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00.044.992

00.044.992

Rubrum

Publ.-Nr: 00.044.992

Stelle: Bezirksgericht Rheinfelden

Rubrik: Gerichte / Entscheide, Urteile, Verfügungen und Beschlüsse

Veröffentlicht: 21.11.2023

Entscheid vom 17. November 2023 Betroffene DCC NetWorks AG, Bahnhofstrasse 76, 4313 Möhlin

Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Organisationsmangel

Dispositiv

1. Die Betroffene wird mit Wirkung ab 17. November 2023, 14:00 Uhr, aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet.

2. Mit der Durchführung des Verfahrens wird das Konkursamt Aargau, Amtsstelle Brugg, beauftragt. Vorbehalten bleibt eine allfällige andere Zuweisung durch die leitende Konkursbeamtin. Das Konkursamt wird ersucht, die Konkurseröffnung zu publizieren.

3. Die Gerichtskosten von Fr. 1'500.– werden der Betroffenen auferlegt.

4. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.

Zustellung an: - die Betroffene (A-Post und Publikation)

Hinweis zum Entscheiddispositiv (Art. 239 Abs. 2 ZPO) Die Parteien können innert 10 Tagen seit Zustellung dieses Dispositivs beim Präsidenten des Bezirksgerichts Rheinfelden mit schriftlicher Eingabe eine schriftliche Begründung verlangen. Die Frist kann nicht erstreckt werden (Art. 144 Abs. 1 ZPO). Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen anerkannten Feiertag i.S.v. § 21 EG ZPO, so endet sie am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO). Es gilt kein Fristenstillstand (Art. 145 Abs. 2 ZPO). Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheides (Art. 239 Abs. 2 ZPO). Der Entscheid wird mit dem Ablauf der Frist rechtskräftig und vollstreckbar. Wird eine Begründung verlangt, so hemmt dies die Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit des Entscheides.

Bezirksgericht Rheinfelden Präsidium 3 des Zivilgerichts