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00.096.497

00.096.497

Rubrum

Publ.-Nr: 00.096.497

Stelle: Bezirksgericht Kulm

Rubrik: Gerichte / Erbschaft

Veröffentlicht: 26.05.2026

Verfügung vom 21. Mai 2026 (SE.2026.143) Verstorbener: Alfred Hauptlin, geboren am 9. Oktober 1941, von St. Gallen SG, gestorben am 9. Januar 2026, wohnhaft gewesen in 5040 Schöftland

Gegenstand: Summarisches Verfahren betreffend Ausschlagung der Erbschaft

Erwägungen

Dass die Erben: [...]

Franz Hans Rudolf Käser, geboren am 16. September 1957, von Melchnau BE, Im Eich 23, 5742 Kölliken

[...]

mit Erklärung vom 13. März 2026 die Erbschaft ausgeschlagen haben;

dass die Ausschlagung innert der gesetzlichen Frist von drei Monaten erfolgt ist;

dass der Erblasser eine Verfügung von Todes wegen hinterlegt hat, welche mit Entscheid vom 21. Januar 2026 durch das Präsidium des Zivilgerichts Kulm eröffnet wurde;

dass sich der Anteil der Ausschlagenden an der Erbschaft so vererbt, wie wenn sie den Erbfall nicht erlebt hätten (Art. 572 Abs. 1 ZGB);

dass sich der Anteil der Ausschlagenden somit an die Nachkommen vererbt, nämlich: [...]

Patrick Käser, geboren am 28. Januar 1981, von Melchnau, letzter bekannter Wohnsitz Steinfeldstrasse 3, 4911 Schwarzhäusern, Wohnort unbekannt

[...]

dass den Nachkommen der Ausschlagenden, welche die Erbschaft nicht bereits ausgeschlagen haben, eine Frist zur Ausschlagung anzusetzen ist;

dass die Ausschlagung jedoch nicht mehr möglich ist, sobald ein Erbe sich in die Angelegenheit der Erbschaft eingemischt oder Handlungen vorgenommen hat, die nicht durch die blosse Verwaltung der Erbschaft und durch den Fortgang der Geschäfte des Erblassers gefordert waren, oder sie sich Erbschaftssachen angeeignet oder verheimlicht hat (Art. 571 Abs. 2 ZGB);

dass die Erben durch die Ausschlagung ihre Erbenstellung verlieren und somit auch nicht für allfällige Erbschaftsschulden haften.

Dispositiv

1. Die Erbschaft der Erben [...] Franz Käser [...] an der Erbschaft des am 9. Januar 2026 verstorbenen Alfred Hauptlin, geboren am 9. Oktober 1941, von St. Gallen SG, wohnhaft gewesen in 5040 Schöftland, vererbt sich auf deren Nachkommen:

[...]

Patrick Käser, geboren am 28. Januar 1981, von Melchnau, letzter bekannter Wohnsitz Steinfeldstrasse 3, 4911 Schwarzhäusern, Wohnort unbekannt

[...]

2. Den unter Ziffer 1 genannten Nachkommen wird eine Frist von 30 Tagen ab Zustellung der vorliegenden Verfügung angesetzt, in der sie schriftlich gegenüber dem Präsidium des Zivilgerichts Kulm, 5726 Unterkulm, die Ausschlagung der Erbschaft für sich und ihre allfälligen Nachkommen erklären können. Wird innert dieser Frist keine Ausschlagungserklärung abgegeben, so gilt die Annahme der Erbschaft.

Hinweise zum Fristenlauf und zur Form von Eingaben

Lauf der Frist

Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO).

Die Frist kann nur ausnahmsweise verlängert werden. Das Fristerstreckungsgesuch ist vor Fristablauf zu stellen und ist zu begründen und zu belegen (Art. 144 ZPO).

Form der Eingabe Eingaben sind dem Gericht in Papierform oder elektronisch einzureichen. Sie sind zu unterzeichnen. Bei elektronischer Übermittlung muss das Dokument, welches die Eingabe und die Beilagen enthält, mit einer anerkannten elektronischen Signatur der Absenderin oder des Absenders versehen sein (Art. 130 Abs. 1 und 2 ZPO). Eingaben und Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für das Gericht und für jede Gegenpartei einzureichen; andernfalls kann das Gericht eine Nachfrist ansetzen oder die notwendigen Kopien auf Kosten der Partei erstellen (Art. 131 ZPO).

Bezirksgericht Kulm Präsidium 1 des Zivilgerichts