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00.095.751

00.095.751

Rubrum

Publ.-Nr: 00.095.751

Stelle: Bezirksgericht Brugg

Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse

Veröffentlicht: 11.05.2026

Verfügung vom 8. Mai 2026

Klägerin Shirley Anne Beeler, geboren am 28. Juli 1990, von Arth, Chilenacherweg 2, 5105 Auenstein

Beklagter Felix Anthony Burgos, geboren am 28. Juli 1989, von den USA, Wohnort unbekannt

Gegenstand Verfahren betreffend Ehescheidung

Dispositiv

Dem Beklagten wird zur Einreichung der Klageantwort eine Nachfrist von 20 Tagen gesetzt. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.

Bleibt die Antwort innert dieser Frist aus, wird zur Hauptverhandlung vorgeladen (Art. 223 Abs. 2 Zivilprozessordnung).

In der Klageantwort ist ein klarer Antrag zu stellen und zu begründen. Es ist darzulegen, welche Tatsachenbehauptungen der klagenden Partei im Einzelnen anerkannt oder bestritten werden. Zu den behaupteten Tatsachen sind die Beweismittel anzugeben. Verfügbare Urkunden sind beizulegen. Die Klageantwort ist zu datieren und zu unterzeichnen. Wird die beklagte Partei vertreten, ist eine Vollmacht einzureichen (Art. 221 und Art. 222 Zivilprozessordnung).

Eingaben sind dem Gericht in Papierform oder elektronisch einzureichen. Sie sind zu unterzeichnen. Bei elektronischer Übermittlung muss das Dokument, welches die Eingabe und die Beilagen enthält, mit einer anerkannten elektronischen Signatur der Absenderin oder des Absenders versehen sein (Art. 130 Abs. 1 und 2 ZPO). Eingaben und Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für das Gericht und für jede Gegenpartei einzureichen; andernfalls kann das Gericht die notwendigen Kopien auf Kosten der Partei erstellen (Art. 131 ZPO).

Präsidium 2 des Familiengerichts Bezirksgericht Brugg