00.019.825
00.019.825
Rubrum
Publ.-Nr: 00.019.825
Stelle: Bezirksgericht Lenzburg
Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse
Veröffentlicht: 01.12.2021
Verfügung vom 29. November 2021
Kläger: Höfler Lias, geboren am 30. August 2011, von Urnäsch, Alte Aescherstrasse 16, 5615 Fahrwangen gesetzlich vertreten durch Doreen Höfler, Boniswilerstrasse 28, 5707 Seengen unentgeltlich vertreten durch MLaw Isabella Schibli, chkp.ag Rechtsanwälte Notariat, Rechtsanwältin, Zürcherstrasse 8, 5620 Bremgarten AG
Beklagter: Jäger Rudolf, geboren am 1. Juni 1959, von Urnäsch, Wohnort unbekannt Geschäftsadresse: Showcase Properties & Design Inc., 668 N Coast HWY STE, 1336 Laguna Beach, US-92651 California
Gegenstand: Vereinfachtes Verfahren betreffend Kinderunterhalt
Dispositiv
Dem Beklagten wird zur Einreichung der Klageantwort eine Nachfrist von 10 Tagen gesetzt. Diese Frist kann nicht erstreckt werden.
Bleibt die Klageantwort innert dieser Frist aus, trifft das Gericht den Endentscheid, sofern die Angelegenheit spruchreif ist. Andernfalls lädt es zur Hauptverhandlung vor (Art. 223 Abs. 2 i.V.m. Art. 219 ZPO).
Eingaben sind dem Gericht in Papierform oder elektronisch einzureichen. Sie sind zu unterzeichnen. Bei elektronischer Übermittlung muss das Dokument, welches die Eingabe und die Beilagen enthält, mit einer anerkannten elektronischen Signatur der Absenderin oder des Absenders versehen sein (Art. 130 Abs. 1 und 2 ZPO). Eingaben und Beilagen in Papierform sind in je einem Exemplar für das Gericht und für jede Gegenpartei einzureichen; andernfalls kann das Gericht die notwendigen Kopien auf Kosten der Partei erstellen (Art. 131 ZPO).
Bezirksgericht Lenzburg Präsidium 2 des Familiengerichts