07.037
Botschaft über Immobilien VBS (Immobilienbotschaft VBS 2008)
vom 16. Mai 2007
Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren
Wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf zu einem einfachen Bun- desbeschluss über Immobilien VBS mit dem Antrag auf Zustimmung.
Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hoch- achtung.
16. Mai 2007 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz
2007-0027 3691
Übersicht
Mit der vorliegenden Botschaft über Immobilien VBS 2008 beantragt der Bundesrat Verpflichtungskredite (VK) im Gesamtbetrag von 280,185 Millionen Franken zu Lasten Investitionskredit A8100.0001. Davon entfallen auf
Dep. Bereiche/Kredite Mio. Total Mio. Franken Franken
Departementsbereich Verteidigung (V) 152,185
6 Verpflichtungskredite für Vorhaben von
mehr als 10 Millionen Franken 85,820 – für Mieter V3 Führungsstab der Armee 1 Vorhaben 11,240 – für Mieter V5 Heer 2 Vorhaben 29,950 – für Mieter V6 Luftwaffe 1 Vorhaben 11,830 – für Mieter V7 Logistikbasis der Armee 1 Vorhaben 18,900 – für Mieter V8 Führungsunterstützungsbasis 1 Vorhaben 13,900
10 Verpflichtungskredite für Vorhaben von
3 bis 10 Millionen Franken 66,365
– für Mieter V3 Führungsstab der Armee 1 Vorhaben 6,000 – für Mieter V5 Heer 1 Vorhaben 3,350 – für Mieter V6 Luftwaffe 5 Vorhaben 33,715 – für Mieter V7 Logistikbasis der Armee 1 Vorhaben 5,000 – für Mieter V8 Führungsunterstützungsbasis 2 Vorhaben 18,300 und Eigentümervertreter
Departementsbereich armasuisse (ar) 128,000
2 Rahmenkredite für Vorhaben bis 10 Millionen
Franken 26,000
5 Rahmenkredite für Vorhaben bis 3 Millionen
Franken 102,000
Total 23 neue Verpflichtungskredite (VK) 280,185
3692
davon Verpflichtungskredite (VK) Immobilien, Bereich Verteidigung Verwendung nach Nutzungsbereichen
Nutzungsbereich Mio. Franken Anteil in Prozent
Ausbildungs-Infrastruktur (5 Einzelvorhaben) 47,200 27,8 % Einsatz-Infrastruktur (9 Einzelvorhaben) 81,085 47,6 % Logistik-Infrastruktur (2 Einzelvorhaben + 1 Rahmenkredit) 41,900 24,6 %
Total 16 Einzelvorhaben + 1 Rahmenkredit 170,185 100,0 %
Im Nutzungsbereich Logistik-Infrastruktur ist auch der Rahmenkredit 404.342 (Ziff. 2.8) über 18 Millionen Franken zu Gunsten der Logistikbasis der Armee ent- halten.
3693
Inhaltsverzeichnis
Übersicht 3692
1 Allgemeiner Teil 3697
1.1 Einleitung 3697
1.2 Neues Rechnungsmodell Bund (NRM) 3697
1.3 Immobilienstrategie VBS 3697
1.4 Raumordnung und Umwelt 3698
1.5 Departementsbereich Verteidigung (V) 3698
1.5.1 Entwicklungsplanung der Armee 3698
1.5.2 Auswirkungen der Weiterentwicklung der Armee auf die
Immobilienbotschaft 3700
1.6 Prüfung der Vorhaben auf ihren Nutzen 3701
1.7 Eigentümervertreterin armasuisse Immobilien 3702
1.8 Finanzen 3702
1.8.1 Kreditordnung 3702
1.8.2 Kreditberechnung und Vergabe der Aufträge 3703
1.8.3 Kostenzusammenstellung 3704
1.8.4 Auffangen der Teuerung 3704
1.8.5 Entwicklung der Verpflichtungs- und Voranschlagskredite 3705
1.8.6 Finanzierbarkeit der geplanten Investitionen 3706
2 Immobilienvorhaben VBS nach Mieter und Grösse 3707
2.1 ABC-Abwehrlabor Gesamtsanierung 3707
2.1.1 Ausgangslage 3707
2.1.2 Begründung des Vorhabens 3707
2.1.3 Planungsvorgaben und Konzept 3708
2.1.4 Beschreibung des Vorhabens 3709
2.1.5 Energie – Sicherheit – Umwelt 3709
2.1.6 Investitionskosten 3710
2.1.6.1 Bisher aufgelaufene Kosten 3710
2.1.7 Finanzielle und personelle Auswirkungen 3710
2.1.7.1 Mietkostenberechnung aus Investitionen und bisher
aufgelaufenen Kosten (wie Projektierungen, Anmieten und Landkäufe) 3710
2.1.7.2 Personelle Auswirkungen 3711
2.1.8 Termine 3711
2.2 Thun BE Waffenplatz Mannschaftskaserne II Gesamtsanierung
Nord-/Südtrakt 3711
2.2.1 Ausgangslage 3711
2.2.2 Begründung des Vorhabens 3711
2.2.3 Planungsvorgaben und Konzept 3712
2.2.4 Beschreibung des Vorhabens 3713
2.2.5 Energie – Sicherheit – Umwelt 3715
2.2.6 Investitionskosten 3716
2.2.6.1 Bisher aufgelaufene Kosten 3716
2.2.7 Finanzielle und personelle Auswirkungen 3717
3694
2.2.7.1 Mietkostenberechnung aus Investitionen und bisher
aufgelaufenen Kosten (wie Projektierungen, Anmieten und Landkäufe) 3717
2.2.7.2 Personelle Auswirkungen 3717
2.2.8 Termine 3717
2.3 Walenstadt SG Waffenplatz Gefechtsausbildungszentrum (GAZ) Ost
Neubau und Umbauten 2. Etappe 3717
2.3.1 Ausgangslage 3717
2.3.2 Begründung des Vorhabens 3718
2.3.3 Planungsvorgaben und Konzept 3718
2.3.4 Beschreibung des Vorhabens 3719
2.3.5 Energie – Sicherheit – Umwelt 3720
2.3.6 Investitionskosten 3720
2.3.6.1 Bisher aufgelaufene Kosten 3721
2.3.7 Finanzielle und personelle Auswirkungen 3721
2.3.7.1 Mietkostenberechnung aus Investitionen und bisher
aufgelaufenen Kosten (wie Projektierungen, Anmieten und Landkäufe) 3721
2.3.7.2 Personelle Auswirkungen 3722
2.3.8 Termine 3722
2.4 Meiringen BE Flugplatz Kaverne Bauliche Anpassungen
und Sanierungsarbeiten 3722
2.4.1 Ausgangslage 3722
2.4.2 Begründung des Vorhabens 3723
2.4.3 Planungsvorgaben und Konzept 3723
2.4.4 Beschreibung des Vorhabens 3723
2.4.5 Energie – Sicherheit – Umwelt 3724
2.4.6 Investitionskosten 3725
2.4.6.1 Bisher aufgelaufene Kosten 3725
2.4.7 Finanzielle und personelle Auswirkungen 3725
2.4.7.1 Mietkostenberechnung aus Investitionen und bisher
aufgelaufenen Kosten (wie Projektierungen, Anmieten und Landkäufe) 3725
2.4.7.2 Personelle Auswirkungen 3726
2.4.8 Termine 3726
2.5 Ittigen BE Armeeapotheke Umbau und Erweiterung Fabrikation
Sanierung der Haustechnikanlagen 3726
2.5.1 Ausgangslage 3726
2.5.2 Begründung des Vorhabens 3727
2.5.3 Planungsvorgaben und Konzept 3728
2.5.4 Beschreibung des Vorhabens 3728
2.5.5 Energie – Sicherheit – Umwelt 3730
2.5.6 Investitionskosten 3730
2.5.6.1 Bisher aufgelaufene Kosten 3731
2.5.7 Finanzielle und personelle Auswirkungen 3731
2.5.7.1 Mietkostenberechnung aus Investitionen und bisher
aufgelaufenen Kosten (wie Projektierungen, Anmieten und Landkäufe) 3731
3695
2.5.7.2 Personelle Auswirkungen 3731
2.5.8 Termine 3732
2.6 Verschiedene Anlagen Glasfaserkabel Einbau 3732
2.6.1 Ausgangslage 3732
2.6.2 Begründung des Vorhabens 3732
2.6.3 Planungsvorgaben und Konzept 3733
2.6.4 Beschreibung des Vorhabens 3733
2.6.5 Energie – Sicherheit – Umwelt 3733
2.6.6 Investitionskosten 3734
2.6.6.1 Bisher aufgelaufene Kosten 3734
2.6.7 Finanzielle und personelle Auswirkungen 3735
2.6.7.1 Mietkostenberechnung aus Investitionen und bisher
aufgelaufenen Kosten (wie Projektierungen, Anmieten und Landkäufe) 3735
2.6.7.2 Personelle Auswirkungen 3735
2.6.8 Termine 3735
2.7 Verpflichtungskredite für Vorhaben von drei bis zehn Millionen
Franken 3735
2.8 Rahmenkredite armasuisse Immobilien 3738
3 Zusammenstellung der beantragten Verpflichtungskredite 3739
3.1 Gliederung nach Kreditgrösse 3739
3.2 Gliederung nach Unterstellung unter die Ausgabenbremse 3740
4 Zusammenfassung der Auswirkungen 3740
4.1 Finanzielle Auswirkungen 3740
4.2 Personelle Auswirkungen 3741
4.3 Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft 3741
5 Rechtliche Aspekte 3741
5.1 Verfassungsmässigkeit 3741
5.2 Ausgabenbremse 3741
Bundesbeschluss über Immobilien VBS (Immobilienbotschaft VBS 2008) (Entwurf) 3743
3696
Botschaft
1 Allgemeiner Teil
1.1 Einleitung
Alle mit dieser Immobilienbotschaft beantragten Immobilien-Vorhaben entsprechen einem ausgewiesenen, geprüften und anerkannten Bedürfnis der Armee und stehen in keiner direkten Abhängigkeit zum Entwicklungsschritt 2008/111. Sie dienen der Verbesserung oder Erneuerung bestehender Infrastrukturen. Es geht im Wesent- lichen darum, den Bestand des genutzten Immobilienportfolios auf den künftigen quantitativen und qualitativen Bedarf der Mieter auszurichten.
1.2 Neues Rechnungsmodell Bund (NRM)
Seit dem 1. Januar 2007 gilt das Neue Rechnungsmodell Bund (NRM). Das Finanz- haushaltrecht des Bundes wurde totalrevidiert. Dies ergab verschiedene Änderungen im Finanzhaushaltrecht des Bundes. Mit dem NRM werden die Bruttomietkosten kreditrelevant an die internen Mieter verrechnet. Diese müssen nun als Bedürfnisträger primär die anfallenden Lebens- wegkosten, also die jährlichen Mieten, in ihren Aufwandkrediten berücksichtigen. Die jährlichen Mieterbudgets bestimmen den Umfang des Leistungsbezugs der Mieter. In dieser Immobilienbotschaft VBS werden erstmals zu jedem Einzelvorhaben die Bruttomietkosten ausgewiesen. Diese verstehen sich als jährlich wiederkehrende Kosten aufgrund der zu tätigenden Investition. In der Nutzungsvereinbarung werden der Zeitpunkt des Nutzungsbeginns und die vereinbarte Nutzungsdauer festgehalten. Das Mietermodell richtet sich nach folgendem Grundsatz: Einfach, transparent, kosten- und verursachergerecht.
1.3 Immobilienstrategie VBS
Die Immobilienstrategie des VBS vom 5. September 2005 will mit dem Immobi- lienmanagement VBS schwerpunktmässig die zukünftigen und aktuellen Immobi- lienbedürfnisse des VBS gut abdecken. Zudem soll sparsam mit den Finanzen des Bundes umgegangen werden, worunter konkret niedrige laufende Ausgaben und ein niedriger Kapitaleinsatz verstanden wird.
1 Botschaft über Änderungen der Armeeorganisation und des Bundesgesetzes über Mass- nahmen zur Verbesserung des Bundeshaushaltes (Rechtliche Anpassungen zur Umset- zung des Entwicklungsschrittes 2008/11 der Armee) vom 31. Mai 2006 (BBl 2006 6197).
3697
1.4 Raumordnung und Umwelt
Sachplan Militär Seit August 1998 existiert für den Bereich Waffen- und Schiessplätze ein vom Bundesrat genehmigter Sachplan. Mit Bundesratsbeschluss vom 28. Februar 2001 wurde dieser, unter Einbezug der Militärflugplätze und der Übersetzstellen, zum Sachplan Militär erweitert. Der Sachplan Militär ist ein Führungs-, Planungs- und Informationsinstrument des Bundes. Er dient insbesondere der überörtlichen Pla- nung und Grobabstimmung jener militärischen Vorhaben, die sich erheblich auf Raum und Umwelt auswirken. Dementsprechend ist er das Instrument für die räum- liche Umsetzung (Grobabstimmung) des Stationierungskonzeptes der Armee vom Juni 2005. Der Sachplan Militär wurde komplett überarbeitet und mit der Logistik- und Rekrutierungsinfrastruktur ergänzt. Von April bis Juni 2007 findet die öffent- liche Mitwirkung zum revidierten Sachplan Militär statt. Dieser soll anschliessend vom Bundesrat bis Ende 2007 verabschiedet werden.
Militärisches Plangenehmigungsverfahren Die einzelnen Vorhaben der Immobilienbotschaft unterliegen, gestützt auf das Militär- gesetz und die entsprechende Verordnung, dem militärischen Plangenehmigungsver- fahren. Dieses stellt neben dem Sachplan Militär ein weiteres Raumplanerisches Instrument zur Sicherstellung der Rechtskonformität bei den Bauvorhaben dar. Die Berücksichtigung der Interessen von Raum und Umwelt sowie der Interessen der Betroffenen wird im Rahmen des öffentlichen Anhörungsverfahrens sichergestellt.
VBS-Leitbild «Raumordnung + Umwelt» Die Tätigkeiten des VBS und damit auch deren Auswirkungen auf Raum und Umwelt werden durch den Auftrag und die Politik bestimmt. Mit dem Erlass des VBS- Leitbildes «Raumordnung + Umwelt» hat die Departementsleitung festgelegt, dass sich die raum- und umweltrelevanten Entscheidungen im Departement an den Zielen der nachhaltigen Entwicklung auszurichten haben. Mit den Vorgaben der Immobilien- strategie VBS und der Einführung eines modernen Immobilienmanagements werden die Zielsetzungen des VBS-Leitbildes im Immobilienbereich aufgenommen. Mit Hilfe des Raumordnungs- und Umweltmanagements (RUMS) verbessert das VBS kontinu- ierlich seine Umweltleistung. Im Immobilienbereich geschieht dies durch den Einbe- zug der ökologischen Aspekte und durch eine nachhaltige Bauweise unter Anwendung der neuesten Techniken. Im Sinne des VBS-Leitbildes wird eine gute Qualität der Bauten angestrebt. Die verantwortlichen Stellen berücksichtigen im Rahmen ihrer Tätigkeiten die SIA-Empfehlung zum nachhaltigen Bauen.
1.5 Departementsbereich Verteidigung (V)
1.5.1 Entwicklungsplanung der Armee
Entwicklung der Bedrohung, Gefahren und Risiken Um Bedrohungen, Gefahren und Risiken effizient und wirksam entgegenzutreten, sind die Sicherheitspolitik der Schweiz und auch die Armee in der Vergangenheit immer wieder weiter entwickelt und angepasst worden. In den nächsten Jahren ist nicht mit dem Auftauchen völlig neuer Bedrohungen, Gefahren und Risiken zu
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rechnen. Solche sind zwar nicht vollständig auszuschliessen, da ihre Natur aber nicht bekannt ist, bieten sie keine verlässliche Orientierung für die Weiterentwicklung von Sicherheitspolitik und Armee und eine daraus abgeleitete Rüstungs- und Immobi- lienplanung. Unvorhersehbare Ereignisse erfordern aus sicherheits- und armeepoliti- scher Sicht die Erhaltung einer grösstmöglichen Flexibilität. In der internationalen Ordnung werden Staaten und internationale Organisationen weiterhin eine zentrale Rolle spielen. Die Einwirkungsmöglichkeiten nichtstaatlicher Akteure werden zunehmen. Über konventionelle Mittel zur Austragung bewaffneter Konflikte wer- den jedoch weiterhin primär Staaten verfügen. Gewaltbereite nicht-staatliche Grup- pierungen werden asymmetrische Gewalt anwenden. Für Akteure, welche der Schweiz mit ihrer hoch komplexen und verwundbaren Dienstleistungs- und Informationsgesellschaft ihren eignen Willen aufzwingen wollen, gibt es weit wirksamere Methoden als militärische Gewaltanwendung. Dies bedeutet, verbunden mit der geringen Wahrscheinlichkeit von zwischenstaatlichen bewaffneten Konflikten in Europa, dass mindestens bis Mitte des nächsten Jahr- zehnts die Verteidigung des Territoriums ab Grenze zur Abwehr eines militärischen Angriffs konventioneller Art mit grösster Wahrscheinlichkeit nicht Realität werden dürfte.
Konsequenzen für die Armee Die Armee bleibt ein zentrales Mittel zur Gewährleistung der Sicherheit von Bevöl- kerung und Staat. Sie kann unvorhergesehenen Entwicklungen oder Ereignissen mit massiven Auswirkungen auf die internationale und nationale Sicherheit entgegen- wirken. Die konzeptionelle Grundausrichtung muss jedoch den Umfeldentwicklun- gen angepasst werden. Die Aufgabe der Armee, zur Kriegsverhinderung und zur Erhaltung des Friedens beizutragen, gebietet es, dass die Armee weiterhin über eine militärische Kompetenz verfügt, um organisierter physischer Gewalt in bewaffneten Konflikten erfolgreich begegnen zu können. Die Aufrechterhaltung dieser militäri- schen Kompetenz auf einem glaubwürdigen Niveau erfordert in der Schweizer Armee insbesondere den Erhalt bereits vorhandener Fähigkeiten sowie eine Moder- nisierung und Weiterentwicklung des Verbundes von Führungs-, Kommunikations- und Aufklärungssystemen. Angesichts der heutigen Herausforderungen sind gerade diese Fähigkeiten besonders wichtig.
Entwicklungsschritt 2008/11 der Armee Der Entwicklungsschritt 2008/11 hat zum Ziel, das Schwergewicht der Mittel auf die Raumsicherung auszurichten. Gleichzeitig sollen sie für die Unterstützung der zivilen Behörden bereit gehalten werden. Das Schwergewicht der Ausbildung soll demnach auf die wahrscheinlichen Einsätze der Armee ausgerichtet werden. Die parlamentarische Beratung über den Entwicklungsschritt 2008/11 erfolgte in der Sommersession 2007.
Mittelfristiger Ausblick Die mittelfristige Planung der Beschaffungsvorhaben der Armee erfolgt über den Masterplan. Der Masterplan 2006 sieht bis 2013 folgende wesentliche Stossrichtun- gen vor: – Auf- und Ausbau der Fähigkeiten im Bereich Führung und Aufklärung; – Verstärkung der Fähigkeiten für wahrscheinliche Einsätze;
3699
– Erhalt von Fähigkeiten durch Neubeschaffung, Kampfwertsteigerung oder -erhalt.
1.5.2 Auswirkungen der Weiterentwicklung der Armee
auf die Immobilienbotschaft Abhängigkeit vom Entwicklungsschritt 2008/11 der Armee Die Vorhaben der Immobilienbotschaft VBS 2008 wurden vor der Planung des Entwicklungsschritts 08/11 initialisiert. Um Fehlinvestitionen zu vermeiden, wurden sie im Frühjahr 2007 nochmals konsequent auf Bedarf und Zweckmässigkeit hin- sichtlich Ausrichtung auf den Entwicklungsschritt 08/11 geprüft. Vorhaben, die nicht mit dessen Umsetzung kompatibel waren, wurden zurückgestellt und sind nicht Gegenstand dieser Immobilienbotschaft. Weil alle beantragten Vorhaben einem nachgewiesenen Bedürfnis entsprechen, besteht keine direkt Abhängigkeit zum Entwicklungsschritt 08/11.
Abhängigkeit von der Masterplanung der Armee Eine der ständigen Aufgaben der Armee ist es – unabhängig von deren Bestand – die Fähigkeiten zu erhalten und wo nötig aufzubauen, welche den Departementsbereich Verteidigung und die Streitkräfte in die Lage versetzen, die von ihr geforderten Leistungen zu erbringen. Im jährlich aktualisierten Masterplan werden jeweils für die nächsten acht Jahre die geforderten Fähigkeiten der Armee aufgezeigt und daraus integral Massnahmen zum Fähigkeitserhalt und zur Schliessung von Fähigkeitslücken festgehalten. Dabei wird unter anderem der Bedarf an Rüstungsgütern und Immobilien konkreti- siert. Im Rahmen der darauf basierenden Immobilienplanung wird die zeitgerechte Anpassung bestehender, das Einmieten zusätzlicher und fallweise auch das Erstellen neuer Immobilien geplant. Zudem werden der Bedarf und die anfallenden erheb- lichen Kosten für die Instandhaltung der von der Armee weiterhin genutzten Immo- bilien erfasst. Abhängigkeit vom Stationierungskonzept der Armee Das Stationierungskonzept der Armee vom Juni 2005 definiert den künftigen Kern- bestand der durch die Armee über das Jahr 2010 weiter genutzten Immobilien in den Bereichen Ausbildung, Einsatz und Logistik. Bei den Investitionen ist in den nächsten vier bis acht Jahren nicht mit einem erheb- lichen Rückgang zu rechnen. Zum einen wegen der oben erwähnten Massnahmen zur Schliessung von Fähigkeitslücken und für den Fähigkeitserhalt sowie der Anpas- sungs- und Umnutzungsmassnahmen vor allem in Immobilien für die Logistikbasis der Armee. Zum anderen, weil der bis zum Vorliegen des Stationierungskonzeptes aufgeschobene und aufgestaute Instandsetzungsbedarf gezwungenermassen in den weiter genutzten Immobilien erheblich ist. Klare Aussagen zu den dafür benötigten finanziellen Mitteln können jeweils erst beim Vorliegen von detaillierten Gebäude- und Machbarkeitsstudien im Rahmen von Projekten gemacht werden. Dies erschwert eine optimale mittel- bis langfristige Bau- und Investitionsplanung.
3700
Bei den jährlichen Bruttomietkosten, bestehend aus Nettomietkosten (Kapitalkosten, Abschreibungen, Verwaltungskosten, Versicherungen, Steuern, Abgaben) und Betriebskosten wirkt sich das Stationierungskonzept, bedingt durch die Reduzierung des Mengengerüstes, klar aus. Aufgrund des definierten Bestandes auf den Zeithori- zont 1. Januar 2008 ergibt sich in einem ersten Schritt eine Reduktion von über 98 Millionen Franken oder mehr als 7 Prozent, ausgehend vom Mengengerüst 2006. Für den zweiten Realisierungsschritt des Stationierungskonzeptes bis Ende 2010 werden die jährlichen Bruttomietkosten zusätzlich um über 100 Millionen Franken reduziert. Ab 2011 werden durch die konsequente Umsetzung des Stationierungs- konzeptes somit jährliche Einsparungen von über 200 Millionen Franken Brutto- mietkosten oder rund 23 Prozent gegenüber 2007 erwartet.
Schlussfolgerung Eine nachhaltige Kostenreduktion im Immobilienbereich wird grundsätzlich über die wiederkehrenden Bewirtschaftungskosten erreicht und zwar durch die konsequente Umsetzung der mit dem Stationierungskonzept der Armee definierten Bestandes- reduktion und einer laufenden Verringerung der Bewirtschaftungskosten. Die mit der jährlichen Immobilienbotschaft beantragten Investitionen dagegen werden in den nächsten fünf bis acht Jahren nicht wesentlich abnehmen, da für Anpassungen vor allem im Logistikbereich, für den Erhalt der Funktionalität und der Führungsfähigkeit, für das Nachholen von in der Vergangenheit bewusst zurückge- stellter Instandsetzungsarbeiten sowie für die Schliessung von Fähigkeitslücken erheblicher Investitionsbedarf besteht.
1.6 Prüfung der Vorhaben auf ihren Nutzen
Das Immobilienmanagement mit seinen mehrjährigen Planungs- und Realisierungs- fristen und die auf Jahrzehnte angelegte Nutzungsdauer der Immobilien stehen im Gegensatz zum anhaltenden dynamischen Wandel des Umfeldes. Trotz aller Unsi- cherheiten müssen die Immobilien permanent aktiv bewirtschaftet werden. Ziel muss es sein, die aktuellen Investitionsbedürfnisse zu realisieren und Fehlinvestitio- nen zu vermeiden. Alle Planungsarbeiten erfolgen unter Berücksichtigung der Weiterentwicklung der Schweizer Armee und sind abgestützt auf das Stationierungskonzept der Armee vom Juni 2005. Damit soll verhindert werden, dass in Objekte investiert wird, die in Zukunft nicht mehr benötigt werden.
Die Priorisierung der Vorhaben Die Geschäftsleitung des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölke- rungsschutz und Sport hat 1997 einen Kriterienkatalog für die Priorisierung von geplanten Rüstungs- und Immobilienvorhaben verabschiedet, um mögliche Fehl- investitionen zu vermeiden. Diese Triage erfolgt zu Beginn der Planung jedes Ein- zelvorhabens mit einer Bedürfnisüberprüfung.
3701
Kategorie A: Unbestrittene, kosten-/nutzenoptimierte Einzelvorhaben, deren Mengengerüst (Benützeranforderungen), Dimensionierung (Grösse) und der Realisierungszeitpunkt eindeutig bestimmt sind. Kategorie B: Etappierte, an Bestände und Strukturen angepasste und in Folgeetappen noch anpassbare Vorhaben. Nur die jeweils beantragte Etappe ist unbestritten. Eine Etap- pierung ist auch auf Grund der zeitlichen, schrittweisen Realisierung im Zusammen- hang mit einer Rüstungsbeschaffung angebracht.
1.7 Eigentümervertreterin armasuisse Immobilien
Gemäss Artikel 15, Buchstabe c der Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes (VILB) vom 14. Dezember 1998 (Stand 27. Dezember 2006) beantragt das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungs- schutz und Sport für die Finanzierung der einzelnen Immobilienvorhaben (exklusive Bundesamt für Sport) bis drei Millionen Franken jährlich in der Immobilienbot- schaft VBS einen Rahmenkredit. Die armasuisse Immobilien als Eigentümervertreterin bemisst in Zusammenarbeit mit den strategischen Mietern VBS die jährlichen Rahmenkredite zu Gunsten aller Mieter (Ziff. 2.8). Die Abstimmung der Mieterbedürfnisse auf den zur Verfügung stehenden Rahmenkredit erfolgt periodisch unter der Federführung der armasuisse Immobilien. Mit dem Rahmenkredit 404.342 (Ziff. 2.8) werden 18 Millionen Franken zu Gunsten der Logistikbasis der Armee beantragt, da mit der Umsetzung des Logistikkonzeptes der Armee bereits im Jahr 2008 bauliche Massnahmen an den Standorten der zukünftigen Logistik- und Infrastruktur-Center notwendig werden. Die Termine richten sich nach der Logistikplanung. Deshalb können zum heutigen Zeitpunkt keine fertigen Projekte vorgelegt werden. Dieser Rahmenkredit dient der Finanzie- rung von Vorhaben bis 10 Millionen Franken. Mit dem Rahmenkredit 403.804 (Ziff. 2.8) werden 8 Millionen Franken für unvor- hergesehene und dringliche bauliche Massnahmen bis 8 Millionen Franken bean- tragt, das im Zusammenhang mit der Bauherrenhaftung, auf Grund von gesetzlichen Auflagen und für die Behebung von eventuellen Elementarschäden.
1.8 Finanzen
1.8.1 Kreditordnung
Für die Finanzierung von Immobilienvorhaben sind gemäss dem Bundesgesetz über den Eidgenössischen Finanzhaushalt (FHG) vom 7. Oktober 2005, Artikel 21, Verpflichtungskredite erforderlich für: – Bauvorhaben und Liegenschaftskäufe; – längerfristige Liegenschaftsmieten mit erheblicher finanzieller Tragweite.
3702
Gemäss VILB sind jährlich in der Immobilienbotschaft VBS alle neuen Gesamt- und Rahmenkredite mit den nachfolgend genannten Spezifikationsbereichen dem Parla- ment zur Genehmigung zu unterbreiten. – Vorhaben (ohne Vorabklärungen und Projektierungen), die Ausgaben von mehr als 10 Millionen Franken im Einzelfall erfordern. Sie werden in der jeweiligen Immobilienbotschaft und im Kreditverzeichnis einzeln ausgewie- sen und in der Immobilienbotschaft umfassend begründet. – Vorhaben, die Ausgaben von weniger als 10 Millionen Franken, aber mehr als 3 Millionen Franken erfordern, werden im Kreditverzeichnis zur Immo- bilienbotschaft VBS begründet und in Form eines Gesamtkredites beantragt. – Vorhaben, die weniger als 3 Millionen Franken erfordern, werden in Form eines Rahmenkredites beantragt.
1.8.2 Kreditberechnung und Vergabe der Aufträge
Alle in dieser Botschaft ausgewiesenen Kosten verstehen sich inklusive Mehr- wertsteuer zum aktuell gültigen Satz von 7,6 Prozent. In der Regel liegt den Berech- nungen der Schweizerische Baupreisindex vom 1. April 2006 zu Grunde (Basis 1. Oktober 1998 = 100 Punkte). Der Schweizerische Baupreisindex ist über die ganze Schweiz in verschiedene Regionen aufgeteilt. Die Vergabe der Bauaufträge erfolgt nach dem Bundesgesetz vom 16. Dezember
1994 über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 172.056.1) und dem Grundsatz
des besten Preis- und Leistungsverhältnisses. Regionalen Anliegen soll durch ent- sprechende frühzeitige Informationen und mittels breit abgestützter Wettbewerbe – insbesondere auch auf der Stufe der Unterlieferanten – Rechnung getragen werden. Der Wettbewerb hat aber letztlich Vorrang. Die Planer und Unternehmer werden auf Grund von klar definierten Eignungskrite- rien zur Abgabe eines Angebotes zugelassen. Die Bestimmung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von definierten Zuschlagskriterien. Eignungs- und Zuschlagskriterien werden den Bewerbern im Rahmen der Ausschreibung bekannt gegeben.
3703
1.8.3 Kostenzusammenstellung
Die Kostenvoranschläge sind nach dem Baukostenplan (BKP) der Schweizerischen Zentralstelle für Baurationalisierung (CRB) in folgende Hauptgruppen aufgeteilt:
Nr. Hauptgruppen Text
0 Grundstück Kosten für die Erschliessung bis zur entsprechenden
Grundstücksgrenze, allfälliger Landerwerb usw.
1 Vorbereitungsarbeiten Kosten für Abbrucharbeiten, spezielle Fundationen,
Anpassungen, Umlegung von Werkleitungen und Verkehrsanlagen.
2 Gebäude Kosten für den Baugrubenaushub, den Rohbau sowie
den Ausbau und die allgemeinen Installationen.
3 Betriebseinrichtungen Kosten für die nutzungsspezifischen, fest eingebauten
Einrichtungen mit den entsprechenden speziellen Bauarbeiten und Installationen.
4 Umgebung Kosten für Strassen und Plätze, Umgebungsgestaltun-
gen, Erdbewegungen sowie Rohbau-, Ausbau- und Installationsarbeiten ausserhalb des Gebäudes, aber innerhalb der Grundstücksgrenzen.
5 Baunebenkosten Kosten für Bewilligungen, Gebühren, Modelle,
Vervielfältigungen, Baustellenbewachungen, Vermessungen, Kunst und dergleichen.
6 Reserveposition Wird in der Regel für militärische Objekte nicht
verwendet.
7 Reserveposition Wird in der Regel für militärische Objekte nicht
verwendet.
8 Unvorhergesehenes Kosten für unvorhergesehene oder mit geringer
Wahrscheinlichkeit anfallende Aufwendungen im Zusammenhang mit Bauerschwernissen gemäss Risikobeurteilung. Nicht beanspruchte Risikopositio- nen werden zum Abdecken eventuell anfallender Teuerung verwendet.
9 Ausstattung Kosten für die Ausstattung des Gebäudes mit beweg-
lichen Einrichtungen (zum Beispiel die Möblierung).
1.8.4 Auffangen der Teuerung
Weiterhin ist ein regional unterschiedliches Verhalten der Baupreise festzustellen. In der Regel wird bei Vorhaben und Projekten der Teuerung mit folgenden Massnah- men begegnet: Alle Kostenberechnungen sind indexiert nach einem bestimmten Stand des Schwei- zerischen Baupreisindexes (siehe Ziff. 1.8.2). Prinzipiell wird die Teuerung in den einzelnen Vorhaben und Projekten innerhalb des jeweils bewilligten Kostenrahmens
3704
ausgeglichen. Dieser erfolgt zum Beispiel mittels des Vergabekonzeptes durch Verhandlungen oder Verzichtsplanungen. Wenn alle Reserven ausgeschöpft sind, werden die ungedeckten Mehrkosten unter Berücksichtigung der Finanzhaushaltver- ordnung (Art. 16) finanziert.
1.8.5 Entwicklung der Verpflichtungs- und
Voranschlagskredite Der Bereich Verteidigung hat in den letzten Jahren zur Entlastung des Bundeshaus- haltes beigetragen. Er muss die gleichen Aufgaben mit weniger Mitteln erfüllen. In den Jahren 2000–2005 wurden durchschnittlich 4,682 Milliarden Franken2 (inkl. Immobilien) ausgegeben. Im Jahr 2007 sind es noch 4,307 Milliarden Franken. Mit den Entlastungsprogrammen 2003 und 2004 (EP 03/04) wurde dem Verteidi- gungsbereich ein mehrjähriger Ausgabenplafond zugestanden. Dieser erhöht die Flexibilität bei der Mittelzuteilung und fördert die Planungssicherheit in den Jahren 2005–2008. Begründete Umschichtungen innerhalb der Gruppe Verteidigung sind dadurch möglich. Im beschlossenen Voranschlag wird die diesbezügliche Handlungsfreiheit des VBS auf die vorhandenen Instrumente des Finanzhaushaltrechts (FHG/FHV) begrenzt. Unterjährige Mittelumschichtungen sowie die spezifikationsunabhängige Übertra- gung von Kreditresten der Vorjahre sind in jedem Fall durch das Parlament zu genehmigen. Die Botschaft über Änderungen der Armeeorganisation und des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushaltes (Bundesratsbeschluss vom 31. Mai 2006: Rechtliche Anpassung zur Umsetzung des Entwicklungsschrittes 2008/11 der Armee) hält fest, dass die Armee mittelfristig in der Lage ist, mit dem im EP 04 festgelegten Finanzrahmen von 3,85 Milliarden Franken auszukommen, ohne dass eine tief greifende Veränderung notwendig wird. Zur Erhöhung ihrer Planungssicherheit wurde beantragt, der Armee – ausgehend von dieser finanziellen Basis und unter Einbezug der organisations- und NRM-bedingten Anpassungen – eine Verlängerung des Ausgabenplafonds bis ins Jahr 2011 zuzugestehen. Damit sind die gleichen Bestimmungen und finanztechnischen Instrumente wie unter dem EP 04 gültig. Die Umsetzung des Stationierungskonzeptes der Armee vom Juni 2005 erfordert nach wie vor bauliche Massnahmen in allen Nutzungsbereichen. Einerseits werden bestehende Infrastrukturen nicht mehr benötigt, andererseits müssen die gemäss dem Stationierungskonzept der Armee definierten Standorte den neuen Anforderungen baulich angepasst werden. Auch in den künftigen Immobilienbotschaften VBS werden deshalb entsprechende Investitionskredite beantragt. Siehe dazu auch Ziff. 1.5.2. Im Vergleich mit der Immobilienbotschaft VBS 2007 werden mit der vorliegenden Immobilienbotschaft VBS 2008 3,415 Millionen Franken weniger Verpflichtungs- kredite für Investitionen beantragt.
2 Gemäss Staatsrechnung 2000–2005.
3705
Diagramm 1.8.5.1 Entwicklung der Investitionen (Planungsstand April 2007)
245 250 250 230 230 230
284 280 286 284 282 280
2007 2008 2009 2010 2011 2012
Verpflichtungskredite Voranschlagskredite
1.8.6 Finanzierbarkeit der geplanten Investitionen
Der Investitionskredit, den die Eidgenössischen Räte im Dezember mit dem Voran- schlag bewilligen, bestimmt das finanzierbare und realisierbare Bauvolumen. Von der Grösse und Komplexität eines Projektes hängt die Dauer der Bauausführung ab. Diese kann sich über mehrere Jahre erstrecken. Die dadurch anfallenden «Teilzah- lungen» bis zur Schlussabrechnung ergeben den jährlichen Zahlungsbedarf. Die geplanten Investitionskredite für Investitionen in Immobilien entsprechen der aktuellen VBS-internen Prioritäten-Setzung in der Mittelzuteilung. Die mit dieser Botschaft beantragten Vorhaben sind mit den im Voranschlag 2008 und im Legislatur-Finanzplan 2009 bis 2011 vorgesehenen Investitionskrediten finanzierbar.
3706
2 Immobilienvorhaben VBS nach Mieter und Grösse
2.1 ABC-Abwehrlabor
Gesamtsanierung Kosten 11,24 Millionen Franken Mieter V3 Führungsstab der Armee Vorhaben Nr. 400.574 Nutzungsbereich Einsatz-Infrastruktur
2.1.1 Ausgangslage
Das ABC3-Abwehrlabor (Militärischer Teil) wurde 1978 erstellt. Es enthält alle für den Truppenbetrieb notwendigen Räume für Kochen, Essen, Hygiene, Schlafen, Sanität, Garderobe und Büros. Der Raum-Layout und die Einrichtungen entsprechen jedoch noch heute der Organisation nach Armee 61. Alle notwendigen Laborräum- lichkeiten für den Nachweis von radioaktiven Ereignissen mit den dazu notwendigen Haustechniksystemen sind vorhanden. Die Telematik- und Informatikmittel, um die Messresultate zu bearbeiten und weiter zu leiten, entsprechen aber noch dem Stand der achtziger Jahre. Durch die per 1. Januar 2004 neu gebildete Truppengattung der ABC-Abwehrtrup- pen sollen die Kompetenzen in den Teilbereichen Prävention, Schutz, Aufklärung, Nachweis und Dekontamination erworben, beziehungsweise erweitert werden. Die ABC-Abwehrkompetenzen sind künftig für das gesamte Einsatzspektrum der Armee, die Existenzsicherung, Raumsicherung und Verteidigung sowie Friedensför- derung und Humanitäre Hilfe notwendig. Mit den Entscheiden zu Struktur und Aufgaben der Armee XXI hat das Kompetenz- zentrum ABC einen wesentlich höheren Stellenwert im Nationalen Krisenmanage- ment erhalten. Der Aufbau der Strukturen hat begonnen und die Integration des bestehenden geschützten Standortes in die bestehenden Führungsnetze ist zwingend.
2.1.2 Begründung des Vorhabens
Das Vorhaben ist ein Baustein für die Umsetzung des Projektes «Nationaler ABC- Schutz» zusammen mit den weiteren militärischen und zivilen Partnern. Der Stand- ort ist gemäss Stationierungskonzept der Armee vom Juni 2005 für den Weiterbe- trieb vorgesehen und bestätigt. Der bestehende Raum-Layout und die Einrichtungen werden den neuen Anforde- rungen nicht mehr gerecht. Um die geforderten Leistungen künftig erbringen zu können, sind bauliche Massnahmen unumgänglich. Zudem erfüllen einzelne Anlage- teile die gesetzlichen Vorschriften nicht mehr.
3 A = Atomar, B = Biologisch, C = Chemisch
3707
ABC-Abwehrlabor Es kann Analysen höchster forensischer Qualität durchführen. Es kann nicht nur Analytikleistungen erbringen, sondern auch die Armeeführung und zivile Partner beraten. Das ABC-Abwehrlabor arbeitet sehr eng mit allen zivilen Partnern zusam- men. Es verfügt über ein Milizeinsatzelement um externe Messungen und Proben- entnahmen durchzuführen. Abbildung 2.1.2.1
Laborbereich (Bild typenähnlich)
Die ABC-Abwehr verfügt über zwei Einsatzelemente, die innerhalb einer Stunde nach Alarmierung einsatzbereit sind. Es handelt sich um die Einsatzequipe VBS (EEVBS) zur Bewältigung von Auswirkungen nach C-Terroranschlägen. Die EEVBS besteht aus Berufspersonal des Kompetenzzentrums ABC der Armee sowie der zivilen Part- ner. Sie kann zivile Einsatzkräfte vor Ort beraten und unterstützen. Die Messorganisa- tion Radioaktivität der Armee (MORA) wird aus Berufspersonal des Kompetenzzent- rums ABC und ABC-Spezialisten der Truppe gebildet. Sie wird im Rahmen der Messorganisation bei erhöhter Radioaktivität auf nationaler Ebene eingesetzt.
2.1.3 Planungsvorgaben und Konzept
Die Anlage wird wie bisher durch die zivilen Partner in der normalen Lage, sowie durch die Einsatzformationen des ABC-Abwehrlabor in allen Einsätzen genutzt. Dies bedingt eine dauernde Einsatzbereitschaft der Anlage und der eingebauten Systeme (Grundbereitschaftsgrad 1 = innert Stunden).
3708
Die Anlage muss der neuen Organisation der Armee XXI im Bereich ABC- Abwehrlabor angepasst werden. Es bedarf daher Anpassungen an den ehemaligen Raumlayouts der Organisation Armee 61, um die neue und erweiterte Struktur des ABC-Abwehrlabors nach Orga- nisation Armee XXI zu ermöglichen. Ebenfalls bedingt es Anpassungen im Labor- bereich, um die Nachweise im A-, B- und C-Bereich zu ermöglichen. Es müssen die räumlichen Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Anlage auch durch weibliche Angehörige der Armee benutzt werden kann. Die Anlage wird in den obersten Führungsverbund des nationalen Krisenmanage- ments integriert. Die Führung der ABC-Abwehr- und Nachweiskompetenzen muss ab April 2010 über alle Lagen im 24-Stunden-Betrieb ermöglicht werden.
2.1.4 Beschreibung des Vorhabens
In beiden Geschossebenen werden umfangreiche bauliche Anpassungen aufgrund der veränderten Nutzungsanforderung durch die Neuorganisation erforderlich. Im Geschoss 2 werden, neben der Errichtung von zusätzlichen Büroflächen für den Stab, Anpassungen im Bereich der Labors und Messräume vorgenommen. Im Geschoss 3 werden der Sanitätsbereich verkleinert und umgenutzt sowie die Einrichtungen der Truppenküche ergänzt und ersetzt. Für die weiblichen Angehöri- gen der Armee werden separate Nassräume errichtet. Sämtliche haustechnischen Anlagen werden auf den neusten technischen Stand gebracht und in einzelnen Bereichen ersetzt oder ergänzt. Die bestehende Kälte- anlage wird durch eine neue, ausgestattet mit einem energieeffizienten Freecooling- Betrieb, ersetzt. Für die Rückkühlung muss das bestehende Bauwerk abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden. Während den Sanierungsarbeiten kann die Anlage nicht genutzt werden. Es werden für diese Zeit räumliche Übergangslösungen in bestehenden Infrastrukturen zusam- men mit dem zivilen Partner getroffen.
2.1.5 Energie – Sicherheit – Umwelt
Energie Die Anlagen im Bereich Energie und Kommunikation werden auf einen modernen nachhaltigen Stand gebracht.
Sicherheit Das Safety- und Security-Konzept basiert auf den bestehenden Einrichtungen und wird punktuell ergänzt. Die Umgebung der Anlage wird mit den nötigen Sicherheits- installationen versehen.
Umwelt Für das Vorhaben wird ein militärisches Plangenehmigungsverfahren durchgeführt.
3709
2.1.6 Investitionskosten
Kostenzusammenstellung gemäss Baukostenplan (BKP)
Nr. Hauptgruppen Mio. Franken
0 Grundstück –
1 Vorbereitungsarbeiten 0,304
2 Gebäude 9,329
3 Betriebseinrichtungen 0,430
4 Umgebung 0,095
5 Baunebenkosten 0,199
8 Unvorhergesehenes 0,687
9 Ausstattung 0,196
0–9 Gesamtkosten 11,240 davon Honorare 1,287
Verpflichtungskredit 11,240 Index April 2006 = 116.5 Punkte Espace Mittelland, Baugewerbe: Total (10.1998 = 100 Punkte) MWSt-Satz 7,6 %
2.1.6.1 Bisher aufgelaufene Kosten
Aus Projektierungen Für die Projektierungsarbeiten wurden bis und mit Bauprojekt 0,570 Millionen Franken aufgewendet. Diese Kosten sind nicht Bestandteil der Investitionskosten gemäss Ziffer 2.1.6.
2.1.7 Finanzielle und personelle Auswirkungen
2.1.7.1 Mietkostenberechnung aus Investitionen und
bisher aufgelaufenen Kosten (wie Projektierungen, Anmieten und Landkäufe) Text Franken
Nettomietkosten 864 098.00 Betriebskosten 106 378.00
Bruttomietkosten 970 476.00
Nutzungsdauer 40 Jahre Nutzungsbeginn ab 1. Januar 2011
3710
2.1.7.2 Personelle Auswirkungen
Durch das Vorhaben werden keine zusätzlichen Arbeitsstellen benötigt.
2.1.8 Termine
Datum Text
Januar bis Dezember 2007 Militärisches Plangenehmigungsverfahren Januar bis September 2008 Vorbereitung der Bauphase August 2008 Beginn Realisierung März 2010 Übergabe an Benutzer
2.2 Thun BE
Waffenplatz Mannschaftskaserne II Gesamtsanierung Nord-/Südtrakt Kosten 16,0 Millionen Franken Mieter V5 Heer Vorhaben Nr. 401.076 Nutzungsbereich Ausbildungs-Infrastruktur
2.2.1 Ausgangslage
Der Gebäudekomplex der Mannschaftskaserne II (MK II) wurde in den Jahren 1863 und 1864 als Stallungen und Reithallen erbaut. In den Jahren 1964 bis 1966 erfolgte der Umbau der alten Stallungen zu Truppenunterkünften, Theoriesälen und Büros. Der Gebäudekomplex ist in die Jahre gekommen. Ausser verschiedenen Anpassun- gen im innern (Pilotunterkunft Zeitkader, Ausbildungsküche Küchenchef Lehrgang) wurden seither keine grösseren Unterhaltsarbeiten am Gebäude durchgeführt. Eine im Jahr 2005 durchgeführte Zustandsanalyse des Baukörpers hat ergeben, dass die beiden Gebäudeteile Nord und Süd gesamthaft saniert werden müssen. Einzelne Bauteile haben das Ende ihrer Lebensdauer erreicht. Um Folgeschäden zu vermei- den sind Ersatz- oder Sanierungsarbeiten unumgänglich.
2.2.2 Begründung des Vorhabens
Das Vorhaben ist Teil der im Masterplan 2006 vorgesehenen Massnahmen für die Werterhaltung und Anpassung von nicht rüstungsrelevanter Ausbildungsinfrastruk- tur. Mit dem Stationierungskonzept der Armee vom Juni 2005 ist der Standort Thun bestätigt. Der gesamte Waffenplatz wird auch weiterhin im Kernbestand der Armee verbleiben. Als grösster Waffenplatz der Schweiz bildet er weiterhin einen wichti- gen Bestandteil für die Aus- und Weiterbildung verschiedener Truppengattungen.
3711
Aufgrund der aktuellen Zuteilungsplanung werden die Lehrverbände Logistik sowie Panzer und Artillerie gemeinsam über zirka 170 Zeitmilitärs verfügen. Es wurde allerdings berücksichtigt, dass nicht allen Zeitmilitärs in Thun ein Zimmer zur Verfügung gestellt werden muss, weil zum Teil andere Unterkunftsmöglichkeiten genutzt werden können. Ausgehend von dieser Ausgangslage wird die bestehende Raumstruktur nur soweit verändert, dass für zirka 120 Zeitmilitärs die geltenden Normen und Standards für ihre Unterbringung erfüllt werden können. Dieser Raumbedarf wird auch bei einer allfälligen Bestandesreduktion der Zeitmili- tärs ungefähr gleich gross bleiben, weil in diesem Fall andere Truppen – entspre- chend der Waffenplatzkapazität – in Thun stationiert würden Das Nutzungskonzept Waffenplatz Thun sieht vor, die Mannschaftskaserne II künf- tig ausschliesslich als Unterkunftskaserne zu nutzen. Der Gebäudeteil Nord wird auch künftig ausschliesslich als Unterkunft für Angehö- rige der Armee verschiedener Einheiten genutzt. Deshalb ist keine Nutzungsände- rung vorgesehen. Der Gebäudeteil Süd wird heute als Ausbildungs- und Unterkunftsgebäude für Angehörige der Armee verschiedener in Thun stationierter Einheiten genutzt. Er wird in Zukunft hauptsächlich von Offizieren und Zeitmilitärs, zeitweise zusätzlich von militärischen Gästen belegt werden. Der grösste militärische Ausbildungsstand- ort der Schweiz verfügt über kein Gebäude, welches als Offizierskaserne genutzt werden kann. Auch sind zum Beispiel die sanitären Anlagen für Frauen und Männer nicht getrennt.
2.2.3 Planungsvorgaben und Konzept
Projektzielsetzung Als übergeordnete strategische Vorgabe für die mittel- bis langfristige Immobilien- planung in Thun wurde im Rahmen einer Konzeptionserarbeitung im Jahr 2002 festgelegt, die heutigen Anlagen nördlich der Allmendstrasse (Areal Kleine All- mend) zu Gunsten ziviler Nutzungen (Entwicklungsschwerpunkt) – unter gleichzei- tiger Konzentration der militärischen Nutzungen auf die südseitig der Allmend- strasse vorhandenen Infrastrukturen im Kasernenareal und in den Arealen Polygon und Zollhaus – zu entflechten bzw. aufzugeben. Diese Vorgabe setzt die bauliche und betriebliche Optimierung und teilweise Sanierung der vorhandenen Unterkunfts- und Ausbildungsinfrastrukturen zwingend voraus. Die Mannschaftskasernen I und II sowie die Dufourkaserne bilden dabei das Rückgrat der zukünftigen Unterkunfts- infrastruktur auf dem Waffenplatz Thun. Das Nutzungskonzept Waffenplatz Thun, welches in Arbeit ist (Stand Februar 2007), bildet eine weitere Grundlage für das beantragte Bedürfnis. Ausgehend von den vorerwähnten Nutzungsvorgaben ist im Rahmen der Definition der baulichen Anforderungen eine Gesamtsanierung mit Anpassungen des Nord- und Südtraktes sowie der Sanierung der Gebäudehülle der westlichen Querbaute als richtungweisende Massnahme erachtet worden.
3712
Die beiden Längstrakte (Nord- und Südtrakt) der Mannschaftskaserne II sind künftig als reine Unterkunftskasernen zu nutzen. Aufgrund dieser Ausrichtung erfahren diverse heute anders genutzte Bereiche und Räume entsprechende Anpassungen. Auch kommen je nach Gebäudetrakt unterschiedliche Raumausbaustandards zur Anwendung. Die innerbetrieblichen Abläufe und Raumzuordnungen werden im Sinne rationeller Betriebsabläufe, einfacher Erschliessungen und Verkehrswege gestrafft und verbessert. Nebst der hauptsächlichen Bereitstellung von Schlafräumen sieht die Konzeption ebenfalls die Schaffung von zentralen WC- und Duschenanla- gen und minimaler, zentral erreichbarer Freizeit-/Aufenthaltsinfrastrukturen pro Geschoss und Bereich vor. Mit erfolgtem Eingriff entsprechen die angepassten und sanierten Infrastrukturen wiederum den heute gültigen Gesetzen und Bauvorschrif- ten sowie den militärischen Immobilienstandards. Der Flexibilität für zukünftige Nutzungsänderungen wird ein hoher Stellenwert eingeräumt (Polyvalente Raumausgestaltung). Somit wird das Risiko von Fehlinves- titionen minimiert. Die Realisierung der Massnahmen erfolgt unter teilweiser Auf- rechterhaltung des militärischen Betriebes. Die Personen- und Anlagesicherheit muss deshalb jederzeit gewährleistet sein.
Betriebliche Zielsetzung Es werden die erforderlichen Raumstrukturen für die Zeitkader geschaffen und die Räume für die Mannschaft saniert. Alle Nutzungsbereiche werden den neuen Bedürfnissen angepasst. Damit können die Betriebsabläufe künftig rationeller gestal- tet werden.
Bauliche Zielsetzung Die Gesamtsanierung erfolgt mit einfachsten Mitteln. Der Standard der baulichen Eingriffe wird tief gehalten (beschränkter Eingriff in die Primärstruktur). Die Bedürfnisse werden durch eine funktionell geschickte und wirtschaftlich optimierte Anordnung der Nutzungsverteilung innerhalb der bestehenden Gebäudeflächen abgedeckt. Installationen die noch funktionieren und für eine Weiterverwendung geeignet sind werden belassen, nötigenfalls ergänzt oder angepasst. Die gesetzlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen werden eingehalten.
Finanzielle Zielsetzung Sämtliche Investitionen werden mit Blick auf die knappen Investitionsmittel, die Bruttomietkosten und der zukünftigen Gesamtentwicklung getätigt und minimiert. Die Wirtschaftlichkeit wird bei allen Entscheidungen im Bauablauf geprüft.
2.2.4 Beschreibung des Vorhabens
Allgemein Die Querbauten behalten ihre heutige Funktion. Die Längsbauten werden zukünftig differenziert belegt. Der Nordtrakt wird weiterhin als Unterkunft für Angehörige der Armee genutzt. Der Südtrakt wird neu für die Unterbringung von Zeitmilitärs, Offizieren und militärischen Gästen ausgelegt und entsprechend angepasst.
3713
Gebäudehülle Die gesamte Gebäudehülle der MK II exklusive der östlichen Querbaute (Armee- sporthalle) wird saniert. Die Bedachung inklusive der Spenglerarbeiten und der Dachlukarnen wird neu erstellt und die Fassaden erhalten einen neuen Anstrich. Wo nötig, wird der Fassadenverputz vorgängig ausgebessert oder abgeschlagen und ersetzt. Die Fenster werden grösstenteils ersetzt, die entsprechenden Fenstereinfas- sungen in Natur- und Kunststein fachgerecht instand gestellt. Äussere Abschlüsse und Sonnenschutz werden punktuell ersetzt beziehungsweise ergänzt. Das sichtbare Holzwerk wird ebenfalls gestrichen. Damit erhält der gesamte Gebäudekomplex wiederum ein einheitliches Erscheinungsbild und die zukünftigen Instandhaltungs- intervalle dieser Bauteile sind wieder einheitlich aufeinander abgestimmt.
Abbildung 2.2.4.1
Gebäudekomplex MK II, mit Innenhof
Nordtrakt Bestehende Theorieräume werden aufgehoben und zu Schlafräumen für die Mann- schaft umgenutzt. Die Nassräume werden wie bisher zentral im jeweiligen Gebäude- teil (Zwischentrakt) angeordnet. Sie werden aber kompakter gestaltet (Waschen, WC, Duschen). Das durch diese Verdichtung gewonnene Raumvolumen wird der Schlafraumnutzung zugeführt. Es werden auch separate Nassräume für weibliche Armeeangehörige ausgeschieden. Eine durchgehende Verkehrszone (Korridor) ver- bindet neu alle Gebäudeteile innerhalb des Traktes. Die Ausbildungsküche und der Speisesaal, sowie Teile des Magazinbereiches werden so belassen und weiterge- nutzt. Überzählige Magazine werden aufgehoben und zu einem offenen Mehrzweckraum ausgestaltet.
3714
Südtrakt Die Anpassungen erfolgen analog dem Nordtrakt, das heisst Theorieräume und Büros werden zu Schlafräumen umgenutzt, die vorhandenen Nassbereiche werden verdichtet und der damit gewonnene Raum der Schlafraumnutzung zugeführt. Ange- sichts der Ausrichtung auf Zeitkaderunterkünfte erfolgen aber leichte Anpassungen bezüglich Raumstandard (z.B. Waschgelegenheit im Zimmer, Duschenraum mit Duschkabinen, Ausstattung). Auch im Südtrakt wird eine durchgehende Verkehrs- zone für die Nutzer und Betreiber der Kaserne geschaffen. Einzig der Filmsaal im Erdgeschoss des Mitteltraktes wird beibehalten. Er wird aber leicht verkleinert, um so einen zentralen Eingangs-, Empfangsbereich und Verteilpunkt (Korridoran- schluss) zu erhalten. Die inneren Baumassnahmen umfassen nur punktuelle Eingriffe in die Primärstruk- tur des Gebäudes. Die vorhandene Gebäudegrundstruktur bleibt wo immer möglich bestehen. Auch mit der Umnutzung wird einer zukünftig polivalenten und flexiblen Nutzung der Räume grosses Gewicht beigemessen. Hauptsanierungspunkte sind die alterungs- wie umnutzungsbedingten Anpassungen der haustechnischen Installatio- nen. Diese werden wo immer möglich auf einen sparsamen und umweltschonenden Betrieb redimensioniert. Neue, erforderliche Raumabschlüsse erfolgen in Trocken- bauweise. Sämtliche bestehenden Räume werden pinselsaniert; das heisst die Bodenbeläge in Holz und Gussasphalt werden wo immer möglich belassen (nur nachschleifen und neu versiegeln), die verputzten Wände und Decken neu gestri- chen. Neu geschaffene Sanitärzellen werden mit keramischen Boden- und Wandbe- lägen ausgerüstet. In diversen Räumen werden zusätzlich Akustikdecken eingebaut. Die bestehenden Raumabschlüsse werden wenn möglich instand gestellt, neue Türen erfolgen in Holzbauweise beziehungsweise Brandschutztüren nach entsprechenden Ausführungsvorschriften in Holz-Metall. Die Raumausstattung wird neu bestückt. Der eintönig graue Innenhof wird im Nachgang zu den Kanalisationsarbeiten mittels verschiedener Beläge und Bepflanzungen attraktiver gestaltet.
2.2.5 Energie – Sicherheit – Umwelt
Energie Im Zuge der Sanierungs- und Anpassarbeiten der MK II sind energetische Verbesse- rungsmassnahmen an der Gebäudehülle vorgesehen (Dämmung des Daches, Fens- terersatz durch Fenster mit 2-fach Isolierverglasung). Mit diesen lässt sich der Wär- mebedarf (ohne Warmwasser) reduzieren. Die Steuer- und Regelfunktionen der Heizungs- und Lüftungsanlagen werden in das übergeordnete Leitsystem des Waffenplatzes beziehungsweise dessen Leitzentrale in der Dufourkaserne eingebunden. Ebenfalls werden die Heizungs-, Elektro- und Sanitäranlagen in das Gesamtenergie-Messsystem eingebunden. Damit kann der Energiebedarf in Zukunft effizient genutzt und überwacht werden.
Sicherheit Die Primärstruktur wird im Rahmen der Sanierungs- und Anpassungsmassnahmen den heute gültigen Vorschriften und Normen angepasst (Erdbebensicherheit). Eben- falls wird die Personen- und Anlagesicherheit den gesetzlichen Vorschriften und
3715
Normen und den militärspezifischen Sicherheitsvorgaben des Informations- und Objektschutzes IOS (Safety- und Securitykonzept Waffenplatz Thun) angepasst.
Umwelt Bei Material- und Systementscheiden werden die Belastungen für Mensch und Natur über den ganzen Zyklus der eingesetzten Systeme berücksichtigt. Für das Vorhaben wird ein militärisches Plangenehmigungsverfahren durchgeführt.
Erdbebensicherheit Gewisse Bauteile werden verstärkt. Im Bereich der Gewölbedecken werden Schub- wände in der Querrichtung eingebaut.
2.2.6 Investitionskosten
Kostenzusammenstellung gemäss Baukostenplan (BKP)
Nr. Hauptgruppen Mio. Franken
0 Grundstück –
1 Vorbereitungsarbeiten 0,440
2 Gebäude 12,685
3 Betriebseinrichtungen –
4 Umgebung 0,655
5 Baunebenkosten 0,269
8 Unvorhergesehenes 0,751
9 Ausstattung 1,200
0–9 Gesamtkosten 16,000 davon Honorare 1,200
Verpflichtungskredit 16,000 Index April 2006 = 116.5 Punkte Espace Mittelland, Baugewerbe: Total (10.1998 = 100 Punkte) MWSt-Satz 7,6 %
2.2.6.1 Bisher aufgelaufene Kosten
Aus Projektierungen Für die Projektierungsarbeiten wurden bis und mit Bauprojekt 0,280 Millionen Franken aufgewendet. Diese Kosten sind nicht Bestandteil der Investitionskosten gemäss Ziffer 2.2.6.
3716
2.2.7 Finanzielle und personelle Auswirkungen
2.2.7.1 Mietkostenberechnung aus Investitionen und
bisher aufgelaufenen Kosten (wie Projektierungen, Anmieten und Landkäufe) Text Franken
Nettomietkosten 1 188 929.00 Betriebskosten 283 489.00
Bruttomietkosten 1 472 418.00
Nutzungsdauer 50 Jahre Nutzungsbeginn ab 1. Januar 2010
2.2.7.2 Personelle Auswirkungen
Die anfallenden Arbeiten können vom Infrastruktur-Center Thun mit dem vorhande- nen Personal abgedeckt werden.
2.2.8 Termine
Datum Text
Januar bis November 2007 Militärisches Plangenehmigungsverfahren Ab Januar 2008 Detailplanung und Vorbereitung der Bauphase Ab April 2008 Beginn der Realisierung Dezember 2009 Übergabe an Benutzer
2.3 Walenstadt SG
Waffenplatz Gefechtsausbildungszentrum (GAZ) Ost Neubau und Umbauten 2. Etappe Kosten 13,95 Millionen Franken Mieter V5 Heer Vorhaben Nr. 400.534 Nutzungsbereich Ausbildungs-Infrastruktur
2.3.1 Ausgangslage
Wegen der Vielzahl moderner Einsatzmittel und den verschiedenen Beteiligten wird es immer schwieriger, in einer Übungsanlage Geschehnisse auf dem Gefechtsfeld umfassend und wirklichkeitsnah darzustellen. Die Aufgabe, alle am Gefecht Betei-
3717
ligten so auszubilden, dass sie sich richtige Verhaltensweisen aneignen können, ist mit den heutigen Simulationsmöglichkeiten nicht mehr zu erfüllen. Insbesondere fehlt ein Umfeld, welches es ermöglicht, die Kader bei ihren Füh- rungsaufgaben im Einsatz der verbundenen Waffen auf dem Gefechtsfeld umfassend zu schulen. Um die geforderten Aufgaben zukünftig erfüllen zu können, ist eine Erweiterung und Vertiefung dieser Ausbildung eine Notwendigkeit. Daher wurde ein neues System für die Simulationsunterstützung für Gefechtsübun- gen (SIMUG) entwickelt. Mit dem Rüstungsprogramm 2004 hat das Parlament die Beschaffung bewilligt. Ebenso ist ein System für Simulationsunterstützung für Gefechtsübungen Einsatz im überbauten Gelände (SIM KlUG) in der Entwicklungs- phase. Die Beschaffung dieses Systems ist mit dem Rüstungsprogramm 2008 vorge- sehen. Schweizweit sind zwei Gefechtsausbildungszentren im Aufbau, welche auf dem genehmigten Stationierungskonzept der Armee vom Juni 2005 basieren: – ein Zentrum im Raum Westschweiz – GAZ West – auf dem Waffenplatz Bure mit den Systemen SIMUG und SIM KlUG (Immobilienbotschaft VBS 2006); – ein Zentrum im Raum Ostschweiz – GAZ Ost – auf dem Waffenplatz St. Luzisteig für das System SIMUG (Immobilienbotschaft VBS 2007,
1. Etappe). Mit der vorliegenden Botschaft wird die 2. Etappe für das GAZ
Ost zum Einbau des Systems SIM KIUG in Walenstadt beantragt. Die Instandhaltung und Bereitstellung der Simulatoren und Anlagen soll durch die Industrie gewährleistet werden. Die Systeme SIMUG (St. Luzisteig) und SIM KIUG (Walenstadt) werden zentral im Areal des Zeughaus Mels bewirtschaftet. Die am Standort Mels dafür notwendigen baulichen Anpassungen wurden mit der Immobi- lienbotschaft VBS 2007 vom Parlament bewilligt.
2.3.2 Begründung des Vorhabens
Auf dem Waffenplatz Walenstadt sind die für den Einbau des Systems SIM KIUG benötigten Immobilien rechtzeitig (Systemlieferung) bereitzustellen. Zum Teil können dafür bestehende Gebäude genutzt werden. Rüstungsplanung und Immobilienplanung sind im Rahmen der Streitkräfte- Entwicklung aufeinander abgestimmt. Das Vorhaben ist eine der im Masterplan
2006 festgehaltenen Massnahmen zur Schliessung der Fähigkeitslücke «Truppen bis
Stufe Truppenkörper unter realitätsnahen Bedingungen zu trainieren und zertifizie- ren».
2.3.3 Planungsvorgaben und Konzept
Die für den Waffenplatz Walenstadt ausgewiesenen Raumbedürfnisse zeigen, dass ein Einbau der für den Betrieb der Anlage notwendigen Räume in ein bestehendes Gebäude (Neues Paschgahaus) nicht möglich ist. Das bedingt einen Neubau auf dem Schiessplatz Paschga. Dieser soll an der Peripherie des Schiessplatzes realisiert werden, damit das Ausbildungsgelände möglichst grossflächig erhalten bleibt.
3718
Für den Neubau werden folgende allgemeine Vorgaben definiert: Robuste, unterhaltsarme und pflegeleichte Materialien, ökologische Bauweise, poly- valent nutzbar und optimale Integration des Neubaus in die Umgebung der beste- henden Anlagen im Gebiet des «Neues Paschgahaus».
2.3.4 Beschreibung des Vorhabens
Das Vorhaben umfasst folgende Massnahmen auf dem Schiessplatz Paschga:
Neubau Ausbildungsgebäude GAZ Das Gebäude wird im Bereich des bestehenden Betriebsgebäudes erstellt. Das Gebäude umfasst zwei Geschosse, mit total zirka 1900 Quadratmeter Fläche und enthält die Leitzentrale SIM KIUG, Übungsräume, ein Auditorium, Büros sowie diverse Lager-, Archiv-, Technik-, Erschliessungs- und Sanitärräume. Bedingt durch den hohen Grundwasserspiegel muss auf ein Untergeschoss verzichtet werden.
Abbildung 2.3.4.1
Neubau Ausbildungsgebäude: Ansicht von Norden (Visualisierung)
Ortskampfanlage Äuli Nachinstallation aller Häuser mit Elektrizität und Glasfaserverbindungskabel sowie Einbau von Signaturkörpern für die Darstellung der Waffenwirkung in der Orts- kampfanlage.
Übungsgelände Erstellen der für die flächendeckende Datenübermittlung notwendigen Feld- transponder-Masten und ergänzen des Fahrwegnetzes im Umfeld der Ortskampf- anlage.
3719
Umgebung Erstellen der für die Fahrzeuge notwendigen Verkehrswege und Abstellplätze sowie den Ersatz des Betriebsfahrzeugunterstandes. Erstellen eines Abspritzplatzes mit Rezirkulationsanlage für die Grobreinigung der Übungsfahrzeuge.
2.3.5 Energie – Sicherheit – Umwelt
Energie Der hohe Grundwasserspiegel ermöglicht für das Ausbildungsgebäude den Einsatz einer alternativen Wärmeerzeugung, nämlich die Nutzung der Grundwasserwärme mittels Wärmepumpe. Die elektrische Versorgung erfolgt ab den bestehenden zwei Trafostationen.
Sicherheit Die im Safety-/Securitykonzept vom 14. Dezember 2005 definierten Massnahmen sind im Projekt berücksichtigt.
Umwelt Gemäss Vorprüfung des GS VBS vom 16. Mai 2005 zum Militärischen Plangeneh- migungsverfahren muss das Vorhaben keiner Umweltverträglichkeitsprüfung unter- zogen werden. Im Rahmen des Baus der Ortskampfanlage Äuli wurde über den Schiessplatz Paschga ein Natur- und Landschaftsschutz Armee (NLA) Konzept erstellt. Den daraus hervorgegangenen Natur- und Landschaftsschutzmassnahmen wird im Projekt Rechnung getragen.
2.3.6 Investitionskosten
Kostenzusammenstellung gemäss Baukostenplan (BKP)
Nr. Hauptgruppen Mio. Franken
0 Grundstück –
1 Vorbereitungsarbeiten 0,632
2 Gebäude 7,066
3 Betriebseinrichtungen 1,608
4 Umgebung 3,185
5 Baunebenkosten 0,405
8 Unvorhergesehenes 0,792
9 Ausstattung 0,262
0–9 Gesamtkosten 13,950 davon Honorare 1,488
Verpflichtungskredit 13,950 Index April 2006 = 111.8 Punkte Ostschweiz Baugewerbe: Total (10.1998 = 100 Punkte) MWSt-Satz 7,6 %
3720
2.3.6.1 Bisher aufgelaufene Kosten
Aus Projektierungen Für die Projektierungsarbeiten wurden bis und mit Bauprojekt 0,450 Millionen Franken aufgewendet. Diese Kosten sind nicht Bestandteil der Investitionskosten gemäss Ziffer 2.3.6.
2.3.7 Finanzielle und personelle Auswirkungen
Dieses Vorhaben untersteht zusammen mit der ersten Etappe (Vorhaben 400.532, Immobilienbotschaft VBS 2007, 29 Millionen Franken) der Ausgabenbremse.
2.3.7.1 Mietkostenberechnung aus Investitionen und
bisher aufgelaufenen Kosten (wie Projektierungen, Anmieten und Landkäufe) Ausbildungsgebäude
Text Franken
Nettomietkosten 769 151.00 Betriebskosten 185 327.00
Bruttomietkosten 954 478.00
Nutzungsdauer 40 Jahre Nutzungsbeginn ab 1. Januar 2012
Strassen und Parkplätze
Text Franken
Nettomietkosten 197 615.00 Betriebskosten 3 788.00
Bruttomietkosten 201 403.00
Nutzungsdauer 30 Jahre Nutzungsbeginn ab 1. Januar 2012
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Ortskampfanlage
Text Franken
Nettomietkosten 259 698.00 Betriebskosten 5 970.00
Bruttomietkosten 265 668.00
Nutzungsdauer 10 Jahre Nutzungsbeginn ab 1. Januar 2012
2.3.7.2 Personelle Auswirkungen
Die für den Betrieb dieser neuen Ausbildungsanlage notwendigen Personen werden im Rahmen der normalen Kontingente rekrutiert. Es handelt sich um Berufsmilitär für die Ausbildung und Personal für die Instandhaltung des Systems.
2.3.8 Termine
Datum Text
2007 Militärisches Plangenehmigungsverfahren
Ab Sommer 2007 Detailplanung und Vorbereitung der Ausführungsplanung Ab Sommer 2008 Baubeginn des Gebäudes Leitzentrale SIM KIUG Ab Juni 2011 Übergabe an die Truppe
2.4 Meiringen BE
Flugplatz Kaverne Bauliche Anpassungen und Sanierungsarbeiten Kosten 11,83 Millionen Franken Mieter V6 Luftwaffe Vorhaben Nr. 400.436 Nutzungsbereich Einsatz-Infrastruktur
2.4.1 Ausgangslage
Im Stationierungskonzept der Armee vom Juni 2005 wird Meiringen als Haupt- standort der Luftwaffe aufgeführt. Der Flugplatz Meiringen ist für die Erfüllung seiner Aufgaben auf eine kapazitäts- und zeitgerechte Infrastruktur angewiesen. Zwischen 1995 und 2003 wurde die Kavernenanlage erweitert und saniert. Deshalb verfügt sie heute weitgehend über die notwendigen Infrastrukturen für die Ausbil- dung und den Einsatz eines Flugplatzkommandos. Einzig die Bedürfnisse für Unter-
3722
kunft und Verpflegung wurden damals bewusst zurückgestellt, bis die Strukturen der Armee XXI in der Planung berücksichtigt werden konnten.
2.4.2 Begründung des Vorhabens
Auf dem Flugplatz Meiringen ist das Flugplatz-Kommando (Flpl Kdo) stationiert. Als Unterkunft für die Truppe dient die bestehende Kavernenanlage. Diese verfügt über eine Infrastruktur für Unterkunft, Verpflegung und Büro, die die heutigen Anforderun- gen nicht mehr erfüllt. Die baulichen Ergänzungen gemäss Konzept Verpflegung Armee XXI sind noch ausstehend. Damit die Nutzung dieser zentralen Anlage durch Truppen der Luftwaffe künftig möglich ist, sind räumliche Anpassungen und Erweite- rungen in den Bereichen Unterkunft, Verpflegung und Büro notwendig. Die heute genutzten Räume in den Truppenlagern stammen zum Teil noch aus der Erstellungszeit der Flugplatzinfrastruktur. Diese wurden in den letzten Jahren zu einem grossen Teil saniert und den heutigen Anforderungen – betreffend Platzange- bot und Hygiene – angepasst. Das beantragte Vorhaben ist eine von mehreren Massnahmen, um die Ausbildungs- infrastruktur der Luftwaffe den gegebenen Bedürfnissen anzupassen und damit die im Masterplan 2006 festgestellte Fähigkeitslücke Werterhaltung und Anpassung der Ausbildungs- und Einsatzinfrastruktur der Luftwaffe abzubauen.
2.4.3 Planungsvorgaben und Konzept
Im Unterkunfts- und Verpflegungskonzept Meiringen ist der Bedarf an Infrastruktu- ren ausgewiesen. Langfristig ist die weitere Nutzung der Kavernenanlage, der Trup- penlager Tschorren und Affenwald sowie der Truppenunterkunft Flieger und Flab Meiringen durch das Flugplatzkommando vorgesehen. Die aus dem Konzept resul- tierenden Massnahmen konzentrieren sich auf den Standort der Kaverne. Auch wird darin eine Konzentration auf weniger Standorte sowie ein Verzicht auf alte und sanierungsbedürftige Truppenlager postuliert. Eine externe Anlage, die zurzeit als Unterkunft dient, soll langfristig nicht mehr benutzt werden. Um den Truppenbetrieb für die Bedürfnisse der Luftwaffe während der Übergangszeit sicherzustellen und die Personensicherheit zu gewährleisten, werden an dieser externen Anlage nur die notwendigsten Massnahmen realisiert.
2.4.4 Beschreibung des Vorhabens
Allgemein Aufgrund des Unterkunfts- und Verpflegungskonzeptes Meiringen muss die Kaver- nenanlage bezüglich der weiteren Nutzung baulich angepasst und saniert werden.
Unterkunfts- und Verpflegungsbereich Hier wird neu eine zentrale Grossküche zusammen mit einem neuen Essraum, mit Kühl- und Lagerräumen sowie einem gekühlten Raum für die Entsorgung der Spei- seabfälle eingebaut. Ebenfalls wird der bestehende Aufenthaltsbereich ausgebaut.
3723
Die Sanitärbereiche und die Technikräume werden den heute gültigen Standards angepasst. Die Unterkunftsbereiche werden gemäss den heute gültigen Anforderun- gen (inklusive Platz für das persönliche Material) ausgebaut.
Kommandoposten-Trakt Im Kommandoposten-Trakt werden die Unterkunfts- und Sanitärbereiche umgebaut und neue Büroräume eingebaut.
Installationsbauteile Zusammen mit den Erweiterungsbauten werden umfangreiche Massnahmen für die Zu- und Abluft vorgenommen. Dazu wird ein neues Lüftungsbauwerk erstellt. Für die Versorgung mit elektrischer Energie sind Ergänzungen an den bestehenden Anlagen vorgesehen. Damit wird auch die Notstromversorgung sichergestellt. Sämtliche Schwachstromanlagen werden an die neuen Gegebenheiten angepasst. Brandmeldean- lagen werden vereinheitlicht und den Brandschutzvorschriften angepasst. Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen werden umfassend saniert oder teilweise ergänzt. Es werden neue Brandabschnitte eingebaut und in das Fluchtwegkonzept integriert. Alle Gebäudetechnikanlagen werden auf das bestehende Gebäude-Leitsystem aufgeschaltet.
2.4.5 Energie – Sicherheit – Umwelt
Energie Die vorhandene Stromversorgung erfolgt über das öffentliche Netz und genügt für den gesamten Leistungsbedarf der Anlagen des Flugplatzes Meiringen. Notstrom- versorgungen in den Kavernenanlagen sind sichergestellt und werden mit dem Projekt an die geänderten Bedürfnisse angepasst.
Sicherheit Die bestehende Kavernenanlage ist nur über gesicherte Zugänge erreichbar. Alle bestehenden und neuen Überwachungs- und Sicherheitssysteme werden auf das bestehende Gebäudeleit-System aufgeschaltet.
Umwelt Die Sanierung der bestehenden Bauten in der Kaverne bringt keine zusätzlichen Mehrbelastungen durch Verkehr oder allfällige erweiterte Nutzung. Die Erschlies- sung der Kaverne erfolgt über das bestehende Strassennetz.
3724
2.4.6 Investitionskosten
Kostenzusammenstellung gemäss Baukostenplan (BKP)
Nr. Hauptgruppen Mio. Franken
0 Grundstück –
1 Vorbereitungsarbeiten –
2 Gebäude 9,371
3 Betriebseinrichtungen 0,769
4 Umgebung –
5 Baunebenkosten 0,181
8 Unvorhergesehenes 0,889
9 Ausstattung 0,620
0–9 Gesamtkosten 11,830 davon Honorare 1,346
Verpflichtungskredit 11,830 Index April 2004 = 108.3 Punkte Schweiz, Baugewerbe: Total (10.1998 = 100 Punkte) MWSt-Satz 7,6 %
2.4.6.1 Bisher aufgelaufene Kosten
Aus Projektierungen Für die Projektierungsarbeiten wurden bis und mit Bauprojekt 0,570 Millionen Franken aufgewendet. Diese Kosten sind nicht Bestandteil der Investitionskosten gemäss Ziffer 2.4.6
2.4.7 Finanzielle und personelle Auswirkungen
2.4.7.1 Mietkostenberechnung aus Investitionen und
bisher aufgelaufenen Kosten (wie Projektierungen, Anmieten und Landkäufe) Text Franken
Nettomietkosten 840 685.00 Betriebskosten 119 258.00
Bruttomietkosten 959 943.00
Nutzungsdauer 30 Jahre Nutzungsbeginn ab 1. Januar 2011
3725
2.4.7.2 Personelle Auswirkungen
Der Betrieb der neuen Einbauten und Installationen kann mit den vorhandenen Personalressourcen gewährleistet werden.
2.4.8 Termine
Datum Text
2007 Militärisches Plangenehmigungsverfahren
Oktober 2008 Beginn Sanierungsmassnahmen 31. Dezember 2010 Abschluss der Sanierungsarbeiten Januar 2011 Nutzung der Kaverne
2.5 Ittigen BE
Armeeapotheke Umbau und Erweiterung Fabrikation Sanierung der Haustechnikanlagen Kosten 18,9 Millionen Franken Mieter V7 Logistikbasis der Armee Vorhaben Nr. 400.380 Nutzungsbereich Logistik-Infrastruktur
2.5.1 Ausgangslage
Die Armeeapotheke verfügt seit ihrem Bestehen über eine eigene Arzneimittel- produktion, welche bedürfnisorientiert die Versorgung von Armee und Bund sicher- stellt. In besonderen Lagen sieht sie auch die Versorgung der Schweizer Bevölke- rung mit essentiellen Medikamenten vor. Die Notwendigkeit einer solchen Industrieunabhängigen und nicht rein marktorientierten Pharmaproduktion ist in den Rechtserlassen über den Koordinierten Sanitätsdienst des Schweizerischen Bundes- rates und des Eidg. Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) als Vollzugsorgan mitbegründet. Die Aufrechterhaltung einer Kernkompe- tenz für die Herstellung von essentiellen pharmazeutischen Produkten ist unbestrit- ten. Seit der Einführung des Schweizerischen Heilmittelgesetzes (HMG) vom 15. Dezem- ber 2000 gelten für die Armee dieselben Qualitätsanforderungen an die Arzneimittel- produktion wie für die pharmazeutische Industrie. Deshalb muss auch die Armee über eine Bewilligung für die Herstellung der eigenen Arzneimittel sowie über eine Gross- handels-, Import- und Exportbewilligung verfügen, um sowohl die eigenen Medika- mente als auch die Handelspräparate in Armee und Bund in Verkehr bringen zu dürfen. Diese Bewilligungen des Schweizerischen Heilmittelinstituts (Swissmedic) sind explizit auf die Armeeapotheke ausgestellt worden. Sie legitimieren die Armee- apotheke, die oben beschriebenen Aufgaben wahrzunehmen. Sämtliche Bewilligun-
3726
gen sind zeitlich befristet und werden alle zwei Jahre im Rahmen einer Heilmittel- inspektion neu überprüft. Falls bei der Überprüfung Mängel gefunden werden, kann die Bewilligung mit Auflagen wiederum auf zwei Jahre erteilt oder im schlimmsten Falle entzogen werden. Ein Entzug hätte zur Folge, dass Armee, Bund und Schwei- zer Bevölkerung nicht mehr mit Medikamenten der Armeeapotheke versorgt werden dürfen. Im Sommer 2004 und letztmals im Sommer 2006 hat das «Regionale Heilmittel- Inspektorat» (RH) der Nordwestschweiz im Auftrag des Schweizerischen Heilmit- telinstituts (Swissmedic) offiziell eine Inspektion in der Armeeapotheke durchge- führt. In ihrem Bericht hält das RH fest, dass die konzeptionell aus den frühen 80er Jahren stammende Fabrikationsanlage Ittigen nicht mehr den heutigen, welt- weit gültigen Anforderungen an die Gute Herstellungspraxis (Good Manufacturing Practice GMP) einer Medikamentenherstellung entspricht. Um auch künftig die Pharmaproduktion sicherstellen zu können, ist die Anlage mit entsprechenden bauli- chen Sanierungsmassnahmen auf den aktuellen GMP-Standard zu bringen. Mit der Verpflichtung, die Mängel spätestens innerhalb der zweijährigen Bewilli- gungsfrist zu beheben, konnte die Herstellungsbewilligung jedoch erteilt werden.
2.5.2 Begründung des Vorhabens
Gestützt auf die Rechtserlasse über den Koordinierten Sanitätsdienst des Schweize- rischen Bundesrates und des Eidg. Departements für Verteidigung, Bevölkerungs- schutz und Sport (VBS) muss die Armee über eine eigene unabhängige Arzneimit- telproduktion verfügen. Auf Stufe Bund muss also für die Versorgung der Armee, Bund und Schweizer Bevölkerung eine Produktion von essentiellen Medikamenten bestehen, welche für die Schweiz nicht mehr oder nur noch in unzureichender Menge auf dem Markt erhältlich sind. Der Nutzen einer unabhängigen Pharmaproduktion ist vom VBS erkannt und wird ebenfalls von der Swissmedic eindeutig bestätigt. Die systematische Analyse der Bedrohung unserer Bevölkerung mit einem mögli- chen pandemischen Grippevirus hat aufgezeigt, dass zur Bewältigung eines solchen Ereignisses das Know-how und die Produktionskapazitäten der Armeeapotheke als fester Wert eingeplant werden müssen (Pandemieplan des Bundes). Ein Bedarf ist also unbestritten vorhanden. Die baulichen Mängel der 1989 erbauten Fabrikationsanlage in Ittigen sind unbe- stritten und in den Berichten der Heilmittelinspektionen der Jahre 2004 sowie 2006 klar festgehalten. Eine Sanierung dieser Fabrikationsanlage ist somit gesetzlich gefordert. Der Standort Ittigen wird mit dem Stationierungskonzept vom Juni 2005 bestätigt. Das Vorhaben ist ein Baustein zur Behebung der im Masterplan 2006 festgehaltenen Fähigkeitslücke. Es gilt die Fähigkeit zu erhalten, im Katastrophen- fall – in der Schweiz beziehungsweise im angrenzenden Ausland – die stationären militärischen Sanitätsdienst-Mittel ergänzend zu den zivilen Sanitätsdienst-Mitteln einsetzen zu können. Die geschützte Fabrikationsanlage im Raum Berner Oberland wird – nach Inbetrieb- nahme der modernisierten Fabrikationsanlage in Ittigen – aufgegeben und zurück gebaut. Alle den künftigen Ansprüchen noch genügenden Betriebseinrichtungen (Maschinen und Spezialmobiliar) werden in die neue Fabrikationsanlage integriert
3727
und weiter genutzt. Die Fabrikationsanlage Ittigen wird folglich künftig zur einzigen Arzneimittelproduktion des VBS. Alle anderen aktuellen Nutzungsarten im Gebäudekomplex Ittigen – insbesondere die Verwaltung der Geschäftsfelder Armeeapotheke, die Sanität und das Kommando Logistik Brigade 1 – bleiben unverändert.
2.5.3 Planungsvorgaben und Konzept
Grundlage für die vorliegende Immobilienbotschaft VBS 2008 bildet das Projekt- pflichtenheft mit entsprechender Machbarkeitsstudie vom 16. Februar 2006/ 28. Februar 2006. Raumprogramm, Produktionsprogramm und Equipementliste werden übernommen, teilweise präzisiert und durch die Benutzer Anforderungsspezifikationen (User Requirement Specifications URS) ergänzt. Der Standort-Entscheid für das Vorhaben ist im Wesentlichen von den Tatsachen beeinflusst, dass die bestehende Fabrikationsanlage in Ittigen vorhanden ist und dass sich der Standort für die Fabrikation von Arzneimittelprodukten des VBS als geeig- net erwiesen hat. Das heutige Projekt sieht vor, die nicht sterile Produktion im Erdgeschoss (Altbau) unterzubringen und für die sterile Produktion das bestehende Hochregallager 2 auszubauen. Durch den Einzug von drei neuen Decken im Hochregallager 2 entste- hen drei Produktionsgeschosse (steril) und es kann auf eine klar vertikal organisierte Produktion umgestellt werden. Die Räumlichkeiten sind so angeordnet, dass die Produktion in logisch aufeinander folgenden Schritten erfolgen kann, entsprechend der Reihenfolge der Arbeitsgänge, der Reinheitsklassen und der Druckzonen. Der Material- und Personenfluss sind konsequent getrennt. Kreuzungen müssen vermie- den werden.
2.5.4 Beschreibung des Vorhabens
Der genehmigte Massnahmenkatalog mit den vorgeschlagenen Sanierungsmass- nahmen wurde von der Swissmedic akzeptiert. Die Planung sieht vor, das beste- hende obere Mittelhochregallager (MHRL) umzunutzen und für die Herstellung der parentalen Arzneiformen (Infusionslösungen, Mehrdosenflaschen und Ampullen) vorzusehen. Das Gebäude wird den gültigen Vorschriften der Erdbebensicherheit angepasst. Die Tragkonstruktion soll bezüglich Erdbebensicherheit ertüchtigt werden. Die Haustechnik liegt im Dachgeschoss und jeweils – je nach Bedarf – auf den einzelnen Produktionsgeschossen, um so Medienverteilung und Leitungsführung minimieren zu können. Die technischen Installationen orientieren sich an modernen, hygienisch hoch ste- henden Anforderungen für die Produktion von Arzneimitteln (Good manufacturing practice GMP). Dies bedingt technisch hoch stehende Lösungen, eine spezielle Auswahl und Endbehandlung von Materialien sowie die lückenlose Dokumentation der Erstellung, Inbetriebsetzung und Abnahme der relevanten Anlagen.
3728
Die vorgesehenen Produktionseinrichtungen verlangen einerseits die üblichen Medien wie Wasser, Wärme, Kälte, Elektrizität, usw. Daneben müssen eine Reihe von Spezialmedien bereitgestellt werden, wie z.B. Reinstwasser, Druckluft, speziell temperierte und gefilterte Aussenluft, Produktions- und Reinstdampf, Medizinalgase oder Osmosewasser. Das durch die Armeeapotheke vorgegebene Hygiene- und Zonenkonzept spezifi- ziert, wie die Wände, Böden und Decken für die Räume der einzelnen Reinheits- klassen ausgebildet sein müssen. Es fordert ein Lüftungskonzept, welches die im Hygiene- und Zonenkonzept festgelegten Druckzonen unter Anpassungen der Lüf- tungsanlage umsetzt. Es verlangt den Einbau neuer Garderoben und Nasszellen, deren Zugang zu den Produktionsbereichen nur über Schleusen möglich ist. Die bestehende Nordfassade (des Hochregallagers) aus Sandwichelementen ohne Fenster wird geöffnet und mit Fensterbändern versehen. Ebenso wird je eine Platt- form pro Geschoss an der Fassade angebracht. Diese dienen dem späteren Apparate- und Maschinenaustausch. Die Massnahmen für die Haustechnik wie Mess-, Steuer- und Regelanlage (MSR- Anlage), Totalsanierung der Wärmeerzeugung, Teilsanierung der Niederdampf- anlage, eine neue Verteilung der Wasser Volleinspritzungs-Anlage (Water Full Injection Installation, WFI-Anlage) sowie die Erweiterung sämtlicher Medien- Anlagen sind wesentliche Erneuerungen. Abbildung 2.5.4.1
1 Hochregallager (Sterilproduktion)
2 Altbau (nicht Sterilproduktion im EG)
3729
2.5.5 Energie – Sicherheit – Umwelt
Energie Durch die Umbau- und Sanierungsmassnahmen werden sowohl der Grenzwert Heizwärmebedarf nach SIA 380/1 als auch die Primäranforderung an die Gebäude- hülle nach Minergie erfüllt.
Sicherheit Es ist ein Sicherheitskonzept über das ganze Gebäude erstellt worden. Die Vorgaben werden mit den baulichen Massnahmen umgesetzt.
Umwelt Bei Material- und Systementscheiden werden die Belastungen für Menschen, Tiere, Pflanzen, Luft und Wasser über den ganzen Zyklus das heisst, von der Herstellung über die Nutzungsdauer bis zur Verwendung und Entsorgung berücksichtigt. Es kommen nur Materialien zur Anwendung, die den GMP-Anforderungen für pharmazeutische Produktionsbetriebe entsprechen – gleichzeitig jedoch möglichst umweltfreundlich und nachhaltig sind.
2.5.6 Investitionskosten
Kostenzusammenstellung gemäss Baukostenplan (BKP)
Nr. Hauptgruppen Mio. Franken
0 Grundstück –
1 Vorbereitungsarbeiten 0,485
2 Gebäude 18,140
3* Betriebseinrichtungen –
4 Umgebung 0,035
5 Baunebenkosten 0,240
8 Unvorhergesehenes –
9 Ausstattung –
0–9 Gesamtkosten 18,900 davon Honorare 2,070
Verpflichtungskredit 18,900 Index April 2006 = 116.5 Punkte Espace Mittelland, Baugewerbe: Total (10.1998 = 100 Punkte) MWSt-Satz 7,6 %
* Betriebseinrichtungen und Laborausstattungen im Umfang von zirka 5,8 Millionen Franken werden separat durch die Logistikbasis der Armee im Rahmen des ordentlichen Erneue- rungsbedarfs beschafft und finanziert.
3730
2.5.6.1 Bisher aufgelaufene Kosten
Aus Projektierungen Für die Projektierungsarbeiten wurden bis und mit Bauprojekt 0,670 Millionen Franken aufgewendet. Diese Kosten sind nicht Bestandteil der Investitionskosten gemäss Ziffer 2.5.6.
2.5.7 Finanzielle und personelle Auswirkungen
2.5.7.1 Mietkostenberechnung aus Investitionen und
bisher aufgelaufenen Kosten (wie Projektierungen, Anmieten und Landkäufe) Text Franken
Nettomietkosten 2 204 182.00 Betriebskosten 357 155.00
Bruttomietkosten 2 561 337.00
Nutzungsdauer 20 Jahre Nutzungsbeginn ab 1. Januar 2010
2.5.7.2 Personelle Auswirkungen
Für den Betrieb der neuen Fabrikationsanlage ist es notwendig einen Kern an eige- nen Mitarbeitern zu haben, welche die Anlage auf einem minimalen Level mit Kampagnenproduktionen betreiben.
Funktion Bestehende Stellen-% Zusätzliche Stellen-%
Produktion, Leitung 200 0 Medikamenten-Entwicklung 200 100** Produktion, Mitarbeiter 0 900** Zulassung/Pharmakoviglianz 0 100* Validierung 0 100* Qualitätskontrolle/-sicherung 400 50* / 350** * Stellenprozente sind bereits bewilligt ** In der Masterplanung eingegeben und geplant
3731
2.5.8 Termine
Datum Text
Januar–April 2007 Militärisches Plangenehmigungsverfahren Dezember 2007–Juni 2008 Vorbereitung der Bauphase Juni 2008–Dezember 2009 Realisierung Dezember 2009 Übergabe an den Benutzer
2.6 Verschiedene Anlagen
Glasfaserkabel Einbau Kosten 13,9 Millionen Franken Mieter V8 Führungsunterstützungsbasis Vorhaben Nr. 401.008 Nutzungsbereich Einsatz-Infrastruktur
2.6.1 Ausgangslage
Der Datentransport der Armee erfolgt über das Breitbandübertragungssystem (BBUS), das sich aus den Komponenten BBUS-Kabel und BBUS-Richtstrahl zusammensetzt. Diese erschliessen Führungs- und Einsatz-Infrastrukturen von Armee und Landesregierung, der Kantone sowie Sensoren der strategischen Infor- mationsbeschaffung. Dieses Datentransportsystem und die darauf basierenden Kommunikationssysteme bilden auch das Rückgrat der mobilen Telekommunikationsmittel der Truppe (Inte- griertes militärisches Fernmeldesystem IMFS) und der kommunikationstechnischen Anbindung der KFOR-Truppen im Kosovo. Ziel dieser festen Telekommunikations- systeme ist es, eine minimale, krisenresistente und für sensitive Bereiche geeignete Infrastruktur zur Verfügung zu haben.
2.6.2 Begründung des Vorhabens
Zur Verbesserung der Sicherheit und Erhöhung von Redundanz und Kapazität des Gesamtsystems BBUS-Kabel soll eine Ringstruktur gebildet und die noch fehlenden Glasfaserkabel-Strecken erstellt werden. Gleichzeitig müssen die Übertragungsaus- rüstungen in verschiedenen Übertragungsstellen an die neue Technologie angepasst werden. Mit dem Netzentscheid VBS (Schlussbericht zum Projekt Informatik VBS XXI vom 24.07.2003, genehmigt durch die Departementsleitung VBS am 14.08.2003) und der Telekommunikationsstrategie der Gruppe Verteidigung vom 25. Februar 2005 betreffend definitiver Weiterführung und Komplett-Realisierung des «Einsatz- netzes V» durch die Führungsunterstützungsbasis, sind diese einzelnen Vorhaben im gesamten Umfang als Bestandteil des Ganzen zwingend notwendig.
3732
Dieses Vorhaben ist ein Teil der im Masterplan 2006 aufgeführten Massnahmen zur Schliessung der festgestellten Fähigkeitslücken. Es geht darum, geschützte Daten- übertragungskapazitäten mit hoher Bandbreite und im Verbund mit BBUS Richt- strahl bereitzustellen und zu betreiben sowie die für die Führung über alle Stufen notwendigen Grunddaten physisch zu schützen und sicher verfügbar zu machen. Die zu erschliessenden Standorte sind mit dem Stationierungskonzept vom Juni 2005 bestätigt.
2.6.3 Planungsvorgaben und Konzept
Grundlage bildet das «Nutzungskonzept Führungsunterstützungsinfrastruktur der Gruppe Verteidigung». Erstellen von Glasfaserkabel-Anlagen zwischen den einzelnen Anlagen des VBS sowie den Einbau der entsprechenden Übertragungsausrüstungen in den Übertra- gungsstellen. Abstimmung auf die Planung der Swisscom (bei Vorhaben mit Kooperationsmög- lichkeiten), was Kosteneinsparungen ermöglicht.
2.6.4 Beschreibung des Vorhabens
Erstellen von Glasfaserkabel-Anlagen zwischen den einzelnen Anlagen des VBS mit den dafür notwendigen baulichen Massnahmen wie Grabarbeiten, Spleissungen, verlegen von Rohranlagen, Montage von Kabeln und Schutzkanälen. Zusätzlich werden die entsprechenden Übertragungsausrüstungen in den Endstellen eingebaut. Dies beinhaltet die Lieferung und Montage von Telecom–Ausrüstungen. In den Jahren 2000 bis 2007 wurden bereits Vorhaben für gesamthaft 27,26 Millio- nen Franken bewilligt. Geplant ist mit der Immobilienbotschaft VBS 2010 eine weitere Etappe. Kosten- schätzung 9,5 Millionen Franken (Stand Februar 2007).
2.6.5 Energie – Sicherheit – Umwelt
Energie Es werden die branchenüblichen modernen Komponenten eingesetzt.
Sicherheit Bei allen Projekten gilt: – Bei Fluss- oder Bachquerungen, wo das Swisscom-Trassee entlang einer Brücke verläuft, trennt sich das Trassee des VBS in der Regel von demjeni- gen der Swisscom und quert das Gewässer via Dücker (Kanal unter dem Bachbett).
3733
– In Übertragungsstellen, wo NEMP4-Räume bestehen, werden Übertragungs- ausrüstungen in diesen platziert.
Umwelt Im Rahmen der Projektierung werden die Massnahmen im Bereich Gewässerschutz, Landschafts- und Naturschutz, Lärmschutz und Luftreinhaltung erarbeitet und umgesetzt.
2.6.6 Investitionskosten
Kostenzusammenstellung gemäss Baukostenplan (BKP)
Nr. Hauptgruppen Mio. Franken
0* Grundstück 10,100
1 Vorbereitungsarbeiten –
2 Gebäude –
3 Betriebseinrichtungen 2,940
4 Umgebung –
5 Baunebenkosten –
8 Unvorhergesehenes 0,860
9 Ausstattung –
0–9 Gesamtkosten 13,900 davon Honorare 1,075
Verpflichtungskredit 13,900 Index April 2006 = 113.9 Punkte Schweiz, Baugewerbe: Total (10.1998 = 100 Punkte) MWSt-Satz 7,6 %
* Diese Summe beinhaltet Arbeiten zum BKP 05 «Erschliessung durch Leitungen (ausserhalb Grundstück)». Sie ist deshalb in der Hauptguppe BKP 0 Grundstück abzubilden.
2.6.6.1 Bisher aufgelaufene Kosten
Aus Projektierungen Für die Projektierungsarbeiten wurden bis und mit Bauprojekt 0,100 Millionen Franken aufgewendet. Diese Kosten sind nicht Bestandteil der Investitionskosten gemäss Ziffer 2.6.6.
4 Nuklear Elektromagnetischer Puls
3734
2.6.7 Finanzielle und personelle Auswirkungen
2.6.7.1 Mietkostenberechnung aus Investitionen und
bisher aufgelaufenen Kosten (wie Projektierungen, Anmieten und Landkäufe) Text Franken
Nettomietkosten 3 178 000.00 Betriebskosten* –
Bruttomietkosten 3 178 000.00
Nutzungsdauer 5 Jahre Nutzungsbeginn ab 1. Januar 2010 * Betrieb und Unterhalt dieser GFK Anlagen werden durch die Swisscom sichergestellt. Die Kosten hierfür sind vertraglich festgelegt und werden über das Mieterbudget finanziert.
2.6.7.2 Personelle Auswirkungen
Keine.
2.6.8 Termine
Datum Text
2007 Militärisches Plangenehmigungsverfahren
Ab 2008 Detailplanung und Vorbereitung der Ausführung Ab April 2008 Realisierung September 2008 bis März 2010 Übergabe an den Benutzer
2.7 Verpflichtungskredite für Vorhaben
von drei bis zehn Millionen Franken V3 Führungsstab der Armee
Vorhaben Nr. Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Nutzungsbereich Mio. Franken
402.847 Führungsanlage 6,000
Bauliche Massnahmen für Telematikerneuerung Einsatz-Infrastruktur Bruttomietkosten 856 415.00 Franken
Total V3 Führungsstab der Armee 6,000
3735
V5 Heer
Vorhaben Nr. Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Nutzungsbereich Mio. Franken
403.133 Thun BE 3,350
Waffenplatz Gebäude Q2 Einbau Serienanlage neue ELSA Leo, Ausbildungs-Infrastruktur Bruttomietkosten 537 126.00 Franken
Total V5 Heer 3,350
V6 Luftwaffe
Vorhaben Nr. Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Nutzungsbereich Mio. Franken
403.316 Emmen LU 8,000
Flugplatz Simulatorengebäude Neubau Simulatorengebäude Leichter Transport- und Schulungshelikopter (LTSH) Ausbildungs-Infrastruktur Bruttomietkosten 853 675.00 Franken
403.768 Diverse 7,400
Flugplätze Flugplatz-Signalisationen Anpassungen an die internationalen Standards Einsatz-Infrastruktur Bruttomietkosten Flugplatz Payerne 173 808.00 Franken Flugplatz Sion 106 845.00 Franken Flugplatz Meiringen 140 327.00 Franken Flugplatz Emmen 134 970.00 Franken
402.347 Raum Südostschweiz GR 6,800
Militärische Anlage Hochspannungsleitung Gesamterneuerung Einsatz-Infrastruktur Bruttomietkosten 592 259.00 Franken
400.428 Emmen LU 5,900
Waffenplatz Kasernenanlagen Aufstockung Kommando- und Lehrgebäude Ausbildungs-Infrastruktur Bruttomietkosten 650 314.00 Franken
3736
Vorhaben Nr. Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Nutzungsbereich Mio. Franken
400.496 Sion VS 5,615
Flugplatz Flugplatz-Kommandoposten (Flpl-KP) Sanierung Werkinstallationen Einsatz-Infrastruktur Bruttomietkosten 550 429.00 Franken
Total V6 Luftwaffe 33,715
V7 Logistikbasis der Armee
Vorhaben Nr. Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Nutzungsbereich Mio. Franken
403.588 Thun BE 5,000
Logistik-Center Hochregallager Sanierung / Retrofit Logistik-Infrastruktur Bruttomietkosten 679 716.00 Franken
Total V7 Logistikbasis der Armee 5,000
V8 Führungsunterstützungsbasis
Vorhaben Nr. Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Nutzungsbereich Mio. Franken
402.943 Nicht zuteilbar 9,200
Permanente Einsatz-Zentrale (PE-Z) Betriebsgebäude Umbau und Sanierung Einsatz-Infrastruktur Bruttomietkosten 1 230 403.00 Franken
402.918 Nicht zuteilbar 9,100
Sensorposten Integriertes Funkaufklärungs- und Sendesystem (IFASS) Bauliche Anpassung / Erweiterung 2. Etappe Einsatz-Infrastruktur Bruttomietkosten 1 344 000.00 Franken
Total V8 Führungsunterstützungsbasis der Armee 18,300
3737
2.8 Rahmenkredite armasuisse Immobilien
Vorhaben Nr. Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit Mio. Franken
403.746 Verschiedene Standorte 40,000
Rahmenkredit zu Gunsten aller Mieter für Vorhaben bis und mit drei Millionen Franken
403.745 Verschiedene Standorte 40,000
Rahmenkredit Projektierungen für alle Immobilienmassnahmen
404.342 Verschiedene Standorte 18,000
Verschiedene Anlagen Rahmenkredit zu Gunsten Logistikbasis der Armee für Vorhaben bis zehn Millionen Franken zur Umnutzung bestehender Gebäude der Logistik-/Infrastruktur-Center
403.749 Verschiedene Standorte 10,000
Verschiedene Anlagen Rahmenkredit zu Gunsten Eigentümervertreter für Desinvestitionen / Rückbau
403.748 Verschiedene Standorte 10,000
Flugplätze und Waffenplätze Rahmenkredit zu Gunsten aller Mieter für das Ausarbeiten Genereller Entwässerungsplan(GEP) und Ver- und Entsorgungskonzept (VEK)
403.804 Verschiedene Standorte 8,000
Rahmenkredit für dringende und unvorhergesehene bauliche Massnahmen bis acht Millionen Franken
403.747 Verschiedene Standorte 2,000
Rahmenkredit zu Gunsten aller Mieter für teuerungsbedingte Mehrkosten
Total Eigentümervertreter 128,000
3738
3 Zusammenstellung der beantragten
Verpflichtungskredite
3.1 Gliederung nach Kreditgrösse
Text Mio. Franken
Vorhaben für mehr als 10 Millionen Franken 85,820 V7 Logistikbasis der Armee – Ittigen BE, 18,900 Armeeapotheke, Umbau und Erweiterung Fabrikation, Sanierung der Haustechnikanlagen (Ziff. 2.5) V5 Heer – Thun BE, 16,000 Waffenplatz Mannschaftskaserne II, Gesamtsanierung Nord-/Südtrakt (Ziff. 2.2) V5 Heer – Walenstadt SG, 13,950 Gefechtsausbildungszentrum (GAZ) Ost, Neu- und Umbauten 2. Etappe (Ziff. 2. 3) V8 Führungsunterstützungsbasis – Verschiedene Standorte, 13,900 Glasfaserkabel Einbau (Ziff. 2. 6) V6 Luftwaffe – Meiringen BE, 11,830 Kaverne, Bauliche Anpassungen und Sanierungsarbeiten (Ziff. 2. 4) V3 Führungsstab der Armee – ABC-Abwehrlabor 11,240 Gesamtsanierung (Ziff. 2.1)
3739
Text Mio. Franken
Vorhaben bis 10 Millionen Franken 194,365 Vorhaben gemäss Ziffer 2.7 66,365 Rahmenkredite für Vorhaben bis 3 Millionen Franken gemäss 102,000 Ziffer 2.8 Rahmenkredite für Vorhaben bis 10 Millionen Franken gemäss 26,000 Ziffer 2.8 (Vorhaben 403.804 und 404.342)
Gesamttotal der neuen Verpflichtungskredite 280,185
3.2 Gliederung nach Unterstellung
unter die Ausgabenbremse (Siehe dazu auch Ziff. 5.2)
Text Mio. Franken
Der Ausgabenbremse unterstellter Verpflichtungskredit 13,950 – V5 Heer, Walenstadt SG; Waffenplatz, Gefechtsausbildungszentrum 13,950 (GAZ) Ost, Neu- und Umbauten 2. Etappe (1. Etappe 29 Mio. Fr. in Immobilienbotschaft VBS 2007, Vorhaben 400.532) (Ziff. 2.3) Der Ausgabenbremse nicht unterstellte Verpflichtungskredite 266,235 Vorhaben 10–20 Millionen Franken gemäss Ziffern 2.1, 2. 2, 2. 4, 2.5, 2.6 71,870 Vorhaben 3–10 Millionen Franken gemäss Ziffer 2.7 66,365 Vorhaben bis 3 Millionen Franken gemäss Ziffer 2.8 102,000 Vorhaben bis 10 Millionen Franken gemäss Ziffer 2.8 26,000
Gesamttotal der neuen Verpflichtungskredite 280,185
4 Zusammenfassung der Auswirkungen
4.1 Finanzielle Auswirkungen
Die Vorhaben sind im Investitionsplan Immobilien VBS 2007 – genehmigt vom SKPLA am 1. September 2006 und der Geschäftsleitung armasuisse Immobilien am 27. September 2006 – mit dem für die Realisierung erforderlichen Voranschlagskre- dit eingestellt. Dieser wird im Rahmen des jährlichen Voranschlages dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet. Im Anschluss an die Kreditbewilligung durch die Eidgenössischen Räte wird mit der ablaufgerechten Bauausführung begonnen.
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4.2 Personelle Auswirkungen
Mit dem Vorhaben Ittigen BE, Armeeapotheke, Umbau und Sanierung Fabrikation, Sanierung der Haustechnikanlagen (Ziff. 2.5) werden zusätzliche Mitarbeiter benö- tigt. Diese sind teilweise bereits bewilligt oder aber in der Masterplanung eingege- ben und geplant (Ziff. 2.5.7.2). Die Alimentierung erfolgt aus dem Personalbestand Verteidigung. Alle anderen mit dieser Botschaft beantragten Vorhaben verursachen keine Mass- nahmen bezüglich des Personalbestandes oder aber sie können mit den vorhandenen Personalressourcen gewährleistet werden.
4.3 Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft
Die beantragten Vorhaben werden keine volkswirtschaftlichen Auswirkungen im Sinne der Regulierungsfolgenabschätzung haben.
5 Rechtliche Aspekte
5.1 Verfassungsmässigkeit
Die verfassungsmässige Zuständigkeit der Bundesversammlung beruht auf den Artikeln 163, 167 und 173 der Bundesverfassung.
5.2 Ausgabenbremse
Nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstaben b der Bundesverfassung bedürfen Subven- tionsbestimmungen sowie Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen, die neue einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als zwei Millionen Franken nach sich ziehen, die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder jedes der beiden Räte. Unter Ziffer 2.3 wird ein Verpflichtungskredit für ein etappiertes Einzelvorhaben beantragt, welches gesamthaft (1. Etappe Immobilienbotschaft VBS 2007, 29 Milli- onen Franken und 2. Etappe Immobilienbotschaft VBS 2008, 13,95 Millionen Franken) eine einmalige Ausgabe von mehr als 20 Millionen Franken zur Folge hat. Dieser Verpflichtungskredit untersteht somit der Ausgabenbremse (Ziff. 3.2).
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