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00.029.228

Rubrum

Publ.-Nr: 00.029.228

Stelle: Bezirksgericht Aarau

Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse

Veröffentlicht: 22.12.2022

Verfügung vom 9. Dezember 2022

Gesuchstellerin SAWEKA AG, Rietstrasse 4, 8640 Rapperswil SG vertreten durch MLaw Carole Schenkel, BAUR HÜRLIMANN AG, Oberstadtstrasse 7, Postfach 2060, 5402 Baden

Gesuchsgegner 1 Jan Szajko, Suhrerstrasse 35, 5036 Oberentfelden

Gesuchsgegnerin 2 Lenka Szajko, Suhrerstrasse 35, 5036 Oberentfelden

Gesuchsgegner 3 Tomas Szajko, Suhrerstrasse 35, 5036 Oberentfelden

Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Mietausweisung

Dispositiv

Das Gesuch der Gesuchstellerin wird den Gesuchsgegnern zugestellt.

Den Gesuchsgegnern wird zur Einreichung der Stellungnahme eine Frist von 8 Tagen gesetzt.

Bleibt die Stellungnahme innert der angesetzten Frist aus, wird der Endentscheid getroffen.

Bitte beigefügte Hinweise beachten! Rechtsbegehren:

1. Die Gesuchsgegner seien unter Androhung der Ungehorsamkeitsstrafe nach Art. 292 StGB sowie der Zwangsvollstreckung im Unterlassungsfall zu verurteilen, das Mietobjekt 3.5 Zimmerwohnung, Treppenaufgang rechts, 2. OG rechts vorne, Wohnung 12, Suhrerstrasse 35, 5036 Oberentfelden inkl. Kellerabteil, Suhrerstrasse 35, 5036 Oberentfelden unverzüglich zu räumen und zu verlassen und der Gesuchstellerin ordnungsgemäss gereinigt mit allen Schlüsseln zurückzugeben.

2. Die Stadtpolizei Aarau sei anzuweisen, das Urteil auf erstes Verlangen der Gesuchstellerin auf Kosten der Gesuchsgegner, unter solidarischer Haftbarkeit, zu vollstrecken.

3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zulasten der Gesuchsgegner, unter solidarischer Haftbarkeit.

Bezirksgericht Aarau Präsidium des Zivilgerichts 4