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99.3315 · Empfehlung · 1999-06-17

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Das Bundesgesetz über den Wald sieht in Artikel 36 Buchstabe c vor, dass der Bund Abgeltung für die Erstellung von Gefahrenkatastern und Gefahrenkarten sowie für die Einrichtung und den Betrieb der Messstellen und den Aufbau von Warndiensten leistet.

Die Verwaltung setzt diese Bestimmungen jedoch sehr, ja zu restriktiv um. Zum Beispiel berücksichtigt sie beim Gefahrenkataster die ständige Aktualisierung des Katasters und der Hardware nicht. Beim Warndienst für Lawinen übernimmt sie im Widerspruch zum Gesetz die ständigen Betriebskosten nicht (Personal, Verwaltungskosten usw.).

Warum setzt der Bundesrat das Gesetz auf eine Art und Weise um, die dem Geist und sogar dem Wortlaut des Gesetzes zuwiderläuft, und dies angesichts der Katastrophen, denen unser Land kürzlich ausgesetzt war? Warum fördert er nicht den ständigen Betrieb der Warndienste und damit eine wirksame Vorbeugung von Naturkatastrophen?

Antrag des Bundesrates

Annahme

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, die Empfehlung anzunehmen.