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00.100.527

Rubrum

Publ.-Nr: 00.100.527

Stelle: Bezirksgericht Brugg

Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse

Veröffentlicht: 04.08.2026

Entscheid vom 31. Juli 2026

Besetzung Gerichtspräsidentin Ch. Imobersteg Gerichtsschreiberin S. Ludwig Betroffene S. Automobile GmbH Brugg, Aarauerstrasse 112, 5200 Brugg AG

Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Organisationsmangel

Dispositiv

1. Die Betroffene wird mit Wirkung ab 31. Juli 2026, 14.00 Uhr, aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.

2. Die Gerichtskosten von Fr. 1'500.00 werden der Betroffenen auferlegt.

3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.

Hinweis zum Entscheiddispositiv (Art. 239 Abs. 2 ZPO)

Die Parteien können innert 10 Tagen seit Zustellung dieses Dispo¬sitivs beim Präsidenten des Bezirksgerichts Brugg mit schriftlicher Eingabe eine schriftliche Begründung ver¬lan¬gen.

Die Frist kann nicht erstreckt werden (Art. 144 Abs. 1 ZPO). Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO).

Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheides (Art. 239 Abs. 2 ZPO). Der Entscheid wird mit dem Ablauf der Frist rechtskräftig und vollstreckbar. Wird eine Begründung verlangt, so hemmt dies die Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit des Entscheides.

Präsidium 2 des Zivilgerichts Bezirksgericht Brugg