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Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2018-06-11

Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2018-06-11

Wortprotokoll

Art. 59 Titel, Abs. 3-6; 59a; 59b [GZ]

Antrag der Kommission[GZ]

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

[VS]

Art. 59 titre, al. 3-6; 59a; 59b [GZ]

Proposition de la commission [GZ]

Adhérer au projet du Conseil fédéral [GZ]

[VS][GZ]

Angenommen - Adopté

[VS]

Art. 59c [GZ]

Antrag der Kommission[GZ]

Titel [GZ]

Reiseverbot für Flüchtlinge

Abs. 1 [GZ]

Flüchtlingen ist die Reise in den Heimat- oder Herkunftsstaat untersagt. Besteht der begründete Verdacht, dass dieses Reiseverbot missachtet werden soll, so kann das SEM für alle Flüchtlinge aus dem betreffenden Heimat- oder Herkunftsstaat ein Reiseverbot für weitere Staaten vorsehen, insbesondere für Nachbarstaaten des Heimat- oder Herkunftsstaats.

Abs. 2 [GZ]

Das SEM kann einer Person die Reise in einen Staat bewilligen, für den ein Reiseverbot nach Absatz 1 besteht, wenn dafür wichtige Gründe vorliegen.