99.303 · Standesinitiative · 1999-07-05
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung reicht der Kanton Genf folgende Standesinitiative ein:
Die Bundesbehörden werden ersucht, unter dem Zehnten Titel des Obligationenrechtes folgende Änderungen anzubringen:
Art. 324a Abs. 3
Bei Niederkunft hat der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin den Lohn für einen Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen zu entrichten.
Art. 329b Abs. 3
Die Ferien der Arbeitnehmerin dürfen vom Arbeitgeber auch nicht wegen eines Mutterschaftsurlaubes gekürzt werden.