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00.003.137

Rubrum

Publ.-Nr: 00.003.137

Stelle: Bezirksgericht Bremgarten

Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse

Veröffentlicht: 19.11.2019

Verfügung vom 25. Oktober 2019 Antragstellerin Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten, Kloster-Südflügel, Seetalstrasse 8, 5630 Muri AG vertreten durch Ilona Saputelli, Staatsanwältin, Seetalstrasse 8, Kloster-Südflügel, 5630 Muri AG Verurteilter Halil Tulasoglu, geboren am 1. Januar 1966, von der Türkei, Schulhausstrasse 3, 5612 Villmergen

Gegenstand Verfahren betreffend Ausfällung einer Ersatzfreiheitsstrafe

Dispositiv

Zustellung der Eingabe der Antragstellerin vom 25.10.2019 an den Verurteilten zur Stellungnahme innert 10 Tagen seit Zustellung dieser Verfügung.

Bleibt die Stellungnahme innert der angesetzten Frist aus, wird das Verfahren ohne sie weitergeführt.

Bitte beigefügte Hinweise beachten!

Hinweise

Lauf der Frist Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen vom Bundesrecht oder vom kantonalen Recht anerkannten Feiertag i.S.v. § 26 EG StPO, so endet sie am nächstfolgenden Werktag. Massgebend ist das Recht des Kantons, in dem die Partei oder ihr Rechtsbeistand den Wohnsitz oder den Sitz hat (Art. 90 Abs. 2 StPO).

Die Frist kann nur aus zureichenden Gründen erstreckt werden. Das Fristerstreckungsgesuch ist vor Fristablauf zu stellen und ist zu begründen und zu belegen (Art. 92 StPO).

Form der Eingabe Eingaben sind zu datieren und zu unterzeichnen. Bei elektronischer Übermittlung muss die Eingabe mit einer anerkannten elektronischen Signatur versehen sein (Art. 110 Abs. 1 und 2 StPO).

Bezirksgericht Bremgarten Präsidium 3 des Strafgerichts