00.029.242
Rubrum
Publ.-Nr: 00.029.242
Stelle: Bezirksgericht Bremgarten
Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse
Veröffentlicht: 23.12.2022
Entscheid vom 12.12.2022 Summarisches Verfahren betreffend Organisationsmangel Betroffene: Baugesellschaft Papillon 1924 AG, 5612 Villmergen
Dispositiv
1. Die Betroffene wird mit Wirkung ab 12.12.2022, 11.00 Uhr aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.
2. Die Gerichtskosten von Fr. 1'500.00 werden der Betroffenen auferlegt.
3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.
Hinweis zum Entscheiddispositiv (Art. 239 Abs. 2 ZPO) Die Parteien können innert 10 Tagen seit Zustellung dieses Dispositivs beim Präsidenten des Bezirksgerichts Bremgarten mit schriftlicher Eingabe eine schriftliche Begründung verlangen.
Die Frist kann nicht erstreckt werden (Art. 144 Abs. 1 ZPO). Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO).
Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheides (Art. 239 Abs. 2 ZPO). Der Entscheid wird mit dem Ablauf der Frist rechtskräftig und vollstreckbar. Wird eine Begründung verlangt, so hemmt dies die Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit des Entscheides.
Bezirksgericht Bremgarten Präsidium 4 des Zivilgerichts