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99.303 · Standesinitiative · 1999-07-05

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung reicht der Kanton Genf folgende Standesinitiative ein:

Die Bundesbehörden werden ersucht, unter dem Zehnten Titel des Obligationenrechtes folgende Änderungen anzubringen:

Art. 324a Abs. 3

Bei Niederkunft hat der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin den Lohn für einen Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen zu entrichten.

Art. 329b Abs. 3

Die Ferien der Arbeitnehmerin dürfen vom Arbeitgeber auch nicht wegen eines Mutterschaftsurlaubes gekürzt werden.