibt jedoch ohne Teilnahme stark eingeschränkt.Ebenfalls beteiligt sich die Schweiz, insbesondere das BABS, – im Rahmen der Möglichkeiten und vorbehaltlich der Zustimmung der EU – an Konsortien von EU-Übungen. Dazu gehören beispielsweise Full-Scale-Übungen wie die Katastrophenschutzübung «Magnitude 2024» in Baden-Württemberg 2024 sowie MODEX-Übungen in verschiedensten Ländern Europas, inklusive der Durchführung einer MODEX-Übung im Zyklus 12 (2024-2026) in der Schweiz (5.-9. Oktober 2026 in Epeisses und Payerne). Punktuell leistet sie zudem Beiträge im Bereich Medical Evacuation (MedEvac), insbesondere bei Patiententransporten im internationalen Kontext (Ukraine und GAZA).

Internationale Solidarität stärkt auch die Sicherheit der Schweiz im Krisenfall. Beitritt zum EU-Katastrophenschutz jetzt prüfen | Lexipedia | Lexipedia