Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2018-06-11
Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2018-06-11
Wortprotokoll
Art. 59 Titel, Abs. 3-6; 59a; 59b [GZ]
Antrag der Kommission[GZ]
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
[VS]
Art. 59 titre, al. 3-6; 59a; 59b [GZ]
Proposition de la commission [GZ]
Adhérer au projet du Conseil fédéral [GZ]
[VS][GZ]
Angenommen - Adopté
[VS]
Art. 59c [GZ]
Antrag der Kommission[GZ]
Titel [GZ]
Reiseverbot für Flüchtlinge
Abs. 1 [GZ]
Flüchtlingen ist die Reise in den Heimat- oder Herkunftsstaat untersagt. Besteht der begründete Verdacht, dass dieses Reiseverbot missachtet werden soll, so kann das SEM für alle Flüchtlinge aus dem betreffenden Heimat- oder Herkunftsstaat ein Reiseverbot für weitere Staaten vorsehen, insbesondere für Nachbarstaaten des Heimat- oder Herkunftsstaats.
Abs. 2 [GZ]
Das SEM kann einer Person die Reise in einen Staat bewilligen, für den ein Reiseverbot nach Absatz 1 besteht, wenn dafür wichtige Gründe vorliegen.